Guten Abend,
ich habe endlich von der Hausverwaltung folgende Antwort bekommen:
Sehr geehrter Herr M. ,
nach eingehender Prüfung durch die Firma MessProfis dürfen wir Ihnen folgendes mitteilen.
Wenn auf Grund fehlender Funkzähler eine ordnungsgemäße Verbrauchserfassung nicht gewährleistet werden kann, ist der Verbrauch grundsätzlich zu schätzen. Der mittels Schätzung ermittelte Verbrauch ist bei der Kostenverteilung anstelle des erfassten Verbrauchs zugrunde zu legen.
Bei der Schätzung des Kaltwasserverbrauchs wird in der Fachliteratur auf die in §9 a HeizkV genannten Vorgaben verwiesen.
Der Sinn der Vorschrift besteht darin, die verbrauchsabhängige Abrechnung für die Liegenschaft aufrechtzuerhalten. Wäre eine Schätzung nicht zulässig, müssten die gesamten Kosten für alle Räume verbrauchsunabhängig, etwa komplett nach Fläche verteilt werden.
Der Vorschrift nach ist der Verbrauch dann zu schätzen, wenn ein Geräteausfall oder ein anderer zwingender Grund vorliegt. Der BGH hat in dem Zusammenhang die Voraussetzungen für eine Schätzung nach § 9a HeizkV weit ausgelegt. Ein „zwingender Grund“ liegt bereits vor, wenn sich der Erfassungsmangel nicht mehr korrigieren lässt oder die Erfassung nicht vollständig ist (BGH, Urt. v. 16.11.2005).
Im Fall Ihrer Einheit liegen die Voraussetzungen für eine Schätzung vor.
Der Großteil der Einheiten in o. g. Liegenschaft sind mit Funkgeräten ausgestattet. Auf Ihre Einheit trifft dieser Umstand nicht zu. Im Bereich der Heizkosten heißt das, dass die über die in Ihrer Einheit derzeit verbauten Heizkostenverteiler erfassten Verbrauchseinheiten nicht vergleichbar sind mit den Verbrauchseinheiten der übrigen Einheiten. Die Ermittlung der auf Ihre Einheit entfallenden Verbrauchswerte erfolgt daher mittels Schätzung.
Für die Wasserzähler liegen sowohl zum 01.01.2015 wie auch zum 31.12.2015 keine Werte vor. Von einer ordnungsgemäß erfolgten Verbrauchserfassung kann also nicht ausgegangen werden. Deshalb erfolgt auch hier eine Schätzung.
Da zudem die Ablesung via Funk erfolgt, können die in Ihrer Einheit verbauten Geräte nicht ohne Weiteres abgelesen werden (die Funkablesung wird grundsätzlich nicht angekündigt).
Ich hoffe Ihnen mit den obigen Angaben weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen bei weiteren Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ist das so? In der Abrechnung steht nämlich(kein Funk).