Beiträge von ArseFace

    Hallo,

    kannst du schon, doch ist einfach zu unterscheiden, zwischen Untervermietung von Teilen der Mietsache und Gebrauchsüberlassung der ganzen Mietsache.

    Wenn das nicht schriftlich vom Vermieter genehmigt ist, kann das ganz schnell zu einer berechtigte Kündigung führen, also sollte man sich in deinem Fall, beides vorbehaltend genehmigen lassen, der Vermieter sollte wissen, dass der Untermieter auch längere Zeit die Wohnung alleine nutzen wird.

    Bedenke, würde ein Vermieter irgendwann einen Grund zur Kündigung suchen, wärest du angreifbar und im Nachteil.

    Was noch von Bedeutung sein wird, du bist für alles was der Untermieter anstellt alleine Verantwortlich, der Vermieter hat mit dem Untermieter keinerlei vertragliche Bindung und solltest du aus welchem Grund auch immer mal die Wohnung aufgeben müssen, musst du erst den Untermieter loskriegen.

    Gruß
    BHShuber

    Vielen Dank!
    Also mit dem Vermieter habe ich schon gesprochen, er kann mir eine Erlaubnis machen. Der Untermieter ist ein Freund von mir und ich vertraue ihm.

    Darf ich die ganze Wohnung als Mietsache in den Untermietvertrag eintragen, aber mich manchmal in der Wohnung aufhalten? Ich darf ja meinen Untermieter mindestens als Gast besuchen, oder? :)

    Ich werde mehrere Monate im Ausland aufhalten, kann sein, dass 7 oder 8 Monate im Jahr. Also die meisten Zeit wird der Freund alleine da wohnen, in beiden Zimmern.


    Meine Warmmiete beträgt €442, alles zusamen (Untermietzuschlag, Strom, Internet, GEZ) zahle ich €550. Von meinem Freund würde ich €500 monatlich kriegen. Wie tue ich es verträglich am besten?

    Hallo!
    Ich miete eine Zweizimmerwohnung. Die Warmmiete beträgt €442. Inklusive alles (Strom, GEZ, Internet, Untermietzuschlag) ist es ca. €550.

    Aus finanziellen Gründen möchte ich ein Zimmer an einen Freund untervermieten. Mein Mitbewohner wird €500 für das Zimmer zahlen (ich bin viel unterwegs, oft für viele Monate und er wird hier allein die beiden Zimmer benutzen, also der Preis ist fair für ihn und er findet das OK, ein normaler Preis für 2-Zi wohnung in diesem Gebiet ist ab €650).
    Darf ich das machen? Oder gibt es irgendwelche Preisgrenze in solchen Fällen?


    1). Soll ich vielleicht einen Untermietvertrag für die ganze Wohnung machen, nicht nur für ein Zimmer? Ich meine der zukünftige Mitbewohner ist ein Freund von mir und wir können uns in beiden Zimmer aufhalten. Und wenn ich unterwegs bin kann er sowieso die ganze Wohnung benutzen. Es kann sein, dass ich für 6 Monate oder so weg bin.

    2). Müssen diese €58 versteuert werden (der Unterschied zwischen die Warmmiete und die Summe für die ich untermiete)? Es geht ja nicht um eine Gewinnung, insgesamt zahle ich €550.


    Wie gesagt ein normaler Preis für 2-Zi wohnung in diesem Gebiet ist ab €600-650 warm. Also €500 für meine Wohnung liegt noch in Grenzen.

    Danke im Voraus!

    Ich hatte einen ähnlichen Fall. In der Wohnung unter mir kam es immer wieder zu Wasserschäden. Alle 8 Monate. Meine Küche liegt direkt über deren Wohnzimmer. In meiner Küche gibt es auch viele Anschlüsse (Waschmaschine, Spüle). ABER.... mein Boden war immer Trocken. Die Hausverwaltung schickte dann eine Firma vorbei die die Wand (Altbau) aufbrach und die Leitungen checkte. Auch da alles trocken. Es dauerte 3 Jahre. Danach kam man auf die Idee auch mal meine Nachbarwohnung zu untersuchen. Und wie sich herausstellte kam das Wasser aus der Nachbarwohnung. Obwohl es da eigentlich eine tragende Wand gab / Trennwand... und es seltsam ist das quasi das Wasser von der Nachbarwohnung nicht nur nach unten sickerte.. sondern auch schräg rüber in die Wohnung die unter meiner Wohnung liegt.

    1. Solltest du klären ob du deine Wohnung untervermieten darfst oder nicht. Das muss mit dem Vermieter abgeklärt sein.
    2. Deine Untermieter hätten vielleicht Fotos machen sollen. Aber wenn bei dir alles trocken ist, und nichts repariert werden musste... dann schreib der Verwaltung zurück das es in deiner Wohnung kein Wasserschaden gab. Sollte es einen Wasserschaden gegeben haben.... so müsste ja dein Boden noch feucht sein. Oder es müssten andere Spuren zu sehen sein. (Wasserflecken, usw)

    Ich würde mir von der Hausverwaltung auch Fotos vom Schaden in der unteren Wohnung zeigen lassen.
    Sind dort Wasserflecken zentral an der Decke zu sehen. Oder eher am Rand (an der Wand)
    Wenn es an der Wand ist... kann es gut sein das das Wasser aus einer anderen Wohnung da rüber gelaufen ist.
    (Genau das war bei mir der Fall)

    Hoffe die Infos helfen Dir ein wenig weiter.

    Danke!

    Ich hab dem Vermieter ein Schreiben geschickt, dass es von einem Wasserschaden nichts bekannt ist und es gibt keine Wasserschäden/Spuren in meiner Wohnung zu sehen.

    Heute hab ich noch zwei Briefe vom Vermieter erhalten:
    https://picload.org/image/raopcoal/20161214_125732.jpg
    https://picload.org/image/raopcoai/20161214_125738.jpg


    Hat der Vermieter recht? Soll er doch nicht beweisen, dass das Wasser sicher aus meiner Wohnung kam?

    Reicht einfach "mehrere Leute haben gesehen, dass Ihr Küchenbecken verstopft war"? die Verstopfung kann zu einem Wasserschaden führen, klar, aber ist doch kein Beweis, oder?

    Ich habe meine Mietwohnung an Dritten für einen Monat überlassen (1.11-1.12).
    Als ich zurückgekommen war, habe ich diesen Brief gefunden:
    https://picload.org/image/raarlawg/hausverwaltung.jpg

    Meine Untermieter meinen, dass jemand am 12.11 in die Tür geklingelt hat und teilte mit, dass Wasser aus meiner Wohnung in die unterliegende Wohnung läuft. Und sagte noch, dass ein Installateur am Montag (15.11) kommt um das Problem zu beseitigen. Am Montag kommt der Installateur und findet heraus, dass das Wasser nicht aus meiner Wohnung läuft und alles ist ok.
    Das haben mir die Untermieter erzählt.
    Der obengenannte Brief wurde jedoch am 23.11 erstellt, also eine Woche später.

    In meiner Küche habe ich keine Wasserspuren gefunden, nichts, als ob nichts passiert wäre.

    Privathaftpflichtversicherung habe ich leider keine, das ist mein Fehler.


    Was soll ich jetzt tun? Wie kann man jetzt den Grund der Durchlaufschäden feststellen? Und was soll ich dem Vermieter antworten?

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