Hallo,
kannst du schon, doch ist einfach zu unterscheiden, zwischen Untervermietung von Teilen der Mietsache und Gebrauchsüberlassung der ganzen Mietsache.
Wenn das nicht schriftlich vom Vermieter genehmigt ist, kann das ganz schnell zu einer berechtigte Kündigung führen, also sollte man sich in deinem Fall, beides vorbehaltend genehmigen lassen, der Vermieter sollte wissen, dass der Untermieter auch längere Zeit die Wohnung alleine nutzen wird.
Bedenke, würde ein Vermieter irgendwann einen Grund zur Kündigung suchen, wärest du angreifbar und im Nachteil.
Was noch von Bedeutung sein wird, du bist für alles was der Untermieter anstellt alleine Verantwortlich, der Vermieter hat mit dem Untermieter keinerlei vertragliche Bindung und solltest du aus welchem Grund auch immer mal die Wohnung aufgeben müssen, musst du erst den Untermieter loskriegen.
Gruß
BHShuber
Vielen Dank!
Also mit dem Vermieter habe ich schon gesprochen, er kann mir eine Erlaubnis machen. Der Untermieter ist ein Freund von mir und ich vertraue ihm.
Darf ich die ganze Wohnung als Mietsache in den Untermietvertrag eintragen, aber mich manchmal in der Wohnung aufhalten? Ich darf ja meinen Untermieter mindestens als Gast besuchen, oder? ![]()
Ich werde mehrere Monate im Ausland aufhalten, kann sein, dass 7 oder 8 Monate im Jahr. Also die meisten Zeit wird der Freund alleine da wohnen, in beiden Zimmern.
Meine Warmmiete beträgt €442, alles zusamen (Untermietzuschlag, Strom, Internet, GEZ) zahle ich €550. Von meinem Freund würde ich €500 monatlich kriegen. Wie tue ich es verträglich am besten?