Beiträge von dolby

    Hallo,

    bei der Übergabe meiner Wohnung war die Duschkabine/Duschwand defekt. An einer Stelle tritt viel Wasser aus und setzt das Badezimmer unter Wasser. Zusätzlich sind die Fugen zum Teil schwarz geworden (aufgrund mangelnder Reinigung/ Lüftung). Das ist wahrscheinlich auch der Grund, dass die eine Stelle durchlässig wurde. Die Stelle ist allerdings schwer zu erreichen und instand zu halten (hinter einem Wandvorsprung).

    Der Vermieter räumte bei Übergabe ein, dass eine Erneuerung notwendig wäre. Daraufhin kam ein Sanitärunternehmen und erstellte einen Kostenvoranschlag.

    Der Vermieter schrieb mir nun, dass er eine Demontage der Duschkabine und eine Montage einer Duschstange bezahlen würde (ca. 450€). Sollte ich wieder eine Duschwand wollen, kostet dies wohl 1500€ und ich solle dann die Differenz übernehmen. Der Preis ist so hoch, da die Duschwand an den Wandvorsprung angepasst werden würde, damit es leichter instand zu halten ist.

    Nun sind meine Fragen:
    - Da die Duschwand bei Übergabe vorhanden war, habe ich dann Anspruch auf eine Duschwand? Das war für mich schließlich ein Grund die Wohnung zu mieten.
    - Sollte ich keinen Anspruch haben, ist dann nicht der Vormieter zur Zahlung verpflichtet (der den Schaden quasi verursacht hat)?
    - Habe ich noch andere Optionen?

    Viele Grüße

    dolby

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