Beiträge von Berlin-2016

    Hmm, das stimmt wohl...... aber er hat ja nur unterschrieben, das er sie so akzeptiert....... also genau genommen hat der Vermieter die Wohnung ja damit unrenoviert weiter vermietet. Werden wir jetzt also für den farbgeschmack der Vermieterin bestraft? Die Farbpalette lässt das befürchten.....

    Hallo,

    wir haben eine Frage. Mein Freund hat zum 01. September 2011 in Berlin eine Wohnung angemietet. Er musste auf dem Übergabeprotokoll dafür unterschreiben, das er die Wohnung in den speziellen Farben (Dunkles pink im Flur und mehrere Brauntöne in Streifen im Wohnzimmer), mit einzelnen Gardinenstangen in den jeweiligen Zimmern so von der Vormieterin übernimmt.
    Das Protokoll hat der Hausmeister einbehalten.
    Im Mietvertrag stehen bei den Schönheitsreparaturen keinerlei starre Fristen. Bei der Kündigung steht nur, das die Mietsache bei Auszug in einem ordnungsgemäßen Zustand zurück gegeben werden muss.
    Nun steht nach knapp über 5 Jahren der Auszug an zum 31.12.2016.
    Mein Freund ist der Meinung, er muss zumindest Flur und Wohnzimmer streichen (gefühlte 20 mal um die Farben zu überdecken), ich hingegen bin der Meinung: unrenoviert angemietet, ausfegen und gut....
    Kann uns da jemand einen Rat geben?

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