Beiträge von Edgar L

    Ich bin ziemlich sicher, dass der Vermieter bzw. dessen Verwalter, Rechnungen vorlegt die den angesetzten Beschaffungspreis ausweisen. Da aber dieser Preis, es handelt sich um den Monat Januar 2015, mit ca. 1,10€/l ausgewiesen wird, während der vom stat. Bundesamt ermittelte Preis für Jan. 2015 bei ca. 0,55€/l lag, interessiert mich wirklich eine gesetzliche oder rechtsprecherische Grenze ab der eine unwirtschaftliche Beschaffung anzunehmen ist, die nicht zu Lasten des Mieters gehen darf. Der geringe Anfangsbestand (Rest aus 2014) ist ebenfalls mit zu hohem Preis angesetzt hat aber keinen substantiellen Einfluss auf die Abrechnung. Die Beschaffungsdaten sind mit Menge und Datum angegeben und damit nachprüfbar. Es handelt sich hier um einen Großvermieter aus GB der alle 2 Jahre den Verwalter austauscht - das nur nebenbei. Danke für die Mühe

    Habe bei meiner HK Abrechnung entdeckt, dass die angesetzten Beschaffungskosten um ca. 100% über den zum genannten Zeitpunkt festgestellten und auch nachweisbaren Marktpreisen liegen. Gibt es hier eine gesetzliche Vorgabe ab welchem Überzug (in %)eine unwirtschaftliche Beschaffung vorliegt? Habe derzeit Einspruch gegen die Abrechnung eingelegt und harre der Antwort

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