Danke, Berny. Ist bei mir leider anders. Die Kaution war von mir in voller Höhe zurückgezahlt und unterschreitet auch das Schonvermögen. Also haben die wahrscheinlich kein Interesse daran...
Beiträge von Mari28
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Das schon, nur bezieht sich der Vermieter auf § 42a SGB II, wo in Absatz 3 steht: " Rückzahlungsansprüche aus Darlehen nach § 24 Absatz 5 sind nach erfolgter Verwertung sofort in voller Höhe und Rückzahlungsansprüche aus Darlehen nach § 22 Absatz 6 bei Rückzahlung durch den Vermieter sofort in Höhe des noch nicht getilgten Darlehensbetrages fällig. Deckt der erlangte Betrag den noch nicht getilgten Darlehensbetrag nicht, soll eine Vereinbarung über die Rückzahlung des ausstehenden Betrags unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Darlehensnehmer getroffen werden." Daraus leitet er ab, dass die Kaution an das Jobcenter zu zahlen ist und nicht an mich. Ich habe aber das Darlehen in voller Höhe ans Jobcenter gezahlt, kann aber nur die Bescheide vorlegen, aus denen hervorgeht, dass monatlich ein Betrag einbehalten wurde und den ersten Bescheid, wo diese Einbehaltung nicht mehr erfolgte.
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Ich bin Ende März aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Sowohl Miete als auch Kaution und Nachzahlungen für die Nebenkosten wurden immer von mir direkt und von meinem Konto an den Vermieter gezahlt. Zwar hat das Jobcenter die Kosten übernommen und mir ein Darlehen für die Mietkaution gewährt, das ist monatlich abgezahlt habe, jedoch gab es nie den direkten Kontakt zwischen Jobcenter und Vermieter, auch keine Zahlungen.
Nun möchte ich gerne die Mietkaution von meinem nun ehemaligen Vermieter ausgezahlt bekommen, doch dieser weigert sich mit der Begründung, er bräuchte zuerst eine Erklärung des Jobcenters, dass ich dort das Darlehen komplett zurückgezahlt habe. Das Jobcenter weigert sich aber, eine solche auszustellen, da es mit dem Vermieter nie etwas zu tun hatte.
Meine Frage ist nun: Muss der Vermieter mir auch ohne Bescheinigung die Kaution auszahlen und was sind die rechtlichen Grundlagen für die eine oder andere Variante?
Herzlichen Dank schon mal für die Hilfe.
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