Beiträge von Stefan224

    Hallo,
    folgende Fragen sind für mich unklar. Meine Frau und ich haben einen Mietvertrag mit Vermieter V. Dieser wird durch eine Hausverwaltung HV lt. Mietvertrag vertreten. Im Vertrag ist eine Grund-/Nettomiete von 690,-€, Vorausszahlung auf Betriebskosten von 195,-€ und ein Tiefgaragenstellplatz mit 40,-€ vereinbart. Monatlicher Zahlungsbetrag: 925,-€. Es ist keine Mehrwertsteuer angegeben und auch nirgends erwähnt, dass sich die Preise inkl. MwSt. verstehen. Die monatliche Miete wird auf das Konto des V überwiesen.
    Unter §29 Sonstige Vereinbarungen steht ein Hinweis: Siehe hierzu Anlage 2. Hier steht als Ergänzung zu §2 (Mietzeit) folgendes:
    "Sollte der Mieter innerhalb der Kündigungsausschlussfrist (hier 4 Jahre) das Mietverhältnis beenden wollen, ist dies bei Stellung einen geeigneten Nachmieters möglich. Hierfür hat der Mieter dann eine einmalige Bearbeitungsgebühr i. H. v. 300,-e zu zahlen"

    Nun haben wir aufgrund einer Zwillingsschwangerschaft (Wohnung wird daher zu klein) von dieser vorzeitigen Beendigung gebrauch gemacht. Einen Nachmieter haben wir gestellt und dieser wurde auch akzeptiert und hat bereits den neune Mietvertrag unterzeichnet. Nun haben wir vom Hausverwalter direkt eine Rechnung bekommen über die Bearbeitungsgebühr. Allerdings mit 300,-€ +19% MwSt..

    Jetzt frage ich mich, ob das zulässig ist? Im Vertrag steht nirgends etwas, dass der Betrag zzgl. Mwst. bzw. inkl. MwSt. ist.
    Und hat der Hausverwalter überhaupt, das Recht dies auf seine eigene Rechnung zu machen? Der Vertrag besteht ja zwischen V und uns. Der HV ist ja nur der Vertreter.

    Freue mich auf Ihre kurze Rückinfo.
    Vielen Dank im Voraus.

    MFG
    Stefan

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