Bitte verdrehe nicht die Tatsachen. Generell wird die Pflicht zu Schönheitsreparaturen in Mietverträgen auf den Mieter übertragen. Nur bei z.B. mündlichen Verträgen klappt das ja nicht mit der Übertragung und hier muss der VM renovieren.
Das sollte dann auch im MV formuliert sein. und diese Formulierung kann ich in eksberlins posting nicht entdecken. Wäre nicht der erste MV, bei dem solche Sachen wegen Unwissenheit vergessen wurden.