Beiträge von Stadtkind

    Bitte verdrehe nicht die Tatsachen. Generell wird die Pflicht zu Schönheitsreparaturen in Mietverträgen auf den Mieter übertragen. Nur bei z.B. mündlichen Verträgen klappt das ja nicht mit der Übertragung und hier muss der VM renovieren.

    Das sollte dann auch im MV formuliert sein. und diese Formulierung kann ich in eksberlins posting nicht entdecken. Wäre nicht der erste MV, bei dem solche Sachen wegen Unwissenheit vergessen wurden.

    In deiner Nebenkostenabrechnung findet sich kein Betriebsstrom der Heizung. Daher findet sich kein Anzeichen für eine Doppelbelastung.

    Die Grundgebühr des Stromzählers sind natürlich umlagefähig.

    Wohnst du in einem ZFH?

    Alte/bisherige Situation: Du bezahlst den Heizungsstrom, Nachbarwohnung den Beleuchtungsstrom
    Richtig: Heizung und beleuchtung läuft über Allgemeinstrom. Der strom wird dann umgelegt. Da ein Zähler mehr existiert: 1 Mal zählergrundgebühr als Kosten draufrechnen (80 bis 120 €).

    Vorgetäuschte Eigenbedarfskündigungen können sehr teuer werden.

    Du hast eine Betriebskostenvorauszahlung vereinbart (S.1). Generell ist der Abrechnungsmaßstab die Wohnfläche (§556a BGB).
    Also wäre die Verteilung der Zählergebühr nach qm zulässig.

    Du kannst ja mal deine Nebenkostenabrechnung einstellen, dann sieht man ob pauschal Betriebsstrom für die Heizung angesetzt wurde.

    Wegen Eigenbedarf kann dir der Vermieter kündigen, wenn wirklich der Bedarf besteht. So einfach ist das also nicht.

    Tipp, wenn du dir die Auseinandersetzung mit dem VM nicht zutraust --> Anwalt einschalten. Fachanwalt für Mietrecht. Oder einige dich mit dem VM, dass er dir eine Entschädigung für den Heizungsstrom zahlt.

    Im Prinzip ja. Wobei die Ermittlung der korrekten Vergleichsmiete schon wieder die nächste Hürde darstellt. Ein geradezu absurder Afffentanz wenn du mich fragst. aber was solls, Anwälte wollen ja auch beschäftigt werden, und über was kann man sich schöner streiten, ob der Eingang, z.Bps. "repräsentativ gestaltet" ist, oder ob die Gartenanlage "parkähnlich" ist, oder nicht.:o

    Absolute Zustimmung.

    Schau in deinen Mietvertrag und was dort zur Betriebskosten-Verteilungsschlüssel geregelt ist.
    Zählerkosten sind generell nach § 2 BetrKV umlagefähig. Der Einbau eines Zählers und das Umklemmen m.M.n. nicht.

    Generell ist der Umlageschlüssel qm denkbar und allgemein üblich.
    Du kannst natürlich auch deinen Mietvertrag hier einstellen oder den Unterpunkt im Mietvertrag zu den Betriebskosten hier abtippen.

    Theoretisch musst du nicht antworten. Eine Kündigung ist eine einseitige Geschichte. Da die Kündigung in diesem Fall wahrscheinlich unwirksam ist, wurde dir halt nich wirksam gekündigt. Wenn du antwortest gibst du dem VM die Chance früher eine wirksame Kündigung zu verfassen, allerdings kann ein Gespräch die Probleme zwischen VM und M vielleicht auch aus der Welt schaffen. Dann wäre dein Leben auch wieder etwas angenehmer, als wenn hier die harte Schiene gefahren wird.

    Bei der Terasse ist eine Mietminderung denkbar, allerdings dürfte diese wegen der Jahreszeit geringer ausfallen als im Sommer.
    Beim Zugang zum Schuppen kommt es auf die tatsächlichen Gegebenheiten an, auch hier ist u.U. eine Mietminderung denkbar.

    Beim Dach sehe ich jetzt keine Probleme, der Vermieter muss Wohnungsmängel, die durch die Modernisierung entstehen, nach einer Mängelanzeige beheben. Eine Handhabe deinerseits im Vorhinein wegen der unfachmännischen Arbeiten sehe ich nicht. Also erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, kannst du m. M. n. etwas unternehmen.

    Es kommt darauf an, was ihr erreichen wollt.

    Wenn ihr da wohnen bleiben wollt, ist ignorieren sicher keine schlechte Wahl. Wenn in der Kündigung kein Grund aufgeführt wurde, wird der Vermieter wahrscheinlich keinen Richter finden, der einer Räumungsklage stattgeben wird. Es ist aber lustig, dass ein Vermieter, der schon mehrere fehlerhafte Eigenbdearfskündigungen formuliert hat, nicht zum Rechtsanwalt geht, um sich mal eine wasserdichte Kündigung ausarbeiten zu lassen.

    Wenn ihr ausziehen möchtet, könnt ihr ja mal ein Gespräch mit dem Vermieter führen, um ein schönes Abschiedsgeschenk auszuhandeln.

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