Latürnich sollte der Fragesteller zunächst erst mal dies probieren.
Dann wär die Frage des TE nicht nötig. Denn wenn so eine Versicherung bestände, hätte sich auch den Schlüsseldienst bezahlt und der Rest wäre ein Selbstläufer.
Latürnich sollte der Fragesteller zunächst erst mal dies probieren.
Dann wär die Frage des TE nicht nötig. Denn wenn so eine Versicherung bestände, hätte sich auch den Schlüsseldienst bezahlt und der Rest wäre ein Selbstläufer.
Warum steht da eigentlich “Schlösser ausgetauscht“ wenn es nur eins ist? Weiter ist es schlau, den Vermieter nicht zu informieren. Was geschieht, wenn sich mit dem Schlüssel nun jemand Zugang in das Haus verschafft?
Wie kann man sich da schützen?
Den Schlüssel nicht verlieren.
das kind wurde in dem thread auch schon erwähnt. In dem anderem thread mit der katze ist die aktuelle situation mit der nachbarin von unten! Mit geht es jetzt NUR um die sache mit dem gerichtsvollzieher und meinen möbeln. Ich bin Alleinerziehend und kann es mir nicht leisten eine komplette wohnung neu ein zu richten.
Ja, die Katze macht Probleme in der anderen Wohnung, mit dem neuen Freund, der alte Freund will Dir die Wohnung nicht öffnen, die Du ja übenehmen wolltest. Gemäß einer mündlichen Absprache mit den alten Vermieter, der aber nun alles an den Schwager überschrieben hat. Aktuell ist dieser aber doch nur Verwalter. Du wolltest doch zurück in die alte Wohnung, darum ging es doch? Anscheinend nicht mehr, jetzt doch nur um Möbel........
Nun ist der Schwager wieder der Verwalter, der ist doch der neue Besitze gewesen......Gerichtsvollzieher, ein Kind und in einem anderen thread gibt es nun aktuelle Probleme mit einer Katze. Das ist mir alles zu konfus!
Eine Neubauwohnung mit einer solchen Klausel?.............wie auch immer, hier mal eine genaue Erklärung des nahezu identischen Wortlautes: http://www.meineimmobilie.de/vermieten-verw…e-mietminderung
Die “neue Wohnung“ ist nicht rein zufällig die alte WG-Wohnung, also die mit 24 Euro/qm obwohl es keine Quadratmeterangabe gibt, dem Raum ohne Heizung und dem nicht begehbahren Aufstieg ohne Geländer?
Ich wuerde dem Ex gar nichts schreiben. Lediglich wie Mainschwimmer vorschlug die Rechnung an die Firma zurückschicken.
Mal gucken was das paulchen gleich dazu schreibt, warum auch dieser Tipp in seinen Aeuglein an dem Thema vorbei sein soll ![]()
Warum soll sie ihrem “Ex“ schreiben.....solltest Du den Exvermieter meinen und sich Dein übliches, stumpfes Nachplappern wie gewöhnlich auf den vorangegangen Beitrages beziehen. Auch diesmal warst Du nicht in der Lage diesen zu lesen. Mainschwimmer erwähnte eine mögliche Rückantwort nur, falls nach der Rücksendung der Rechnung sich der ehemalige Vermieter direkt an sie wendet. Sie hat keinen Brief vom ehemaligen Vermieter erhalten, sondern von dem Gärtner......aber wie immer, God ist eben busy.
@TE: Bevor sich das hier wieder “aufpumpt“. Du meinst eine Zirkulationspumpe und deren Problematik ist bekannt, hat aber nichts mit Mietrecht zu tun. Zu den Zirkulationspumpen und kalten Wasser findest Du unzählige Antworten in Haustechnik-Foren. Hier mal grundsätzlich wie alles funzt: https://www.easyheizung.de/ratgeber/techn…er-zirkulation/
Und nach meinem Dafürhalten ist Erstere (f.d.Hzg.) gemeint
So ist es.....und sollte eine solche in den Kreislauf für Zapfstellen verbaut sein, ist erneut der Grund für die bakterielle Belastung gefunden. Funktionieren würde sie auch, aber das Material ist nicht für Trinkwasser geeignet ! ![]()
Das hast Du doch schon alles in dem anderen thread geschrieben !?!?!?!? https://forum.mietrecht.de/thread/12254-M…e-unberechtigt/
Hallo,
es geht doch offensichtlich nicht um das Abschalten der Pumpoe für den Heizkreislauf, sondern um die Pumpe, die das Warmwassen im Kreislauf führt, damit an den Zapfstellen immer Warmwasser ansteht. Diese Pumpe nachts auszuschalten kann durchaus Sinn machen.
50 W sind in 6 Stunden 0,3 kWh, bzw 110 Kwh/Jahr oder etwa 30 Euro. 15 l "verlorenes" Wasser kosten 7 ct. + 30 ct fürs Aufheizen.
Das lohnt aber nur, wenn wirklich selten Warmwasser in der Abschaltzeit gebraucht wird. Jeden morgen geht natürlich nicht.
Gruß
H H
Da steht aber Umwälzpumpe, also Kreiselpumpe und nicht Zirkulationspumpe.
Glaubst Du denn wirklich, dass durch den Austausch eines Fensters in einem Raume ohne Heizung sich großartig was ändert? Womöglich auch noch ein nichtisolierter Raum unter dem Dach, der eigentlich was ganz anderes als Wohnraum ist?
Was wäre eigentlich, wenn der ursprüngliche Besitzer seine Aussage bestätigen würde, auch wenn es aufgrund familiärer Verhältnisse unwahrscheinlich ist?
(Von der Warmwasserbereitung haben wir ja jetzt nichts erwähnt...?)
Sehr gut aufgepaßt! Zumindest würde das folglich die bakerielle Belastung beim Duschen erklären, wenn das Wasser aus dem Kreislauf kommt. Ich frage mich, wer füllt das nur wieder auf? ![]()
Ach, beweisbar ist das mit 3-5 Zeugen immer, ich möchte nur mal den Richter sehen, der einen Mieter verurteilt, weil er auf der Besichtigung gesagt hat, das er die Wohnung mieten will?
Das war nicht Deine Frage und zu der Beweispflicht habe ich doch auch was geschrieben? Damit Du nicht erneut fragst, kannst Du hier eine Verallgemeinerung lesen: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/z…endliche_zusage
Wenn das so wäre, ist es dann die mündliche Zusage eines Mieters, das er die Wohung anmieten will, ebenso bindend, oder ist gilt das nur bei Vermietern?
Eigentlich schon, zu der Beweisbarkeit im Streitfall wurde bereits auch etwas angemerkt......
Doch doch, als der jetzige Besitzer mir das versprechen gab, war meine Mutter dabei, er hat sogar eine Liste bekommen welche Möbel in der Wohnung mir gehören da war sie auch dabei.
Dann ist da immer noch die Beweispflicht, sowi die Glaubwürdigkeit bzw dessen Bewertung. Allgemein gilt, ohne was schriftliches immer Mist, aus eben erwähnten Punkten. Eine mündliche Zusage in der Theorie ist bindend, in der Praxis kann man die eigentlich vergessen!
Hallo yessii,
wenn du die Zusage vom Vermieter nicht schriftlich hast, sehe ich keine Chance.
LG (un) glücklich
Das ist Quatsch, wenn eine Zusage wie erwähnt unter Zeugen stattgefunden hat. Vielmehr sehe ich das Problem, dass es nun nicht mehr der ursprüngliche Besitzer ist und dessen Verprechen nicht unter Zeugen stattgefunden hat.
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