Hallo liebes Forum,
nach einem Verwalterwechsel habe ich ein Mieterhöhungsverlagen samt Erhöhung der Betriebskostenpauschale bekommen.
Meiner Meinung nach (google "Fach"wissen!) könnte ich dieses Schreiben einfach ignorieren. Dazu würde ich aber gerne die Meinung von erfahrenen Leuten hören.
Hier erst mal das Schreiben:
Meine Bedenken der Reihe nach:
1. Laut Mietvertrag habe ich eine Staffelmiete vereinbart. Die letzte Erhöhung fand am 01.07.2016 statt. Also hat sich meine Miete innerhalb der letzten 15 Monate sehr wohl verändert. (hier bin ich aber nicht sicher ob die Staffelmiete dazu zählt und ob mit den 15 Monaten nicht der Zeitpunkt des Inkrafttreten der Mieterhöhung gemeint ist.
2. Die 3 Vergleichswohnungen sind nicht näher benannt. In meinem Haus gibt es 330 Wohnungen unterschiedlicher Größe und Ausstattung, teilweise als Gewerberaum vermietet. Da ich hier nicht zuordnen kann welche Vergleichswohnungen gemeint sind, spricht die für mich für einen Formfehler und damit sollte das Verlangen keine Gültigkeit haben?
3. Die Betriebskostenpauschale: Da hier nicht benannt ist warum die Kosten steigen, ebenfalls nicht gültig?
Anzumerken wäre hier noch, dass weder Heizung noch Warmwasser separat abgerechnet werden, beides ist in der Pauschale mit drin (Rechtsgültig?)
4. "Da sich die Miete in den letzten drei Jahren nicht um mehr als 20% erhöht hat"
Laut Landesverordnung SH beträgt die Kappungsgrenze für die Gemeinde Wedel aber 15%!!
Eingezogen bin ich am 01.06.14. Kaltmiete 205€
Staffelmiete 1. Stufe: 01.07.15 um 10€ auf 215€
Staffelmiete 2. Stufe: 01.07.16 um 10€ auf 225€
Wenn ich den 01.07.15 als Stichtag nehme, 15% addiere und von dem Stichtag 3 Jahre addiere, dann dürfte sich die Miete bis zum 01.07.18 nicht auf mehr als auf 247,25€ erhöhen (215€ + 15%) der Verwalter möchte aber bereits zum 01.09.17 250€ haben. (Hier bin ich mir aber nicht sicher ob man das so rechnen kann. Laut Gesetzestext (§558 Abs. 3) darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15% erhöhen, der Verwalter schreibt aber von den vergangenen 3 Jahren.)??
Wie sieht es denn mit dem Mietspiegel aus, laut meinen Informationen liegt dieser für Wedel bei ~10€/qm. Die neue Verwaltung möchte jetzt fast 15€ haben (wenn ich die Miete auf die qm umrechne, die "Wohnung" hat ~17qm inkl. Nutzfläche.)
Liege ich mit meinen Schlussfolgerungen richtig oder völlig daneben?
Spannend finde ich noch die Tatsache, dass ich zeitgleich mit dem ME-Verlangen eine Mahnung vom neuen Verwalter im Briefkasten hatte. Angeblich schulde ich aus 2016 noch 330€ Miete.
Nach Durchsicht meiner Kontoauszüge habe ich in 2016 aber sogar 240€ mehr Miete gezahlt als im Mietvertrag vereinbart war. Hierzu gab es eine mündliche Absprache mit der alten Verwaltung, da ich ein in der Höhe schwankendes Gehalt habe bzw. im Krankheits- oder Urlaubsfall deutlich weniger verdiene, daher durfte ich in "guten" Monaten mehr zahlen, dafür in schlechten weniger.
Bezüglich der Mahnung habe ich die neue Verwaltung umgehend per Einschreiben angeschrieben, den Sachverhalt erläutert und um Klärung gebeten. Das Einschreiben wurde vor 14 Tagen zugestellt, bisher keine Reaktion.
Weiter Probleme die seit dem Verwalterwechsel entstanden sind:
- Die Flurbeleuchtung brennt neuerdings dauerhaft, auf 14 Etagen. Nach meiner Rechnung macht das pro Wohnung (wenn den alle vermietet wären, was es nicht sind) knapp 3€ pro Monat. Das sind zwar Peanuts, die Dauerbeleuchtung macht einfach keinen Sinn und Geld zu verschenken haben in dem Haus die Wenigsten.
- Ursprünglich gab es zwei Personenaufzüge. Seit dem Verwalterwechsel wurde einer dauerhaft still gelegt. Der Zweite fällt gelegentlich aus, gerade erst am vergangen Sonntag erlebt, nach einer schweren 12 Stunden Nachtschicht durfte ich samt Arbeitsgepäck 11 Stockwerke kraxeln.
Danke für eure Zeit und die hoffentlich hilfreichen Tipps!