https://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/arti…-garage-parken/
Das Urteil bezieht sich auf das Fahrzeug, was normal in der Garage steht. Es ist anzunehmen, dass es sich beim TE um ein Zweitfahrzeug handelt. Warum soll der User indi denn seinen Vermieter herausfordern, er ist nicht der TE....mal wieder, auch bezüglich Logik und Art des Kommentares ein echter Mainschwimmer. 25 km von eigentlichen Thema entfernt!