Beiträge von Paulchen Müller
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Moment mal, die Mietbremse hat doch überhaupt nichts mit dem Vormieter zu tun, sondern orientiert sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete und die darf maximal um 10% erhöht werden. Das hat mit dem Vormieter nix zu tun......lese den link, da steht alles!
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Dann liest Du jetzt den link, den googel sofort findet: http://www.berlin.de/special/immobi…derungen-a.html
Wie hoch die Miete des Vormieters war, das weiß hier aber niemand.
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Es ist kein “Mietsprung“, da mit der neuen Wohnung auch ein neuer Mietvertrag unterzeichnet werden muss!
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5. Manchmal irrt man sich an der Wohnungstür und bricht dann einen Schlüssel im Schloss ab, mir selbst schon passiert. Das ganze ist dann fahrlässig und es entstehen daraus lediglich Schadensersatzansprüche. Man kann sich auch selbst um die Behebung des Schadens kümmern. Oder die Behebung selbst durchführen.
MFG
Das mit der falschen Tür paßiert Dir gemäß Deiner Antworten nahezu täglich, oder? Anders sind die wirren Texte nicht zu erklären.
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Der frei erfundene Beitrag ist vom 6.10.2016..........
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Die ganze Situation, so wie sie vom TE formuliert wurde, war eh als Schwachsinn anzusehen.
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Habe ich doch gemacht
und ich nehme dir nix krumm, weil ich den A11900 besonders gerne habeWas denn nun? Einmal hast Du die abgenommen und fragst wie es dann mit dem Brandschutz aussieht.....dann hängen sie wieder. Also in der bereits wegen Heizungsrauschen gekündigten Wohnung, wo “damals“ die Melder hingen und die nun nach 18 Monaten gekündigt wurde.....oder so.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Besichtigung unserer neuen Mietwohnung waren damals Rauchmelder vorhanden. Auf Anfrage als späterer Mieter fragte ich den Hauswirt wie es mit den Rauchmeldern bestellt ist, weil die Batterien nun langsam mal ausgetauscht werden müssten (Ankündigung durch laute Pieptöne) . Kuriose Antwort des Vermieters: "Das geht ich nix an, die hat der vorletzte Mieter beim Auszug in der Wohnung gelassen". Auch weitere Anfragen wehrte er ab, es geht ihn nichts an. Da weiter keine anderen Rauchmelder vorhanden sind habe ich die Rauchmelder abgehängt und es besteht kein "Rauchmeldeschutz". Wie sieht es nun mit der Brandschutzverordnung aus und bin ich überhaupt noch Brandschutzversichert?!
Liebe Grüsse, WagnisIrgendwie komisch, in einem anderen thread hast Du gemäß eigenen Angaben eine Wohnung wegen Heizungsrauschen gekündigt.
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Also jetzt muss ich doch mal fragen:
Lasst ihr euer Licht in der Wohnung an, wenn ihr nicht zuhause seid???????????????
DAS ist doch der eigentliche Knackpunkt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Zunächst einmal die Abneigung des TE gegen diese Dinge und den damit verbundenen, im Mietvertrag unterzeichneten, Zwang sie aufzustellen, sowie die Frage bzgl Stromkosten.
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Hallo Paulchen Müller,
es geht nicht darum, wer die Schwibbögen anschaltet. Es geht darum, dass ich NIEMALS das Licht in meiner Wohnung anlassen würde, wenn ich nicht zuhause bin.
Das ist eine rein sicherheitsechnische/versicherungstechnische Frage (Stichpunkt: Brandschutz)
Daher kann das auch niemand von einem Mieter verlangen.
Gruß,
anonym2Wie bereits angemerkt, werden sie den TE mit Fackeln und Forken jagen......wenn ich das richtig verstehe, sind die dortigen Traditionen mehr als heilig und stellen eine Verbindung zwischen Bergbau und Weihnachten da. Selbst in der Architektur finden sich diese Bögen. Wenn da jemand gegen Klagen bzw diese Tradition angehen möchte....viel Spaß!

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Ein kurzer Blick auf die Info um die Tradition dieser Bögen im Erzgebirge und die Diskussion hätte sich erledigt. Das Einschalten, durch wen auch immer, ist auch nicht nötig. Das übernimmt, wie vom TE erwähnt, eine Zeitschaltuhr. Überspitzt dargestellt, kann man sich in Indien auch durch Kühe auf der Strasse eingeschränkt fühlen und dagegen angehen.
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Wo noch Luft im System ist, wird es vermutlich auch zu erhöhten Heizungskosten kommen. Auch dieser Punkt sollte mit in das Schreiben.
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Da es mich interessierte um was und welche Tradition es sich handelt, schließe ich nun auf das Erzgebirge mit ihren Traditionen. Ich denke, wenn Du nicht kopfüber an einem Kreuz genagelt durch das Dorf getragen werden willst, füge Dich dem Brauch.....es steht meiner Meinung nach auch so, wie von Dir genannt, im Mietvertrag.
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Der Quark kommt von Dir: was man absetzen kann, hängt nicht von der Zimmerzahl oder Größe der Wohnung ab.
Claudi88?
Natürlich ist es das Es Claudi88, wurde bereits vor längerer Zeit angemerkt.
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