Und dann greif mal einem leeren mann in die Taschen.
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Und dann greif mal einem leeren mann in die Taschen.
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Falls der gegnerische Anwalt schriftlich bestätigt hat, Daß die Wohnung zum 1.10. übergeben werden kann, Sollte das eigentlich passen. Besser wäre es, das nochmal zusätzlich schriftlich zu fixieren.
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Könnte mehrere Gründe haben. Überleg dir am besten wie du aus der Sache mit dem kleinst möglichen Schaden wieder raus kommst. Rein juristisch sieht es wohl Höchstwahrscheinlich schlecht aus. ![]()
Zumal das Thema Einbruch. In den letzten Monaten wirklich täglich in der Presse war. Aber muss jeder selber entscheiden.![]()
Dürfte alles aussichtslos sein.
Der Vermieter muss dich nicht auf besondere schwachpunkte hinweisen. Eine erdgeschoßwohnung ist auch generell einbruchs gefährdet. Viel Erfolg.![]()
Hi,
habe neue Berechnung der Vorauszahlungen der Nebenkosten erhalten:
Im Mietvertrag steht zu den Vorauszahlungen: "Sind Vorauszahlungen vereinbart, so wird sie jährlich einmal abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt unverzüglich, sobald die Abrechnungsunterlagen dem Vermieter vorliegen. Der Mieter ist berechnet in angemessener Zeit nach Zugang de Abrechnung die Unterlagen während der üblichen Geschäftszeiten bei dem Vermieter oder der von ihm besteimmten Stelle einzusehen. Eine etwaige Differenz aufgrund der Abrechnung zugunsten des Vermieter (des Mieters) hat der Mieter (Vermieter) innerhalb von einem Monat nach Zugang der Abrechnung an den Vermieter (den Mieter) zu zahlen. Im Falle des Auszugs eines Mieters während einer Abrechnungsperiode erfolgt die Verteilung bei der nächstfälligen Abrechnung im Verhältnis der Mietzeit zu der Abrechnungsperiode." [...] die abzurechnenden Kosten werden auf die Mieter wie folgt umgelegt: Nach dem durch Wärmemesser/Heizkostenverteiler ausgewiesenen Verbrauch, jedoch 35% der Kosten nach dem Verhältnis der beheizten Wohnfläche.alle anderen Kosten werden umgelegt nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile.
Nun das Problem:
Im Februar diesen Jahres bin ich in die Wohnung eingezogen. Meine damaligen Vorauszahlungen betrugen 72€. Der Verwalter meinte zu mir noch, dass diese Kosten eh zu hoch angesetzt sind und die Vormieterin in den 3 Jahren die sie da gewohnt hat immer Rückzahlungen erhalten habe.
Vor meinem Einzug war kein Heizungstechniker da, der die Heizungswerte abgelesen hat.Ende Juli kam dann ein Techniker, der alle Heizkörper im Haus (10 Wohnungen) abgelesen hat.Jetzt habe ich die neuen Vorauszahlungen für 2015 erhalten, und soll statt anfangs 72€ nun 235€ nachzahlen.
Mein Umlageanteil der Gesamtheizungkosten von 14500€ beträgt 2120€ (!!!). Dabei habe ich höchstens im Februar - Anfang April geheizt und dies auch nur abends, wenn ich von der Arbeit heim kam und am Wochenende. Demnach ist dieser hohe Heizkostenanteil absolut unverständlich. Die Nebenkosten haben sich damit um ca. 150% erhöht.
Erreiche ich den Verwalter auch nie, ist immer nur der AB dran und auf Mails bekomme ich gar keine Antwort. Leider haben die ihr Büro ne knappe Autostunde von mir weg und ich kann während meiner Arbeitszeit da nicht mal eben hinfahren. Meint ihr, dass das mit den Nebenkosten so stimmen kann? Hätte da nicht ein Heizungstechniker Anfang Februar kommen müssen, die Heizung ablesen und dann die vormieterin diese Kosten zahlen müssen. Bei gleichen Verbrauch aller Mieter müsste jeder ja 1500€ zahlen. Ich alleine soll aber in knapp 2 Monaten 2120€ verheizt haben?
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