Beiträge von Ermo

    Tag die Damen und Herren,
    ich bin Mieter einer Wohnung und in der Küche meiner Wohnung ist eine etwa 4-5 Jahre alte Gastherme angebracht. Diese wird jährlich gewartet und in den letzten Jahren betrugen die Kosten hierfür auf der Nebenkostenabrechung immer ca. 85€ bis 90€. Dieses Jahr musste ich mit entsetzen feststellen dass nun für die letzte Wartung 173€ gefordert wurden. Ich habe also die Hausverwaltung angerufen, die übrigens auch die Firma beauftragen diese jährlichen Wartungen durchzuführen, und die Dame am Telefon meinte dass laut Rechnung bei der Wartung noch ein Graphitdichtungsring getauscht wurde und die Kosten so zustande kämen und dies Teil der Wartung wäre. Ich möchte hierbei erwähnen dass ich weder gefragt wurde ob dieser Dichtungsring getauscht werden soll noch habe ich den Austausch in Auftrag gegeben oder etwas unterschrieben. Ich kann mir auch nicht vorstellen dass der Austausch des Dichtungsringes der die üblichen Wartungskosten um etwa 100% in die Höhe getrieben hat Teil einer regulären Wartung ist und unaufgefordert ausgetauscht werden darf. Dies habe ich der Dame von der Hausverwaltung dann auch am Telefon so mitgeteilt. Sie meinte aber diese Kosten könne sie dennoch auf mich umlegen, dann als Kleinreparatur. Ich denke nicht das sie dies darf, da ich mal gelesen hatte dass Reparaturen an der Therme nicht von der Kleinreparaturklausel gedeckt sind. Jedoch stellt sich nun die Frage ob der Austausch einer Dichtung die dazu führt dass sich die Wartungskosten mehr als verdoppeln nun eine Reparatur war oder Teil einer Wartung ist, die ich dann zahlen müsste.
    Für sachdienliche Hinweise möchte ich mich schon mal im Voraus bedanken.

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