Hallo zusammen,
mein Freund und ich bewohnen unsere Wohnung seit dem 01.04.2015 und haben einen Mietvertrag unterschrieben mit einer beidseitigen Kündigungssperrfrist von 2 Jahren. Handschriftlich wurde bei diesem Punkt hinzugeschrieben, dass wir bei Stellung eines geeigneten Nachmieters vorzeitig aus dem Vertrag entlassen werden können.
Nun beziehen wir am 01.08.16 eine Eigentumswohnung und haben unser Mietverhältnis am 16.06.16 gekündigt, und suchen natürlich parallel einen Nachmieter.
Unser Vermieter hat uns nun aber eine "Kündigungsbestätigung" zukommen lassen, in der steht, dass die Wohnung "fachmännisch und frisch renoviert" übergeben werden muss, und verlangt unsere Unterschrift, da laut ihm sonst kein neuer Vertrag mit einem Nachmieter zustande kommen werde.
In unserem Mietvertrag steht aber ausdrücklich, dass wir bei Auszug keine Renovierungsarbeiten vornehmen müssen. Wir haben vor die Wohnung in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu übergeben und haben eine Wand auch schon weiß gestrichen. Aber so eine Bestätigung wollen wir nicht unterzeichnen.
Wenn wir dies nicht tun, wird unser Vermieter aber keinen Nachmieter unter Vertrag nehmen.
Kann er das einfach tun und uns somit sonst die vorzeitige Kündigung verweigert, obwohl wir das schriftlich festgehalten haben?
Ich hoffe hier eine erste Einschätzung zu bekommen und bedanke mich im voraus.
Liebe Grüße
mrlsng