Beiträge von mrlsng

    Hallo Berny,

    Ich hatte nicht vor jemanden zu irritieren oder gar dich persönlich zu verärgern. Wenn du mir in der Sache nun nicht helfen kannst oder magst ist das vollkommen in Ordnung! :)

    Zu 2. wollte ich darauf eingehen, dass wir nicht nur aus dem Vertrag vorzeitig entlassen werden "können".
    Den genauen Wortlaut habe ich ja danach noch einmal geschrieben.
    Ich verstehe ehrlich gesagt nicht genau das Problem an der Sache, aber danke für deinen Beitrag zu meinem Thema. Ich wünsche dir ein angenehmes Restwochenende :)

    Liebe Grüße
    mrlsng

    Der Wortlaut ist:
    "Das obige Mietverhältnis wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Mietparteien verzichten wechselseitig bis 31.03.2017 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Nach Ablauf des Verzichtzeitraumes wird das Mietverhältnis von beiden Mietparteien fortgesetzt und kann mit den gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden. Außerordentliche Kündigungen werden von dieser Regel nicht berührt."

    Und handschriftlich dann:
    "Gegen Stellung eines gleichwertigen Nachmieters werden Sie frühzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen"

    Mietverhältnis begann laut Vertrag am 01.04.2015 und wurde am 17.02.2015 vom Vermieter unterschrieben.

    Hallo zusammen,

    Vielen Dank nachträglich für die Antworten. Wir haben klein beigegeben und im Juni das Schreiben unterzeichnet. Seitdem suchen wir leider erfolglos immer noch einen Nachmieter, obwohl wir schon in der neuen Wohnung sind. Leider ist die Miete der alten Wohnung überdurchschnittlich hoch, weswegen bis jetzt keiner die Wohnung haben möchte.

    Ich habe nochmal nachgeschaut im Vertrag. Dort steht handschriftlich geschrieben, dass wir bei Stellung eines Nachmieters frühzeitig entlassen WERDEN. Nicht nur "entlassen werden können".

    Außerdem war ich zu dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch Studentin. Spielt das eine Rolle im Bezug auf die Wirksamkeit des Kündigungsverzichts? Ich habe gelesen, dass solche Verträge mit Studenten nicht wirksam sind. Allerdings bin ich nun, so wie mein Freund, angestellt und die neue Wohnung ist auch in der selben Stadt. Mein Freund war zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung Angestellt.

    Ich hoffe noch einmal auf Hilfe und Einschätzungen. Vielen Dank!

    Liebe Grüße
    mrlsng

    Hallo zusammen,

    mein Freund und ich bewohnen unsere Wohnung seit dem 01.04.2015 und haben einen Mietvertrag unterschrieben mit einer beidseitigen Kündigungssperrfrist von 2 Jahren. Handschriftlich wurde bei diesem Punkt hinzugeschrieben, dass wir bei Stellung eines geeigneten Nachmieters vorzeitig aus dem Vertrag entlassen werden können.

    Nun beziehen wir am 01.08.16 eine Eigentumswohnung und haben unser Mietverhältnis am 16.06.16 gekündigt, und suchen natürlich parallel einen Nachmieter.

    Unser Vermieter hat uns nun aber eine "Kündigungsbestätigung" zukommen lassen, in der steht, dass die Wohnung "fachmännisch und frisch renoviert" übergeben werden muss, und verlangt unsere Unterschrift, da laut ihm sonst kein neuer Vertrag mit einem Nachmieter zustande kommen werde.
    In unserem Mietvertrag steht aber ausdrücklich, dass wir bei Auszug keine Renovierungsarbeiten vornehmen müssen. Wir haben vor die Wohnung in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu übergeben und haben eine Wand auch schon weiß gestrichen. Aber so eine Bestätigung wollen wir nicht unterzeichnen.
    Wenn wir dies nicht tun, wird unser Vermieter aber keinen Nachmieter unter Vertrag nehmen.
    Kann er das einfach tun und uns somit sonst die vorzeitige Kündigung verweigert, obwohl wir das schriftlich festgehalten haben?

    Ich hoffe hier eine erste Einschätzung zu bekommen und bedanke mich im voraus.

    Liebe Grüße
    mrlsng

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!