Beiträge von Leland Gaunt

    Leland Gaunt:
    "an der Wohnungstür,"
    - Praktisch für Spitzbuben o.ä. ...


    vor allem für Paketboten, Besucher, Handwerker, Rettungsdienste, Gerichtsvollzieher, Polizei...
    Im Gegensatz zu Einbrechern hatten wir schon die Türöffnung durch den Rettungsdienst. Die Mieterin würde ohne Namensschild wohl einige Minuten länger auf den Notarzt hätte verzichten dürfen. Höchstwahrscheinlich letal.
    Mieter die die Beschilderung nachträglich entfernten oder ablehnten waren bisher immer solche "Spitzbuben" die mittels fristloser Kündigung und/oder Räumung wieder entfernt werden mussten.

    Leland Gaunt:
    ...
    "An der Wohnungstür sind allerdings nach WEG-Beschluss einheitliche gravierte Schilder vorgeschrieben."
    - Dumm...


    kann man so sehen, Aufwand und Folge sind aber vertretbar. Das gewünschte Ziel wurde erreicht, gerade letzteres finden auch die Mieter gut.

    Leland Gaunt:
    "Beim örtlichen Schlüssel- und Gravurdienst kosten diese Schilder einzeln 11,50€."
    - Gibt es nur einen?


    nur einen der die Gravurplatte dauerhaft vorrätig hält, die anderen müssten diese extra bestellen bzw. haben sie nicht im Dauersortiment. Es wurden übrigens alle lokalen Gravur- und Schlüsseldienste angeschrieben ein entsprechendes Angebot vorzulegen, da du Ausschreibungen ja so liebst.

    Leland Gaunt:
    "Folge: ein ordentlich, einheitliches Bild und hohe Übersichtlichkeit."
    - Wer es mag...

    Die Mieter mögen es, die interessierten und die selbstnutzenden Eigentümer auch. Den reinen Anleger die die Anlage zum Teil seit über 15 Jahren nicht mehr gesehen haben ist's irgendwo egal, die profitieren nur von der sehr guten Vermietbarkeit, die auch auf eine gewisse Ordnung im und am Objekt zurückzuführen ist.

    .... Nimm' eine gut deckende Farbe, damit Du nur einmal zu streichen brauchst.


    Dabei gilt zu beachten: die Farbpigmente in der teuersten Farbe und der billigsten Farbe gleichen Farbtons im Baumarkt kosten exakt das Gleiche. Der Inhalt der Eimer unterscheidet sich in erster Linie im Anteil Pigmente zu Wasser. Das Wasser aus dem Wasserhahn bei dir zu Hause ist immer billiger als das im Eimer nach Hause getragene und genau das möchtest du möglichst wenig haben, gerade nur soviel wie nötig ist. Damit reduzierst du die Anzahl an Aufträgen/Schichten sehr deutlich, dazu auch den Aufwand an Zeit.

    Dein Vermieter will keine Aufkleber § Co. an Klingel und Briefkasten, darum legt er Wert auf ein einheitliches Bild. Aber wo bringt ein Vermieter automatisch Namensschilder an, wenn ein neuer Mieter eingezogen ist? Ich denke mal, dass es müßig ist, sich über rechtens oder nicht auszulassen.

    Hier bei mir ist es üblich, dass im Rahmen der Übergabe der Wohnung auch die Namensschilder angebracht werden. Klingel vor der Wohnanlage, Klingel an der Hauseingangstür, an der Wohnungstür, Briefkasten. 3 davon sind austauschbar gestaltet, da reicht ein Dymo oder ähnlicher Textdrucker und dann wird das Beschriftungsinlet getauscht. An der Wohnungstür sind allerdings nach WEG-Beschluss einheitliche gravierte Schilder vorgeschrieben. Die Kostentragung für diese hat der Mieter in seinem Mietvertrag irgendwo bei §18 in Höhe von 10€ übernommen. Beim örtlichen Schlüssel- und Gravurdienst kosten diese Schilder einzeln 11,50€. Folge: ein ordentlich, einheitliches Bild und hohe Übersichtlichkeit.

    ...
    Hinzu kommt, dass die Parksituation im Umfeld des Hauses sehr angespannt ist und man nun auch gerne mal in einer Entfernung von 100 Metern parken muss.
    ...

    etwas sehr widersprüchlich der Satz. Schon so nahe vor der Haustür einen Parkplatz zu finden ist alles andere als angespannt. Diverse Ecken in Berlin = alles in weniger als einem Kilometer Entfernung ist super.

    Hallo allesamt,
    ...
    Heute habe ich in der Wand in der Küche ein Loch nach außen mit ca. 10 cm Durchmesser entdeckt. Es ist in dem unteren Teil eines Wandschranks, der vom Boden bis ca. Hüfthöhe geht. Bisher standen immer Töpfe und andere Küchenutensilien davor. Das Loch ist ganz notdürftig mit Styroporstücken "gestopft".
    ...


    Hallo, du hast wunderschön eine alte Kammer beschrieben. Diese zumeist unterhalb eines Fensters angeordnet diente der gekühlten Aufbewahrung von Lebensmitteln. Das ist der Vorläufer des Kühlschrankes. Das Loch, im Format eines Halbsteins, diente der kühlenden Belüftung, die Lochgitter an der Außenseite sollen einem Eindringen von Vögeln, Ratten usw. entgegenwirken.

    Das kommt darauf an wer das Loch zu verschulden hat.


    Der Maurer der das da gelassen hat oder der Architekt der das so geplant hat? Beide dürften seit 50 Jahren oder mehr tot sein...

    Kurz gesagt, das wird vieleicht eine älter Enlüftung für die Abzugshaube gewesen sein, denke ich mal? Insofern mal beim Vermieter nachfragen.
    Es gibt natürlich schönere Möglichkeiten als das mit Styropor zu verschließen. Von "Schuld" ist doch noch gar nicht die Rede, wahrscheinlich wird das eher eine bewußt hergestellte Öffnung sein, oder?


    Entlüftung trifft es nur zum Teil, Abzugshauben in dem Sinne wie heute gab es zur Bauzeit noch nicht, ein Rauchfang wurde über den offenen Herden angeordnet.

    An diese Möglichkeit dachte ich spontan auch. Zu welchem Zweck sonst sollte ein Loch nach draussen gelegt sein. Da gibt es Klappen um so ein Loch zu verschliessen und nur für den Dunstabzug zu öffnen.

    Rücksprache mit dem Vermieter könnte das klären.

    Diese Klappen verhindern nur das Rückschlagen von Abdunst bei entsprechender Wetterlage und Luftdruckverhältnissen. Das hier angesprochene Problem mildern sie nicht.

    An Deiner Stelle würde ich den VM verständigen bevor ich in irgend einer Weise tätig werden würde. Könnte ja sein, der VM möchte dieses Loch weiterhin für den Zweck des Dunstabzugs herstellen und er sorgt selbst für die Massnahme.

    So oder so ist es kostenmässig Sache des Vermieters, ob der das Loch zumauert oder weiter verwenden will für den Abzug.


    dem Vermieter melden ist nie falsch. Die Nutzung als Dunstabzug kommt eigentlich nur in Frage wenn man den Vorratsschapp in Tradition der Großeltern wieder nutzen möchte, Oma hat da dann fleißig mit Essig gewütet um dem Schimmel Herr zu werden. Deine (Ur-)Großeltern haben nicht umsonst die Ersparnisse eines ganzen Jahres in einen Eis- und später Kühlschrank investiert so bald es ihnen möglich war...

    Hallo,

    wenn das Loch so tief sitzt, ist es evtl. die alte Öffnung einer nicht mehr vorhandenen Außenwandtherme.

    Wenn es alles so schwierig mit der Verwaltung ist, würde ich mir die Diskussion gar nicht antun. Hol dir eine Dose Bauschaum und füll das Loch selbst. Aufpassen, dass der Schaum nicht außen an der Faßade herausdrückt.

    Gruß
    H H

    Woher das Loch kommt ist ja nun geklärt, und lass den Pfusch! Das führt nur zu Folgeproblemen.
    Meldung an den Vermieter. Dauerhafter und anhaltender Schimmelpilzbefall ist gesundheitsschädlich, die Ursache ist bauartbedingt. Durch die damalige Planung zwar nicht direkt ein Baumangel im Sinne einer Beschädigung, in der Wirkung aber wohl.
    Eine fachgerechte Lösung des Problems sieht so aus:
    das Loch ordentlich im Verbund zum übrigen Mauerwerk zumauern, verputzen (beidseitig). Man sollte dabei auch gleich überlegen den "Wandschrank" wegzureißen und die Wand dort von innen mittels einer Verbundplatte zu isolieren. Zur besseren Kühlung waren die Wände dort zumeist dünner ausgeführt, meist 24er statt 36er, durch das darüber liegende Fenster mit Sturz statisch einfach möglich.
    Inkl. Farbbeschichtung und Ergänzung der Scheuerleiste gehe ich dabei von einem Kostenrahmen unter 500€ aus.

    Ich sehe hier den Vermieter in der Pflicht den Mangel an der Mietsache zu beheben.

    .... einem anderen Paketboten habe ich gerfragt, ob er wüsste, wv. Leute auf seinen Arbeitsplatz warten, .


    ganz genau: gar keiner. Alle Paketzustellungsunternehmen suchen dringend nach Leuten. Es wird u.a. massiv in Polen, Tschechien und der Slowakei angeworben, da hier keine geeigneten Bewerber zu finden sind. Der Job ist nämlich durchaus körperlich anstrengend und sehr stressig. Dazu nur schlecht bezahlt. Gibt durchaus andere Jobs die bei gleicher Qualifikationsgrundlage(!) angenehmer sind.

    Das dürfte ironisch gemeint sein. Dass Treppen begangen werden und dementsprechende Abnutzung aufweisen ist doch allgemein bekannt. Für Abnutzung steht die Mietzahlung, für Beschädigung Schadensersatz.

    nun hat man zur Vermeidung der Abnutzung der Stufe als verschleißende Schutzschicht Teppichfliesen aufgebracht. Macht man zum Beispiel beim Außenputz auch so. Wenn du den entfernst weil er dir nicht gefällt ist es auch ein offensichtlicher Schaden.
    Vielmehr sehe ich einen Mangel darin, dass diese Teppichfliesen verrutschen. Genau das sollte nicht der Fall sein, sie sollen gar die Rutschfestigkeit der Treppe insgesamt erhöhen. Hier wäre anzufassen und die Teppichfliesen fachgerecht zu befestigen bzw. nach der Nutzungsdauer zu erneuern. Wenn man dann im Einvernehmen(!) mit dem Eigentümer/Vermieter zu einer anderen Lösung kommt ist das auch legitim. Also wie immer Gespräch mit dem ET/VM, Mangel melden und dann kann man weitersehen.

    Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass die Stufen nicht als begehbare Oberfläche ausgelegt sind. z.B. bei relativ weichen Hölzern, die eine ständige Gehbelastung mechanisch nicht aushalten, die statische Situation ist bei entsprechendem Oberbelag vollkommen unbedenklich. Auch bei einigen Natursteinen mit eingelassenen/aufgebrachten Trittbelägen kann dies der Fall sein.

    Wenn auf eine fremde Gemeinde verwiesen wird, würde ich dem MEV widersprechen.


    aber vorher mal in den Mietspiegel reingucken und auch mal bei der eigenen Gemeinde nachhorchen, nicht dass man sich zum Horst macht, weil da explizit die Anwendung des benannten Mietspiegels angeraten wird...
    Gerade in ländlicheren Räumen sehr verbreitet und die genannte Miethöhe impliziert einen solchen.

    zur Tür fassen wir mal zusammen, es gibt keinen fundierten Hinweis darauf, dass sie so nicht zulässig wäre, war baugleich zur Anmietung bereits vorhanden und stört denn nun. Tja, sucht euch eine Wohnung mit einer Tür die euch besser gefällt...

    Hallo,

    er hat in seiner Mühe hier Argumentationen zu finden übersehen, dass die Regel auch Ausnahmen zulässt.

    Gruß
    BHShuber

    was noch nicht mal unbedingt nötig ist. Heute nach den Mindestmaßen der gültigen Normen erstellte Stellplätze werden regelmäßig als viel zu eng betrachtet. Liegt nicht unwesentlich daran, dass die Mindestmaße schon einige Tage auf dem Buckel haben und die Autos heute im Mittel fast 50cm breiter geworden sind. Für die Abstände von Rampen zu öffentlichem Straßenland bestehen auch verschiedene Regelungen in den einzelnen Bundesländern, diese sind auch zwischenzeitlich mal in einigen davon geändert worden.

    Ob der Stellplatz ordnungsgemäß ist oder nicht lässt sich nur anhand der tatsächlichen Maße, Bundesland, Bauzeit, Baugenehmigung usw. feststellen. Bisher hat der TE keinen Hinweis darauf geliefert, dass sie nicht ordnungsgemäß wäre.

    ... Nur wenn die EBK 5 Jahre vom M. in Gebrauch ist, sieht diese vielleicht genau so oder schlechter aus.


    oder andere EBK, die ich kenne, sehen nach 20 Jahren im Gebrauch besser aus als andere nach einem dreiviertel Jahr im feuchtem Keller unsachgemäß gelagerte.
    Hätte, wäre, Fahrradkette, es hilft hier kein wenn und aber. Wenn in einer gemieteten Wohnung eine EBK drin ist, die ich aus Gründen nicht (mehr) möchte, muss ich mich mit dem Eigentümer (bzw. dessen Vertreter) zusammensetzen und eine entsprechende Vereinbarung treffen. Mietverträge können auch geändert werden oder mit Zusätzen und Ergänzungen versehen werden.

    Ich habe auch manchmal den Fall, dass ich überlege bleibt die EBK noch drin, oder kommt die raus? Sie ist in Ordnung und funktioniert und ist sauber, aber modern und schick ist was anders. Nun kann ich mich mit Steuerberater und Makler zusammensetzen ob oder ob nicht. Wenn die Wkg. mit der Küche weggeht wie warme Semmeln warum dann diese erneuern? Wenn der Mieter nun nach wenigen Jahren kommt und sagt er hätte gerne eine neue EBK, dann wird man da sicher auch einen Weg finden können. Details kommen halt auf den Einzelfall drauf an.

    Ja,ich denke auch... :( Nächste Woche will ich auch zum Mieterschutzbund.Vielleicht können die mir noch etwas raten

    was sehr sicher ist, die kosten dich Geld, werden dir mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Prozess und einer streitigen Auseinandersetzung raten, mit ungewissem Ausgang. Selbst ein gewonnener Prozess verbessert deine Wohnbedingungen kurzfristig nicht, langfristig fraglich und ganz sicher verschlechtert er dein Mietverhältnis.

    Für den Jahresbeitrag des Mieterbundes/-Vereins bekommst du auch die Erstberatung eines neutralen (Fach-)Anwalts. Mit einer (bereits vorhandenen) RSV lassen sich ggf. Kosten über einen längeren Zeitraum verteilen (mehr sind Versicherungen in der Regel nicht). Nach dieser Beratung kannst du dann fundiert entscheiden, ob sich das ganze lohnt oder ob du die Zeit, Energie und Nerven für einen Prozess nicht lieber in eine neue Wohnung investierst. Du kannst ggf. im Kündigungsschreiben aber ganz klar und sachlich deine Gründe dafür darlegen.

    Naja....als alleinerziehende Mama mit Teilzeitjob sind 1200€ sehr sehr viel Geld

    das kann man sich vorher überlegen und ansparen. Man könnte z.B. auf die neue Küche verzichten, wo doch eine EBK in der Wohnung ist.
    Kein Geld haben ist kein Argument anderen Schäden zufügen zu dürfen. Und ja der Ein- und Ausbau einer Küche ist eine Beschädigung. Omas Spruch: 3mal umgezogen ist einmal abgebrannt ist wohl etwas übertrieben, aber in der Tendenz wahr.

    ....und ergänzt dass die Hauptmieter nur gemeinsam kündigen können.
    ....

    das ist lediglich ein Hinweis auf die Rechtsfolge gemeinschaftlich geschlossener Verträge. Nicht nur zum Abschluss solcher muss man gemeinsam handeln, auch die Beendigung muss gemeinsam erfolgen. Wenn sich die beteiligten einigen ist es der für alle günstigste Weg, sonst müsste man sich ggf. auf dem Rechtswege zur Zustimmung verurteilen lassen.

    Samstags ist leider für mich keine Alternative. ....
    Wenn er also nur an Samstagen hier arbeiten kann, zieht sich das dann wohl auch über Wochen, dann sind mir 4 Tage am Stück (WE + 2 UT) lieber, als mir wochenlang meine freien Wochenenden mit ihm hier zu versauen.
    ....

    verständlich. Es ist aber auch nicht notwendig, dass der Wohnungsinhaber die ganze Zeit anwesend ist, dass kann auch die Schwiegermutter, Cousine, der Standortpfarrer oder eine sonstige Vertrauensperson sein. Mal gucken was da so möglich ist.


    PS: von einem 90jährigem Heimwerker wäre ich auch nicht sonderlich begeistert. - Es kostet mich gerade viel Geld die Werke eines solchen auf einen fachmännischen Stand zu bringen...

    Es kotzt mich an... Auch, was hier manche von sich geben, zeugt meiner Ansicht nach, von einem zutiefst gestörten Verständnis von Recht und Gerechtigkeit.


    denn gucken wir doch einfach mal wessen Verständnis hier fragwürdig ist.


    Ich kann es einfach nicht verstehen, wie man so drauf sein kann, dass man nicht einfach auf Augenhöhe miteinander kommuniziert und sich jeder an grundlegende Gesetze wie das Grundgesetz, das Strafgesetzbuch und besonders das BGB hält!


    was bringt dich darauf, das nicht genau das gemacht wird?


    ...Könnt' ich ja genauso gut mein Zimmer anbieten und eine Wuchermiete von 650 Tacken für 15 qm verlangen. Und dann mach' ich 'n dickes Geschäft...

    Gruß
    KommFort


    jo mach, fang an, dann lernst ganz schnell dazu...

    aber wir gehen mal deine "Forderungen" durch:

    Hallo,

    angenommen, eine Wohnungsbesichtigung steht bevor. Der Termin dafür liegt auf den 31. Juli. Verfügbar ist die Wohnung ab dem 1. August (so steht es in der Anzeige online). Womit muss man als potenzieller Mieter rechnen? Heißt das, dass am 1. August jemand einziehen soll?


    das heißt, dass die Wohnung frühestens ab dem 1. gemietet werden kann. Zu einem früheren Termin bestehen wahrscheinlich noch vertragliche Bindungen, die einen früheren Mietbeginn ausschließen, aber schon eine frühere Besichtigung ermöglichen. Im Interesse die Wohnung schnellst möglich wieder zu vermieten erfolgt auch das Angebot eines früheren Besichtigungstermins. Einziehen kann der Mieter der Wohnung wann er will, ggf. halt auch gar nicht. Ab welchem Datum der Mietvertrag Wirkung entfalten soll vereinbaren die Parteien.


    Könnte das im Interesse des Vermieters liegen und muss man davon ausgehen, dass er am Tag der Besichtigung Druck ausübt und eben demjenigen einen Mietvertrag gibt, der sofort zu allem "Ja" sagt?


    kann ein unwissender und unerfahrener Vermieter so machen. Schadet er sich selbst aber am meisten mit solchen Aktionen. Ja, das kann nach Einzellfall auch dein oben angesprochenes StGB tangieren, dafür gibt es aber keinen Hinweis in deiner Schilderung. Üblicherweise drängen da eher die Mieter auf einen schnellen Vertragsabschluss, meist genau die Mieter mit denen man gar keinen Vertrag machen möchte...


    Gibt es eine gesetzliche Regelung, nach der er verpflichtet ist, den Mietvertrag herauszugeben


    zu dem Besichtigungszeitpunkt noch lange nicht. Von mir bekommst den da noch nicht, sondern ggf. ein Formular für die Mieterselbstauskunft. Ob ich dir einen Mietvertragsentwurf zukommen lassen entscheide ich frühestens wenn ich die Mieterselbstauskunft studiert habe.

    und dem Mieter eine Nacht Zeit zu geben, um darüber zu "schlafen", also nach zu denken und ihn gewissenhaft prüfen zu können?


    Wenn ich dir denn einen Mietvertragsentwurf zukommen lasse, hast auch mehrere Tage Zeit den zu prüfen. Eine gesetzliche Prüfungsfrist dazu gibt es nicht. Wie lange die Prüfungsfrist ist bestimmen die Parteien, das kann von wenigen Minuten für einfaches Durchlesen bis zu wochen- oder monatelangen Studien reichen. Üblich sind wenige Tage, auch um ggf. den Entwurf einem RA zur Prüfung vorlegen zu können. Wenn eine Partei mit der von der anderen Seite gewünschten Prüfungsfrist nicht einverstanden ist wird halt kein Mietvertrag geschlossen. Besser hier getrennt als später nur Ärger miteinander.


    Muss der potenzielle Vermieter bei der Besichtigung einen (oder den) Mietvertrag bereithalten und auf Wunsch vorzeigen, damit man sich vor Ort davon ein Bild machen kann?


    nein, kann er gar nicht. Er kann dir einen Entwurf für einen Mietvertrag überlassen oder zur Einsicht geben. Ob er dies zu diesem Zeitpunkt tut bleibt ihm überlassen. Ich entscheide da erst ob ich dir überhaupt ein Formular für die Mieterselbstauskunft gebe, für viele Mietinteressenten hat sich die Wohnung da schon eine Weile erledigt.


    Und kann der Besichtigende von demjenigen, der ihm die Wohnung zeigt, verlangen, den Personalausweis vor zu zeigen, um sicher zu sein, dass er derjenige ist, mit dem man bereits E-mail Kontakt hatte?


    Wie kommst du auf den Gedanken, dass es die Person sein muss, mit der du E-Mail-Kontakt hattest? Das kann durchaus eine (andere) beauftragte Person sein. Bei mir würdest dir mit der Frage schon Arbeit sparen, du brauchst weder die Mieterselbstauskunft ausfüllen noch den Mietvertrag lesen... Andersherum würde eher ein Schuh daraus, du möchtest fremdes Eigentum betreten und in Augenschein nehmen, da kann man doch nicht jeden daher gelaufenen reinlassen... - fällt dir was auf?

    .... Also als erstes wäre es gut zu wissen was ich alles machen kann, um mein Bad wieder in Ordnung zu kriegen. Und die Miete zu senken wäre nicht verkehrt
    ...

    Der erste Ansatz ist doch schon sehr richtig, allerdings ist dem Schimmelpilz sehr egal wie viel Miete du bezahlst oder halt gerade nicht.
    Also gleich im Anschluss nach dem Lesen dieses Beitrages guckst der Einfachheit halber gleich mal bei google nach DMB (für Deutscher Mieterbund) und Heizen und Lüften Schimmel. Du wirst dort ein PDF finden mit allgemeinen Tipps und Hinweisen zum richtigen Heizen und Lüften. Diese gleichen übrigens nahezu wortgleich den Hinweisen die es von Vermieterseite dazu gibt(kannst ja mal in deine Unterlagen gucken ob dir nicht dazu schon etwas zum Bezug der Wohnung ausgehändigt wurde). Physik ist aber auch was gemein.
    Du vergleichst jetzt dein bisheriges Verhalten mit den dortigen Empfehlungen ab und nährst es diesen ab sofort so weit als möglich an und das gewöhnst du dir an und machst für den Rest deines Lebens so.

    Unabhängig von der Ursache der Schimmelpilzbildung minimierst du damit schon mögliche Schäden, sowohl für dich, wie auch am Gebäude.

    Zur Ursachenanalyse und Bekämpfung: Schimmelpilzsporen sind immer und überall in der Luft. Die wachsen dort wo ihre Lebensbedingungen erfüllt werden. Diese werden fast überall erfüllt, so dort ausreichende Feuchte vorhanden ist. Erster Schritt zur Bekämpfung der Ursache ist also die Feuchte muss weg. Also gucken wo kommt die Feuchte her?
    Rückstände vom Duschen/Baden usw.auf Fliesen und in den Fugen? - wegwischen lieber Wohnungsnutzer...
    Kondensatbildung durch zu feuchte Luft? - Lüften, wegwischen, richtig heizen, wieder Lüften...

    Bei der weiteren Ursachensuche sollte dir der Vermieter einen Fachmann zur Seite stellen. Auch zur Suche nach mögl. Gebäudeschäden, wie eine wasserführende Leitung mit Haarriss z.B. oder von außen eindringendes Wasser.

    In weit über 95% der Fälle kann allein eine Anpassung des Nutzerverhaltens die Neuentstehung von Schimmelpilzbefall verhindern, selbst bei nicht optimaler Bausubstanz.

    Zur Behandlung des aktuellen Befalles mal abschätzen, bei kleinen Flächen (kleiner Handfläche) mit einem chlor(dioxid)haltigem (weil auch sporozid, was Alkohole nicht sind) Haushaltsreiniger (WC-Reiniger, DanClorix z.B.) oder einem ebensolchem Antischimmelmittel aus dem Baumarkt nach Gebrauchsanweisung vorgehen, bei größeren Flächen möchte der Vermieter einen Fachmann damit betrauen, siehe oben zur Ursachenergründung.

    Hallo Bene,

    auch mir würde die Installation nicht zusagen...


    mir auch nicht, mir gefällt aber der Zustand, insbesondere hinsichtlich Pflege, der Altinstallation auch nicht. Sieht nach den Bildern für mich nach einem prekärem Mietverhältnis aus. Insgesamt gehe ich von einer Übergangslösung aus bis das ganze Bad saniert werden kann, bevorzugt im Leerstand.

    Eine Mietminderung wegen 0,5m² Schimmel an einer Küchenwand?

    Das ist doch nicht Euer Ernst?! Die Autoabgase, die bei einem geöffneten Fenster in die Wohnung gelangen, dürften gefährlicher sein.

    Schwank aus der Praxis: Vergleichsmessung eines Gutachters ergab vor dem Fenster eine 50-fach höhere Konzentration an Schimmelpilzsporen als im offensichtlich mit Schimmelpilzen kontaminiertem Raum.

    Zur kurzfristigen Bekämpfung eignet sich in der Regel ein Mittel aus dem Baumarkt besser. "Packzettel" zur Anwendung genau lesen und verstehen!

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