Wenn auf eine fremde Gemeinde verwiesen wird, würde ich dem MEV widersprechen.
aber vorher mal in den Mietspiegel reingucken und auch mal bei der eigenen Gemeinde nachhorchen, nicht dass man sich zum Horst macht, weil da explizit die Anwendung des benannten Mietspiegels angeraten wird...
Gerade in ländlicheren Räumen sehr verbreitet und die genannte Miethöhe impliziert einen solchen.
zur Tür fassen wir mal zusammen, es gibt keinen fundierten Hinweis darauf, dass sie so nicht zulässig wäre, war baugleich zur Anmietung bereits vorhanden und stört denn nun. Tja, sucht euch eine Wohnung mit einer Tür die euch besser gefällt...