Beiträge von wggeist

    Hallo!
    Ich wollte mal Fragen, ob sich jemand mit dem Fall auskennt oder Tipps parat hat:

    Gegeben ist eine 4er WG und die langjährige Lebensgefährtin des Hauptmieters (es stehen 2 "Hauptmieter" im Vertrag) will einziehen. Kann der Hauptmieter (mit Zustimmung der zweiten Hauptmieterin) einer Mitbewohnerin wegen Eigenbedarf kündigen, damit seine Freundin (langjährige Beziehung) das Zimmer übernehmen kann?

    Ich könnte mir vorstellen, dass es Probleme geben könnte, weil die WG ja bestehen bleibt und nur eine gehen muss.

    Zur Klärung:

    Zwei Bewohner (Hauptmieter) stehen im Mietvertrag mit dem Eigentümer. Die anderen zwei Mitbwohner haben einen Mietvertrag mit den "Hauptmietern".

    Danke im Voraus :)

    Hallo!

    Ich wollte mal fragen wie es mit der Haftung aussieht wenn ich beim Küchenschränke aufhängen versehentlich eine Leitung anbohre, die nicht standartmäßig verlegt wurde, bzw. wenn sich der Hausmeister und der Techniker weigern uns zu helfen?

    Situation ist folgende:

    Wir wollen über dem Waschbecken (Küche) 2 Hängeschränke anbringen. Der Leitungsmesser ist bringt nichts da er einfach überall an der Wand piepst (ist der teure von Bosch kein Mist).

    Also haben wir den Hausmeister gefragt. der hatte schlicht ausgedrückt weder Ahnung noch Bock (er hat vergessen das Telefon aufzulegen bevor er sich mit seinem Kollegen über meine Anfrage lustig gemacht hat...)

    Deshalb haben wir bei der Hausverwaltung angerufen. Die wollte uns nen Techniker schicken weil sie keine Pläne haben. Dann kam 4 Wochen keine Rückmeldung. Heute waren wir persönlich da. Und zufällig saß der Techniker daneben und meinte nur dass er "ja auch nicht wüsste wo die Leitungen liegen", "er kann da nichts machen" und "Der der bohrt muss ja auch wissen was er macht". Toll.

    Tja Küche ohne Küchenschränke geht nicht. Also müssen wir bohren und darauf vertrauen dass keine Leitungen kreuz und quer liegen etc.

    Also: Falls wir Pech haben und doch ne Leitung erwischen, wer muss dann den Schaden übernehmen? Wir haben ja wirklich versucht uns abzusichern. Aber weder Hausmeister noch Techniker wollen es überhaupt versuchen und Leitungspläne gibts nicht... Tja. Was tun?

    Hallo! Ich will meinem Untermieter kündigen und hätte klärungsbedarf bzgl. Dem 573a:

    Wenn ich jetzt die Kündigung rausschicke hat er ja bis 31.12 Zeit sich was neues zu suchen. Sagen wir mal er findet schnell was und gibt mir am 1. juli bescheid, dass er Ende Juli schon auszieht. Muss er dann trotzdem bis Dezember noch Miete zahlen? Oder zählt seine Information als Kündigung und er muss nur bis September zahlen( falls ich nicht eher einen Nachmieter finde...)? Oder wie genau läuft das dann ab?

    was wird nicht funktionieren? und warum? iwas werde ich tun müssen. und sry ich habs nicht mit sprichwörtern.

    und wie gesagt ein expert wird auch nichts anderes herausfinden. mir geht es darum das problem anzugehen. ob davor noch ein gutachten kommt oder nicht sei dahin gestellt. danach ist der schimmel noch da und meine frage bleibt die gleiche:

    kann er entscheiden, ob er den schimmel wegmacht oder ob wir jmd. es machen lassen. und wenn er es entfernen will wie lange kann er sich zeit lassen.

    Dann müßtest Du Deinen Mieter nachweisbar auffordern den selbst verschuldeten Mangel zu beheben.

    Dann könnte Dein Mieter behaupten er hat ihn nicht selbst verschuldet.

    Dann müßtest Du nachweisen das der Mieter ihn doch verschuldet hat.

    wie gesagt gibt es bereits ein gutachten. keine kältebrücken o.ä.
    die wohnung ist aber anfällig für schimmel wenn man nicht ordentlich lüftet. das wurde uns von anfang an auch so gesagt. nicht nur vom vermieter, sondern auch vom vormieter, den ich kennen gelernt habe.

    aussage auch vom vormieter: 3 mal tägl. lüften (+ im winter kondenswasser aufwischen) und es ist alles gut. lt. urteil ist das dem mieter auch zumutbar..


    -> ich denke damit ist die sache bewiesen. ihm steht natürlich frei ein weiteres gutachten in auftrag zu geben. aber wenn das zum gleichen ergebnis kommt, bleibt er auf den kosten sitzen. ich denke nicht dass er das riskiert


    mich interessiert eher ob das nicht entfernen von schimmel unter §0543 II 2. fällt?

    hi!

    folgender fall:

    ich wohne in einer wg und bin hauptmieter.
    anfang des jahres (februar)hat mir mein wg-partner eröffnet dass er schimmel in seinem zimmer hat (an der decke zwischen fenster und vorhangleiste).
    er lüftet sehr selten, wenn dann nur kipplüftung und hat den ganzen tag den vorhang zu. entsprechend habe ich ihm gesagt, dass der schimmel selbstverschuldet ist und er ihn entfernen soll. (hab beim vermieter nachgefragt. es gibt bereits ein gutachten, dass die bausubstanz i.O. ist)

    leider hat sich seit dem nichts getan... der schimmel ist immernoch da...

    das bringt mich langsam in ne unangenehme lage, da ich ja als haputmieter für die whg verantwortlich bin... und so lange schimmel.. ist sicher auch nicht gut für die wand. deshalb die frage, kann ich meinen mitbewohner kündigen weil er der schimmel in seinem zimmer nach 4 monaten noch nicht entfernt hat?

    übrigends steht auch in unserem mietvertrage, dass der die wohnung + einrichtung pfleglich zu behandeln, regelmäßig zu lüften und schimmel zu vermeiden hat

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!