WG: Hauptmieter kündigt nur einem Mitbewohner wegen Eigenbedarf

  • Hallo!
    Ich wollte mal Fragen, ob sich jemand mit dem Fall auskennt oder Tipps parat hat:

    Gegeben ist eine 4er WG und die langjährige Lebensgefährtin des Hauptmieters (es stehen 2 "Hauptmieter" im Vertrag) will einziehen. Kann der Hauptmieter (mit Zustimmung der zweiten Hauptmieterin) einer Mitbewohnerin wegen Eigenbedarf kündigen, damit seine Freundin (langjährige Beziehung) das Zimmer übernehmen kann?

    Ich könnte mir vorstellen, dass es Probleme geben könnte, weil die WG ja bestehen bleibt und nur eine gehen muss.

    Zur Klärung:

    Zwei Bewohner (Hauptmieter) stehen im Mietvertrag mit dem Eigentümer. Die anderen zwei Mitbwohner haben einen Mietvertrag mit den "Hauptmietern".

    Danke im Voraus :)

  • Kann der Hauptmieter (mit Zustimmung der zweiten Hauptmieterin) einer Mitbewohnerin wegen Eigenbedarf kündigen, damit seine Freundin (langjährige Beziehung) das Zimmer übernehmen kann?

    Das ist eine schwierige Frage in meinen Augen.

    Grundsätzlich muss nämlich für eine in § 573 II Nr. 2 BGB benannte Person der Eigenbedarf angemeldet werden. Das umfasst nicht die Freundin! Jedoch wird meistens dann der Eigenbedarf vom Vermieter selbst geltend gemacht, weil er auch in die Wohnung einzieht (mit der Freund/in zusammen) Das erscheint hier problematisch, weil er ja bereits in der Wohnung wohnt. Man könnte jedoch sagen das ist insgesamt eine Vergrößerung, dann wäre es wiederum möglich. Ob das so durchgeht muss im Einzelfall beurteilt werden.

    Jedoch steht dem Vermieter eh nach § 573a BGB eine erleichterte Kündigung vor, insofern kann so oder so gekündigt werden, nur die Kündigungsfrist verlängert sich um 3 Monate zusätzlich.

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