Beiträge von PeterFleischhauer

    Hallo Berny,

    die Wohnung habe ich bis zum 7.10. - meinem letzten Arbeitstag der letzten Saison als Werksmietwohnung bemietet. Ab 8.10. habe ich untenstehenden Mietvertrag erhalten, der bis zum 30.4 2016 befristet war. Tatsächlich arbeitete ich seit Dezember 2015 wieder für meinen Vermieter bis zum 16. Mai und seit 17. Mai habe ich einen neuen Arbeitsvertrag (natürlich auch befristet). Ich bewohne diese Wohnung seit Mai 2014 durchgängig mit mehreren Mietverträgen. Seit 2013 bin ich für die Firma tätig mit befristeten Arbeitsverträgen.
    Der untenstehende Vertrag um den es geht hat inhaltlich keinen Bezug zu einer Tätigkeit beim Vermieter, bei dem ich ja bei Vertragsabschluss auch nicht arbeitete, ein neues Arbeitsangebot oder neuen Arbeitsertrag lag bei Mietvertragsschliessung auch noch nicht vor.

    Vielen Dank auch dir Berny für deine Hilfe.

    Mietvertrag


    Zwischen der ... GmbH

    und Herrn X


    §1

    Herrn X wird eine Unterkunft in der X Strasse zur alleinigen Benutzung zur Verfügung gestellt.

    §2

    Die Wohneinheit wird ab 7.10.2015 bis 30.4.2016 zur Verfügung gestellt.

    §3

    Der monatliche Mietpreis für die alleinige Nutzung der Wohneinheit beträgt...x

    §4

    Bei Mietvertragsende endet dieser Vertrag automatisch, ohne dass es einer besondern Kündigung bedarf. Dieser Mietvertrag kann mit einer Frist von einer Woche zum Wochenschluss gekündigt werden; sie muss schriftlich erfolgen.

    §5

    Schäden sind zu melden............eine Kaution wurde gestellt.

    §6
    Eine änderung der Möblierung ist untersagt....


    Ort, 8.10.2015

    Unterschriften

    Sehr verehrtes Forum,
    ich bin neu hier aus aktuellem Grund, ich schreibe auf meinem smartphone, daher bitte ich sie die Fehler zu tolerieren.

    Folgender fiktiver Fall:
    Ein Mietvertrag für eine möblierte Wohnung, der zum 30.4. befristet war. Im Mietvertrag ist kein Grund für die Befristung angegeben. Die kündigungsfrist beträgt eine Woche.
    Zum Ablauf der Befristung (30.4) hat der Vermieter dem Mieter mündlich eine Verlängerung eingeräumt bis Ende Mai , anstatt wie üblich einen neuen Vertrag anzubieten, der dann im Sommer ueblicherweise ein werkmietvertag ist, da der Mieter beim Vermieter saisonal arbeitet.
    Heute am 26.5 wurde der Mieter mündlich aufgefordert die Wohnung bis Ende dieses Monats zu räumen, mit der Begründung, dass die Wohnung für einen anderen Mitarbeiter benötigt wird. Der Vermieter und nun auch Arbeitgeber hat dem Mieter eine anderes Dienstzimmer zugewiesen.
    Der Mieter fühlt sich benachteiligt, da die Wohnung natürlich besser als ein kleines 12m2 Zimmer
    ist. Da der Mieter nicht nur in prekären Wohnverhältnissen ist, sondern auch ein prekäres Arbeitsverhältnis (Kündigungsfrist 2 Wochen) hat und es vor Ort keine Chance auf bezahlbaren Wohnraum gibt, steckt nun wirklich in der Klemme. Wenn er einen Mietstreit anfängt, verliert er garantiert seinen Job und eventuell wird er noch obdachlos, falls er verliert. Die Wohnung ist aber wichtiger als der Job,
    denn vor Ort gibt es genug Jobs aber eben keine bezahlbaren Wohnungen.

    Welche Möglichkeiten hat der Miete der mündlich ausgesprochenen Kündigung entgegenzutreten?

    MfG Peter

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