Hallo Berny,
die Wohnung habe ich bis zum 7.10. - meinem letzten Arbeitstag der letzten Saison als Werksmietwohnung bemietet. Ab 8.10. habe ich untenstehenden Mietvertrag erhalten, der bis zum 30.4 2016 befristet war. Tatsächlich arbeitete ich seit Dezember 2015 wieder für meinen Vermieter bis zum 16. Mai und seit 17. Mai habe ich einen neuen Arbeitsvertrag (natürlich auch befristet). Ich bewohne diese Wohnung seit Mai 2014 durchgängig mit mehreren Mietverträgen. Seit 2013 bin ich für die Firma tätig mit befristeten Arbeitsverträgen.
Der untenstehende Vertrag um den es geht hat inhaltlich keinen Bezug zu einer Tätigkeit beim Vermieter, bei dem ich ja bei Vertragsabschluss auch nicht arbeitete, ein neues Arbeitsangebot oder neuen Arbeitsertrag lag bei Mietvertragsschliessung auch noch nicht vor.
Vielen Dank auch dir Berny für deine Hilfe.