Beiträge von youngdevil60
-
-
Konnte den neuen Vermieter heute durch Zufall erreichen und dieser hat mir schriftlich bestätigt das die Wohnung ausdrücklich nicht zum 01.08.2016 bezugsfertig wird und von einer Anmietung abgeraten. Bedeutet das soviel das dadurch der Vertrag hinfällig wird da der Vertragspartner hier nicht rechtzeitig den Vertrag erfüllen kann. Bei normalen Verträgen kann man ja gemäß BGB §323 om Vertrag zurücktreten, würde das auch hier gelten und wenn ja welche Fristen gelten da
DANKE
-
unbewohnbar bedeutet das zurzeit keine sanitäranlagen vorhanden sind, da diese ersetzt werden sollten. heißt kein bad vorhanden. Elektroarbeiten wurden begonnen und sind jetzt stillgelegt. und halt dann noch die normalen renovierungsarbeoten.
-
und wie sieht es aus wenn die durch vermieter a zugesicherten Arbeiten nicht bis zum 01.08.2016 erfolgt sind. die wohnung ist ohne diese Arbeiten unbewohnbar.
Danke erstmal für die bisherigen antworten
-
wie oben geschrieben ist Vermieter A nicht mehr erreichbar . Internetseite sit stillgelegt, Telefon kommt nur ansage " dieser teilnehmer ist nicht mehr zu erreichen usw. )
Bei Vermieter B telefonsich niemand zu erreichen, Mail Kontakt unmöglich und Postadresse ist nur ein Postfach in Berlin.
Wie erwähnt weiß man auch nicht ob der unterschriebene Mietvertrag meines Vaters auch bei Vermieter A angekommen ist und dort vorliegt, da man ihn ja nicht mehr danach fragen kann. und der rest s.o.
-
Hallo.
Ich habe eine Frage und zwar geht es darum das mein Vater einen Mietvertrag abgeschloßen hat welcher zum 01.08.2016 beginnt.
Nun das Problem
Der Mietvertrag wurde mit dem Vermieter A agbgeschloßen. Dieser hat schriftlich zugesichert das bis zum Einzug noch notwenddige Renovierungen usw. durchgeführt werden. Der Mietvetrag wurde durch meinen Vater unterschrieben an diesen Vermieter A versendet. Dieser ist nicht mehr erreichbar.
Durch eine Nachfrage bei Vermieter A ob der unterschriebene Mietvertrag angekommen ist, kam heraus das die gesamte Liegenschaft in der sich die Wohnung befindet in der zwischenzeit durch eine große ausländische immobiliengesellschaft mit Sitz auf Zypern verkauft wurde, das heißt die Wohnung gehört nun Vermieter B.
Mein vater und ich haben nun mehrfach versucht den Vermieter B telefonisch, via Mail usw. zu erreichen, was aber im sande verlief
Die durch den Vermieter A begonnenen Arbeiten an der Liegenschaft wurden abgebrochen, also fraglich ob es da weiterläuft.
Da unsere Anfragen bisher unbeantwortet blieben wissen wir auch nicht wie es weitergeht.
Nun meine Frage dazu
Ist mein Vater an den Mietvertrag welcher gegenüber dem Vermieter A geschloßen wurde gebunden, oder kann er davon zurücktreten da es ja jetzt ein neuer Vermieter ist. ( wie erwähnt Mietbeginn erst zum 01.08.2016 und man weiß nicht ob der Mietvertrag auch bei vermieter A angekommen ist. s.o. )
Da die Arbeiten eingestellt wurden ist nicht sicher ob diese bis um 01.08.2016 noch durchgeführt werden durch Vermieter B.
Da Vermieter B auch nicht zu erreichen ist weiß man ja auch nicht was nun weiter passiert.
Kurz gesagt hat der Mietvertrag welcher gegenüber Vermieter A geschloßen wurde Bestand oder ist hier ggf. ein rücktritt durch meinen Vater möglich.
Danke für eure Antworten
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!