Beiträge von Moggl

    Die kriegt die Wohnung unrenoviert und besenrein, haben halt Kleinigkeiten gemacht wie Löcher zugespachtelt.

    Mittlerweile hat sie sich auch gemeldet, jetzt kann sie auf einmal doch einen meiner Termine wahrnehmen.

    Ich glaube das wird das reinste Desaster mit der guten Frau!

    Aufwendungen für z.B. Renovierung kann sie doch nur dann geltend machen, wenn sie nachweisen kann, dass Schäden zum Einzug noch nicht vorhanden waren, oder?

    Haben nur 4 Monate in der Wohnung gelebt und waren voll berufstätig. Von "verwohntem Zustand" könnte also nicht die Rede sein. Die Wohnung wurde vor dem Einzug renoviert. Aber nach 4 Monaten werde ich wohl nicht erneut renovieren müssen oder?

    Sorry, falscher Paragraph!!


    § 546a
    Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe
    .

    (1) Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist.

    (2) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

    Der hier ist es :)

    Vielen, vielen Dank! Allerdings gibt es noch den 546a in dem es heißt:


    § 546
    Rückgabepflicht des Mieters
    .

    (1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.

    (2) Hat der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten überlassen, so kann der Vermieter die Sache nach Beendigung des Mietverhältnisses auch von dem Dritten zurückfordern.

    Ist das nicht widersprüchlich?

    Liebes Forum,

    folgender Sachverhalt: Wir ziehen zum 30.04. aus. Am 30.04. selbst, den Termin, den der Vermieter zuerst vorgeschlagen hatte und welcher ja auch der letzte Tag ist, bevor das Mietverhältnis endet, kann ich nicht, weil ich da auf der Hochzeit meines Bruder bin. Ich habe dann meinem Vermieter einen Termin + Ausweichtermin vorgeschlagen. Erst hatte er einem davon zugestimmt, dann wieder abgesagt, weil der Sohn des Vermieters bei Übergabe dabei sein soll. Dieser steht übrigens NICHT als Vertragspartner in irgendeiner Form im Mietvertrag! Quasi sind wir auf sein Dasein nicht angewiesen.

    Jetzt wirft sie mir vor, dass wir uns ja hätten früher darum kümmern sollen und wenn es jetzt zum Verzug kommt, dann stellt sie uns noch einen Monat Miete in Rechnung!

    Meiner Meinung nach ist es aber so, dass sie doch in Verzug kommt, weil sie in der Pflicht ist, die Wohnung abzunehmen, oder? Vor allem konnte ich ihr ja zwei Termine nennen! Könnt ihr mir sagen wie diesbezüglich die Rechtslage ist?

    Vielen Dank!

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