Beiträge von shaDNfro

    Tja was ist erheblich, was nicht. Ohne Dachterasse/Balkon ist die Wohnung für uns prinzipiell unbrauchbar. Ergo müssten wir überlegen ob wir uns eine neue Bleibe suchen (was natürlich mit erheblichen Kosten einhergeht, insbesondere haben wir natürlich sehr viel Arbeit rein gesteckt). Fraglich ob der Vermieter bereits bei unserem Einzug von der Untauglichkeit wusste (immerhin steht "auf eigene Gefahr") im Mietvertrag.

    Guten Tag,

    unser Vermieter hat mir mitgeteilt, dass er uns die im MV verankerte Dachterasse („1 Mansarde + Dachfläche (Benutzung auf eigene Gefahr)“ ) nicht mehr vermieten darf und der Zugang der Dachfläche verboten wird. Hingehend hat er uns eine "Veränderung des Mietvertrages" zukommen lassen, sodass in dem Passus die "Dachfläche" weg fällt. Im Gegenzug mindert der VM die Kaltmiete um 30 €.

    Es ist für uns besonders ärgerlich, da wir die unmöbellierte Wohnung vornehmlich wegen der Dachterasse vor weniger als einem Jahr bezogen haben. Grundsätzlich besteht ja keine Möglichkeit auf Teilkündigung, ich weiß aber nicht wie es hinsichtlich eines Verbots aus Sicherheitsgründen oder ähnlichem aussieht (bisher habe ich keine Gründe für die Sperrung der Dachfläche erhalten).

    Muss ich so eine Sperrung akzeptieren? Oder liegt es am Vermieter die Dachfläche nutzbar zu erhalten (insbesondere da im MV vereinbart). Wir haben die Änderung des MV natürlich erst mal nicht unterschrieben...

    Vielen Dank für eure Antworten
    shaDN

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