Freu Dich mal nicht zu früh! Im Mietvertrag ist ja vereinbart, dass
a) bis 01.05.2017 eine ordentliche Kündigung für sowohl Mieter als auch Vermieter ausgeschlossen wird,
b) der Mieter bei Stellung eines Nachmieters außerordentlich kündigen kann.
Da aber das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung nicht eingeschränkt werden kann, ist b) sowieso unwirksam, da hier die Stellung eines Nachmieters zur Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung des Mieters gemacht wird.
Du möchtest aber vorzeitig ordentlich kündigen - hierfür wurde aber keine Nachmieterregelung vereinbart.