Beiträge von Mitleser

    Also ich zahle monatlich 120€ Gas heizung für eine 2 Zimmer Wohnung und hatte letzt s Jahr 350€ Nachzahlung...ich habe doch kein Haus was ich Warmhalten muss....


    Der Energieverbrauch ist nun mal wesentlich höher, wenn man nach dem Aufheizen die Wohnung wieder auskühlen lässt und dann wieder auf Wohlfühltemperatur aufheizen muss!

    Zusätzlich bringt dieses Vorgehen kalte Außenwände mit sich...

    Da in dem Schloss der Zylinder fehlt kann mit fast jedem flachen Gegensand durch leichtes Drehen die Tür geöffnet werden und z.b. geöffnet eingerastet werden. Somit stünde im schlimmsten Falle die Türe die ganze Nach völlig offen. Man kann von außen erkennen dass das Schloss defekt ist. Jeder könnte hinein kommen.


    Mag jetzt vielleicht etwas abwegig erscheinen, aber wenn das ein dermaßen simples Problem ist, könnt man sich doch zu etwas Eigeninitiative aufraffen, selber im Baumarkt nen Profilzylinder für 10 Euro kaufen, ein paar Schlüssel nachmachen lassen, den PZ einbauen und die Schlüssel an die Nachbarn im Haus verteilen. Problem gelöst, über die Kosten kann man sich nachher einigen.

    ... und bei den Mieter-Unterschriften auch noch deren Namen in Druckbuchstaben.


    Klar. Direkt vor den Unterschriften aber noch "vorgelesen und genehmigt, Heimatstadt den sechzehnten November Zweitausendundsechzehn"!

    wir und einige andere Mieter möchten sich gerne über eine Mitpartei beschweren. Einzelne Beschwerden haben keine Reaktion gebracht, sodass wir jetzt eine Sammelbeschwerde einreichen möchten!
    Reicht es da aus, wenn alle Mietpartein die sich beschweren wollen einfach Ihre Unterschrift unter das Schreiben setzen? Oder muss irgendwas bechtet werden?


    Unbedingt "Sammelbeschwerde" drüberschreiben, dazu noch eine Sammelbezeichnung für alle Unterzeichner wie zB "Mietergemeinschaft Wohnstraße 666", vielleicht auch noch "Eilantrag", und am besten per Gerichtsvollzieher zustellen lassen - irgendeinen Eindruck hinterlässt das dann bestimmt... :rolleyes:

    leider stellt sich der vermieter quer, da er mich aus irgendeinem grund nicht leiden kann ?
    gerne lade ich hier mal meinen mietvertrag hoch....

    mein anwalt meinte, das es immer eine möglichkeit gibt aus einem mietvertrag rauszukommen, indem man z.B. einfach keine miete mehr zahlt. ist zwar nicht die feinste art und weise aber eine Möglichkeit meinte er....würde für mich aber nur die letzte möglichkeit sein.


    Dem "cleveren" Anwalt ist hoffentlich bewusst, dass der Vermieter nicht dazu verpflichtet ist, sofort bei Erreichen des minimal dafür erforderlichen Mietrückstands zu kündigen...

    Paulchen Müller:

    "So ist es, steht dort mal wieder deutlich geschrieben und daraus resultieren die Fragen. Aber Hauptsache ist, dass Berny wieder mal auf eine für ihn zu lange Schilderung der Sachlage, nebst einer historischen Anekdote, hinweisen kann......"
    - Deine Beschwerde wurde abgelehnt.

    :D

    Augen auf, Hirn an!

    4,60€ 20%= 0,92€ enspricht einer neuen mtl. Mietzahlung in Höhe von 5,52€ fakto eine prozentuale Erhöhung von 36,52% wird begehrt!

    Kaltmiete alt: 460,00, Kaltmiete neu: 540,00 --> Erhöhung: 17,391 %

    zudem sind noch keine 15 Monate vergangen, das sollte für ein Widersprechen ausreichend sein.

    Die Miete ist seit 01.01.2012 unverändert, das sind auf jeden Fall mehr als 15 Monate, wir haben derzeit November 2016!

    Kein Zitierfehler. In meinem BGB § 554 heißt es:"Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug"

    Eindeutig § 555 (aufgehoben) . BGB aus 1975.


    1. "Zitierfehler": der Grund für meine Bearbeitung war ein falsch zugeordnetes Zitat in meiner Antwort, deswegen ist auch "Zitierfehler" als Grund für meine Bearbeitung genannt - eigentlich ganz problemlos zu verstehen.

    2. Dein BGB von 1975 ist sowas von längst nicht mehr aktuell, deswegen auch der Link zur aktuellen Fassung auf der Seite vom Bundesjustizministerium. Dass man sich auf so eine Uraltfassung beruft - da kannst auch gleich nen Atlas von 1488 für ne Weltumseglung verwenden und Dich dann wundern, dass heutzutage Amerika brettlbreit im Weg liegt...

    Auch wenn es warscheinlich hier nichts zur Sache tut, bin ich echt endtäuscht.
    Es gab in den 1,5 Jahren nie Probleme. Meine Miete habe ich stats 14 Tage zu früh bezahlt, ich habe nie etwas von denen gewollt, meine Nachzahlungen immer beglichen und es gab nie Ärger mit/ wegen mir.
    Ich kann verstehen, dass sie sich übergangen fühlen, aber mich deshalb sofort (-und ohne mit sich reden zu lassen) auf die Strasse zu setzten?!


    Meinst Du das ernst? Du bist enttäuscht von Deinem Vermieter, weil er es sich nicht bieten lässt, dass Du gegen den Mietvertrag verstößt? Originelle Einstellung...

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