Beiträge von LaNo

    Vielen Dank, Anitari, für die schnelle und hilfreiche Antwort!

    Ich habe nun noch einmal die damalige Kündigung gefunden und dort habe ich ausdrücklich die Einzugsermächtigung mit dem Ende des Mietverhältnisses widerrufen. Wie kann ich denn den Nachweis liefern, dass ich die Rechnung erst 1,5 Jahre nach dem Auszug und 14 Monate nach Erstellungsdatum erhalten habe?

    Gruß Lars

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich habe eine Frage zu folgendem Anliegen:

    Ich hatte bis zum 30.06.2014 einen Mietvertrag bei der Deutschen Annington. Nun sah ich auf einmal im Februar diesen Jahres, dass der besagte Vermieter eine Abbuchung von meinem Girokonto vorgemerkt hatte, mit der Bezeichnung "Miete 02/16". Ich kontaktierte die Annington daraufhin, worauf ich keine Antwort bekam. Erst nachdem ich die Lastschrift zurückzog, bekam ich umgehend eine Antwort. Dort erklärte man mir, dass es sich um noch ausstehende Betriebskosten aus dem Jahre 2014 handle.

    Ich habe nun ein paar Fragen dazu:
    - Wie lange ist es rechtmäßig, dass die Betriebs- und Heizkosten eingefordert werden dürfen?
    - Ist das Vorgehen rechtmäßig? Also ohne vorangegangene Rechnung einfach noch meine Bankdaten nutzen, die sie anscheinend immer noch gespeichert haben?

    Mit freundlichen Grüßen
    Lars

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