Beiträge von Anna2306

    Hallo BHShuber,

    ganz lieben Dank dafür, dass Sie sich so ausführlich mit meinem Problem beschäftigen.

    Ich schreibe hier einfach einmal, was im Vergleich steht:

    1. Der Antragsteller (mein Ex-Mann) vermietet seinen Miteigentumsanteil an dem Haus ....... an die Antragsgegnerin (ich) zu einem monatlichen Mietzins von ..... Euro. Diese Vereinbarung soll wirksam werden zum ..... bis auf Weiteres.

    2. Die Antragsgegnerin zahlt weiterhin die Miete und die Betriebskosten.

    3. Die Beteiligten sind einig, dass diese Mietvereinbarung eine anderweitige Verwertung des Gemeinschaftseigentums nicht hindert.

    4. Mit dieser Vereinbarung ist der Rechtsstreit insgesamt erledigt.

    Liebe Grüße
    Anna

    Mein Ex-Mann und ich sind je zur Hälfte Eigentümer eines Hauses. Ich bewohne das Haus und zahle auch zur Hälfte Miete der üblichen Marktmiete. Kann ich nun die Hälfte der Reparaturkosten von ihm verlangen?

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