ach und da steht wann man als Käufer zum Vermieter wird? Wann denn?
Beiträge von Akkarin
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ich stell dann mal einen Topf voll Gold am Vorabend dazu
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Hallo,
auch wenn die Kündigung formal unwirksam sein dürfte, hört sich das inhaltlich plausibel an. Ein Widerspruch führt dann nur dazu, dass eine formal korrekte Kündigung folgt. Da du aber faktisch die Macht hast, die Kündigung aufzuschieben- nicht aber sie zu verhindern- würde ich mir das "abkaufen" lassen
Verhandeln kann man, dass der VM:
auf Schönheitsreparaturen verzichtet
die Wohnung besenrein zurücknimmt
den Umzug bezahlt
dich ohne Kündigungsfrist entlässt, wenn du was neues hast.Habt ihr unter dem Strich mehr von als einem langwierigem Verfahren vor dem Amtsgericht und anschließender Berufung deinerseits vor dem LG.
Viel Glück beim verhandeln
LG
Akkarin -
Machen wir s doch kurz: was ist denn kaputt? bzw. was wurde dem VM als Mangel angezeigt?
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Der Käufer darf erst nach Eintragung ins Grundbuch abrechnen. Vorher helfen weder Vollmacht noch Vereinbarungen im Kaufvertrag.
Der Mieter ist nicht Partei des Kaufvertrages- solange der Käufer nicht eingetragen ist.. Käufer : go Away.Und ich glaube weder an die Eintragung zum 01.07 noch an den Abrechnungszeitraum 01.07.-30.06.
Daher die Rückfrage an den TE -
1. kann der Mieter gegen Vorlage seines MVs jederzeit beim Grundbuchamt Einsicht nehmen, wann der neue eigentragen wurde. Zweitens spielt das Datum der Eintragung mit unter die entscheidene Rolle . Käufer dürfen nämlich nur nicht abgelaufene Perioden abrechnen.
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Das glaub ich nicht, das glaub ich nicht. Rechtens wäre das in der Tat, aber ich glaubs nicht, dass das so passiert ist.
Wann wurde der VM in das Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen und wie waren bisher die Abrechnungszeiträume? -
Kannst du mal den ganzen Text Posten? Und dann so paar rahmendaten. Wie alt ist die Tochter, hat der VM mehr als eine Wohnung im Haus? Gibt's Alternativen? Und gibt es einen anderen Grund, warum du raussollst oder muss man davon ausgehen er will die Wohnung wirklich für die Tochter?
Letzte Frage hast du eine RSv fuer Mietrecht? -
Also ich hoer (lese) jetzt gerade zum dritten Mal, dass ein Heizkörper einfach so von der Wand gefallen ist. Scheint umzugehen.
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Versuch das mal mit dem Handy zu tippen

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Das sind die üblichen Ausreden...
Oder: "Ich bestreite diesen Vorwurf mit Nichtwissen"...Und das mache ich solange, bis du den vermeintlichen Anspruch substantiert vortraegst.
In der Zwischenzeit schreib ich schon mal die Rechnung. -
Erste Sahne .-)
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Tiefgarage und oder Aufzug?
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http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
Google ist euer Freund.
Wieviele qm habt ihr? Der KM nach habt ihr 3 Zimmer 75 qm.
250€ Nk ohne Heizkosten sollten ca. 130 qm sein.
Passt irgendwie nicht. -
Die Heizkosten sind nicht drin- dürfen sie auch nicht s. HkvO.
Ja es ist eine Pauschale, aber die ist in realation zur Kaltmiete so hoch, dass wenn der VM schon abrechnen will, ich mir die Abrechnung zumindest mal angucken würde.. -
Warum? Die Auffassung des BGH zu dem Thema sollte euch bekannt sein.
Duebelloecher sind vertragsgemäßer Gebrauch und müssen nicht verschlossen werden.
Schönheitsreparaturen können nicht auf den Mieter übertragen werden, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde.
Und bevor jetzt jemand mit farbige Waende a Schaden ankommt..
1. Schwarz ist keine Farbe und damit ein Schaden.
Echte Farben hingegen..lest doch einfach selbst. -
Generelle Anmerkung am rande, das Mietrecht ist ziemlich ungeeignet familiäre Probleme zu lösen. Das schafft schon das Familienrecht nicht.
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Hallo Eiskristall,
erst einmal herzliches Beileid zu deinem Verlust.
Mit den Wänden und den Dübellöchern musst du gar nichts mehr machen. Die Wohnung wurde euch unrenoviert übergeben, also gibst du unrenoviert zurück. (Sämtliche Malerarbeiten in der Wohnung sind dann Sache des Vermieters- dazu gehört auch das zuspachteln von Dübellöchern).Anders sieht es aus beim Küchenboden. Den würde ich in der Tat der Haftpflicht melden, soweit Schäden an Mietsachen mitversichert sind. Kann zwar sein, dass die das nicht übernehmen- so wie Huber auch schon angedeutet hat, aber das wird man nur klären können, in dem man sie fragt.
Und wenn sie übernehmen um so besser. Die Diskussion mit dem Vermieter über Alt für neu, existiert ein 12 Jahre alter Boden überhaupt noch etc. führt dann die Versicherung mit dem Vermieter für dich. -
Vermieter müsste man regelmäßig vor sich selbst schützen.
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