Deinen Mietvertrag rausholen, nachlesen ob das was von WBs als vorraussetung steht, schließfach bei der Sparkasse vor Ort eröffnen und MV da einschließen
Beiträge von Akkarin
-
-
Blödsinn s.174 BGB. Min 1x muss der neue Verwalter die Originalvollmacht vorlegen.
Allerdings kann man auch eine Kopie als mieter akzeptieren. Aber nicht mit der Unterschrift des Vorverwalters.Bevor man aber zu sonstigen Massnahmen greift, ist die vorgelegte Abrechnung formal richtig und inhaltlich zumindest nahe dran?
-
Wenn du dir sicher bist, dass du das schriftlich hast. Abschicken und hinfort damit.
kleiner Tipp Investiere 10€ und lass den brief den Gerichtsvollzieher zustellen -
Da der Vermieter bis zum Dreifachen der monatlichen Vorauszahlung zurück behalten darf, wären das 3x 220,- €. Mit seinen 1.230,- € hat er das Doppelte einbehalten.
Mehr zum Thema gibt es hier: http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=425
Eigentlich darf er nur das einbehalten, was vernünftigerweise zu erwarten ist. Ob das nun 2x fach 3x ist ( kommt sehr stark auf den Winter an) egal, aber mehr als 500 -660 ist nicht zu rechtfertigen und illlegal.
-
Toll, was Du Schlauberger alles (nicht) weisst

Ja, super gell? nur hat das nix mit dem Thema zu tun.
Was macht die Umfrage?
-
Wenn du die Kaution loswerden willst, um das ganze von der Backe zu haben, frage bitte deinen Sparkassenberater und schildere ihm dein Problem.
Er oder Sie können nämlich sehen, woher die Miete kam, die auf deinem Konto einging. Dahin schickst du die Kaution. -
Hm, was sagt der Vermieter denn, wann das gemacht wurde? Die 'weißen' Platten haetten niemals 40 Jahre im Bad gehalten.
-
100% vertraglich zugesicherte Einbauküche bei Einzug nicht vorhanden LG Itzehoe Az.: 1 S 397/96
100% Vermieter verweigert Lebensgefährten des Mieters Zugang zur Wohnung LG Gießen NJW-RR 2001, 8
100% vollständiger Heizungsausfall in den Monaten September bis Februar LG Berlin WuM 1993, 185
100% Wohnung bereits von zwei weiteren Personen belegt LG Berlin GE 1993, 479
100% Rattenbefall sowie ständige Durchfeuchtung der Wände AG Potsdam WuM 1995, 534
100% Raumlauft belastet mit PCP, Lindan und Dichlorfluanid AG Mainz DWW 1996, 216
100% Unbewohnbarkeit wegen Hochwasser AG Friedberg WuM 1995, 393
100% vollständiger Ausfall der Elektrizitätsversorgung AG Berlin-Neukölln MM 1988, 31
100% kompletter Ausfall der Elektrik für Warmwasser, Beleuchtung, Küche und sonstiges100% Minderung setzt keine total zerstörte Wohnung voraus.
-
Vorher musst du aber in § 2 den Begriff der Rechtsdienstleistung nachschlagen.
Wir sind hier genauso soweit von einer Rechtsdienstleistung entfernt wie vom Mond
-
Junger Mann. Sie möchten hier eine kostenlose Rechtsberatung in Sachen Vermietung. Das ist nicht erlaubt. Ihr Fragenkatalog veranlasst mich leider zu dem Hinweis.
Wieso soll das nicht erlaubt sein? Und wer entscheidet das? Mods gibt's hier ja keine.
Und berny schreibt unter jeden Beitrag, dass es sich nur um seine Meinung und nicht um eine Rechtsberatung handelt. Wieso zweifelst du an Bernys Wort? -
Ich halte die Klausel auch für unwirksam, weil die alle typischen Merkmale enthält, die 307 nicht mag. Kommt völlig überraschend daher und lässt offen, wie teuer es werden koennete. Ich tippe zwar dass der VM die Ust meint, aber es wäre nett von euch, wenn ihr den VM mal fragt, was er gemeint hat und hier berichtet.
Allerdings solltet ihr generell den MV noch mal kritisch lesen. Der scheint originell zu sein, wer weiß was da sonst noch drin steht?
-
... wobei jedoch Fristen einzuhalten wären.
da hasr du recht, ansonsten s. hier
-
Den Vertrag kann der Vermieter auch so kündigen, wenn er der Meinung ist, dass ihm das mit dem Mieter nicht mehr geheuer ist.
-
Moin zusammen,
vielleicht könnt ich mir weiterhelfen.
Mein Vermieter hat mir für folgende Jahre die nachfolgenden Kosten für die Haftpflicht-Gebäudeversicherung in Rechnung gestellt:
2013 = 266,56
2014 = 331,33
2015 = 383,32Da ist von 2013 auf 2014 eine Steigerung von 24% und von 2014 auf 2015 15,7%.
Was kann ich hier machen?
Den Vermieter fragen. Vielleicht gibt es ja eine plausible Erklärung.
Und wenn es keine gibt, Belegeinsichtnahme verlangen. Aber in so einem Fall würde ich zuallererst nett fragen, wie das sein kann. -
berny wenn du die Urteile gelesen haettest, wusstest du das der BGH das 'teilweise' so weit auslegt, dass es sich praktisch (fast) nie um die vollständige Überlassung handelt.
-
Die Erlaubnis des VM zu bekommen, sollte bei euch kein Problem sein. Dazu gab es in der jüngeren Vergangenheit mehrere Urteile.
Zu. https://www.haufe.de/immobilien/ver…258_259460.htmlDas andere Problem ist differenzierter zu sehen. Handelt es sich bei dem anderen Land um einen EU Staat oder nicht?
Aber selbst wenn nicht, es gibt eine einfache Lösung dafür, auf die ihr bestimmt selbst kommt. -
Steht denn der Auszug aktuell an? M. E. Solltest du dir einen Hygromether mit Datenlogger Funktion besorgen in die Bad aufstellen. Für die endgültige Diskussion wirst du professionelle Hilfe brauchen. Insbesondere wird die Frage zu klären sein, ob das nach über 40 Jahren normale Abnutzung ist. Dann wäre das allein VM Ding. Die gesammelten klimadaten können dich unterstützen, sofern sie nicht falsches Lueftungsverhalten beweisen. Aber dann muss du sie ja nicht verwenden.
-
Ich bin ja nicht so oft auf Vermieterseite, aber Rigipsplatten sind auch in Baedern ein üblicher Baustoff. Solange hier nicht der seltene Fall vorliegt und im Bad die Variante verbaut wurde, die nicht für Feuchtraeume ist, wird der Schaden mit hoher Wahrscheinlichkeit durch das Lueftubgsverhalten des Mieters A verursacht worden sein.
Mir fällt wenig bis gar nix ein, was A tun kann, ausser zahlen.
lediglich Zeit wäre eine Option, wie alt ist das Bad? -
Hallo Plattenbau,
Das stimmt wohl, da es am Verschulden fehlt. Meinung nach googlen geändert.
Alles wichtige findest du hier: http://www.bmgev.de/mieterecho/320…densersatz.html -
Hallo,
Der Vermieter muss euch das ersetzen, was tatsächlich kaputt gegangen ist. Nicht irgendeinen Standard.
ob seine Versicherung das zahlt oder nicht, ist nicht dein Problem.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!