Beiträge von Akkarin

    Meine Antwort war gemünzt auf, wenn es dir nicht gefällt lass es, Vermieter dürfen machen, was sie wollen.
    Und das stimmt nicht, der Vermieter muss sich genauso an die Gesetze halten, wie alle anderen auch. Und obwohl eingangs alle behauptet haben, es gäbe kein Gesetz dagegen- doch gibt es.

    Um den Einzelfall zu beurteilen, muss man sich jetzt die Küche angucken, ob die 3.500€ wert ist. ich weiß das nicht, und von euch auch keiner.
    ich weißt auch nicht, woher Mainschwimmer weiß, dass sie nicht aus Apfelsinenkisten besteht.

    braucht er nicht, das Gesetz gibt es schon :

    § 4a WoVermG
    Unwirksame Umgehungsversuche
    (1) Eine Vereinbarung, die den Wohnungssuchenden oder für ihn einen Dritten verpflichtet, ein Entgelt dafür zu leisten, dass der bisherige Mieter die gemieteten Wohnräume räumt, ist unwirksam. Die Erstattung von Kosten, die dem bisherigen Mieter nachweislich für den Umzug entstehen, ist davon ausgenommen.

    (2) Ein Vertrag, durch den der Wohnungssuchende sich im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Mietvertrages über Wohnräume verpflichtet, von dem Vermieter oder dem bisherigen Mieter eine Einrichtung oder ein Inventarstück zu erwerben, ist im Zweifel unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass der Mietvertrag zustande kommt. Die Vereinbarung über das Entgelt ist unwirksam, soweit dieses in einem auffälligen Missverhältnis zum Wert der Einrichtung oder des Inventarstücks steht.

    Das Dilemma an dem Ding ist halt, einziehen und den Vermieter mal direkt zu verklagen...
    Kann man aber gut machen, falls man wieder auszieht, bevor die allgemeine Verjährungsfrist abgelaufen ist.

    Anspruchsdenken hat wohl er der Vermieter, den der denkt er hat jeden Monat Anspruch auf die ganze Miete.

    @ Mainschwimmer: tendeziell ja, das kann man bestimmt selber reparieren, nur wozu dann Miete zahlen? und noch besser, stellt euch vor er macht das falsch und er fragt in 1 Monat : so ich habs selbst versucht, und leider gabs danach einen Kabelbrand und das Haus ist abgefackelt. Der Vermieter will jetzt Schadensersatz von mir..

    Hallo Evchen,

    Hunde die bellen,.. ne Kolli ;) Wenn man keine Ahnung hat, immer erst mal den Fragesteller bashen- muss das sein?

    so zu der eigentlichen Frage: Was genau steht denn in der Abmahnung?
    Der Vm muss in seiner Abmahnung ganz konkret darlegen, was diese beiden Hunde getan haben, dass es Grund zur Beanstandung gibt. Eine Räumungsklage auf einer einmaligen Durchfallerkrankung aufzubauen, wird keinen Erfolg haben.
    Für die von dir erbetene Erlaubnis als auch die angedrohte fristlose Kündigung kommt es zum einen auf den Hund an, zum anderen auf sein Verhalten. Hunde, die nach Landeshundeordnung als Kampfhund einzustufen sind rechtfertigen eine fristlose Kündigung nach erfolgloser Abmahnung, eine Fußhupe hingegen nicht. Auch sollte der Hund im Haus niemanden gebissen haben, wäre zumindest von Vorteil :)

    Da du schreibst, dass in eurem Haus noch andere Hunde leben- kein rechtsanspruch für dich aber eine gute Basis- und der VM deine Bitte um Erlaubnis ignorierst, weise die zweite Abmahnung zurück mit dem Hinweis er möge sich auf deine Erlaubnisanfrage äußern. GGfs auch mal zum Telefonhörer greifen und reden.
    Joker: LG Berlin, Urteil vom 02.07.2013 – AZ 63 S 493/12 –
    Kann der mietvertraglichen Klausel zur Tierhaltung nicht entnommen werden, an welche überprüfbaren Beurteilungsvoraussetzungen die Erteilung der Erlaubnis gebunden sein soll, ist diese unwirksam.

    Dies trifft auch die sehr weitverbreitete Klausel "„Tiere, insbesondere Hunde, Katzen, Hühner usw., auch in Pension gegebene Tiere, dürfen nur nach erteilter vorheriger Erlaubnis des Vermieters gehalten werden. Eine etwaige Erlaubnis kann jederzeit unter Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Haltung von Kleintieren ist erlaubnisfrei.“
    Wenn die aber unzulässig ist, sind verstößt du gar nicht gegen den MV . Trotzdem erst reden, schießen kann man immer noch.

    Liebe Grüße

    Akkarin

    Hallo Anitari,
    hat völlig Recht. die Rückgabe am 02.05. vormittags ist nicht verspätet sondern korrekt.
    Ich würde jetzt in den MV gucken, wie müsst ihr zurückgeben? unrenoviert und besenrein? Morgens am 02.5ten den Schlüssel übergeben und tschüss sagen.

    Wenn Schöhneitsreparaturen geschuldet sind, prüfen ob die Klausel gültig ist. Kein starren fristen, keine Endrenovierung, und schon gar nicht wenn unrenoviert bei Einzug. Wenn SR gültig vereinbart sind, dann einigen ob man nicht den 01.5ten kann.

    § 549
    Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften
    (3) Für Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim gelten die §§ 556d bis 561 sowie die §§ 573, 573a, 573d Abs. 1 und §§ 575, 575a Abs. 1, §§ 577, 577a nicht.

    Eine Koppelung der Mietdauer an das Semster ist zulässig.

    Hallo Taschi,

    geh lieber morgen früh direkt zum Grundbuchamt beim zuständigen Amtsgericht. Gegen Vorlage des MVs bekomsmt du Einsicht in das Grundbuch.
    Du willst wissen, wann der Käufer eingetragen wurde und ob er es überhaupt schon ist. ( Kauf im Januar muss nämlich nocht nicht zwingend eingetragen sein).Ausserdem willst du wissen, wann das Teileigentum an deiner Wohnung eingetragen wurde und wann die erstmals verkauft wurde. Hintergrund ist dass in Berlin eine Sperrfrist von 10 Jahren gibt, in anderen Teilen der Republik immernoch 3 Jahre ab Umwandlung in Eigentumswohnungen. Innerhalb dieser Frist darf dir nicht gekündigt werden und man kann auch über Schadensersatz nachdenken, aber dazu mehr, wenn du vom Grundbuchamt wieder kommst. Zur not da anrufen und frage, ob sie per mail antworten, wenn du ihnen den MV eingescannt schickst.

    Ich gehe davon aus, dass die Kündigung und die weiteren Vereinbarungen vor seiner Eintragung liegen.

    Die Schönheitsreparaturklausel ist unwirksam, da der § starre Fristen setzt. du musst spätestens nach 3, 5, oder 7 JAhren renovieren, + in jedem Fall endrenovieren, dich anteilig beteiligen und .. die ist sowas von ungültig, viel mehr kann ein Vermieterli gar nicht falsch machen in den 5 Absätzen.

    Von daher biete dem VM, wenn er denn jetzt eigentragen ist eine Aufhebung zum Wunschtermin an . Darin vereinbart ihr, dass das MV zum Termin in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst wird und du die Wohnung geräumt und besenrein zurückgibst.

    Ansonsten empfihelst du deinem Nachbarn mal "RATM Killing in the name lyrics" zu googeln. Die letzten 17 Zeilen von unten enthalten alles, was du ihm noch zu sagen hast :)

    Naja die Kündigung ist in Ordnung. Ob er auszieht wirst du spästens am 01.08ten erfahren, da er dir dann spätestens die Wohung zurückgeben muss.
    Machen kannst du vorher nicht viel.
    Abmahnen, kannst du machen, wenn du was zum lochen & abheften brauchst. Sinn macht das aber keinen mehr.
    Der Garten? nunja, freu dich doch einfach, wenn er pünktlich geht, die miete bis dahin bezahlt und die Wohnung sauber zurückgibt.
    (du kannst natürlich abmahnen, aber da sind wir wieder bei lochen & abheften)

    Die Mieterhöhung ist auch illegal von 260 auf 355. maximal waeren 52 möglich, wenn ueberhaut. Und dem Vermieter klipp und klar sagen, wenn er dir droht, rufst du die Polizei.

    Ich wuerde tatsächlich darüber nachdenken zur Polizei zu gehen und Anzeige wegen Nötigung erstatten. Die Kündigung selbst berechtigt lediglich zum popo abputzen.

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