Beiträge von Akkarin
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Lies einfach mal 560 BGB.
Wenn die Abbrechungen ein Guthaben ausweisen, darfst du selber dem Vermieter mitteilen, dass du die Vorauszahlungen entsprechend um 1/12 senkst.
(4) Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.Lieber VM,
gemäß unserem MV § x zahle ich BKV in Höhe von x(700) € monatlich. Davon zahlt 90% das Jobcenter und 10% ich.
Laut der von Ihnen erstellten Abrechnung entstand für das Wirtschaftsjahr 2015 ein Guthaben zu meinen Gunsten i.H.v. y€.
Meinen Anteil überweisen Sie bitte bis zum .. auf mein Konto bei der B- Bank.Anhand des Abrechnungsergebnis verlange ich gem. 560 BGB (4) die Anpassung der BKV um 1/12 von 700€ also 58,33 monatl.
Mein Eigenanteil reduziert sich damit zum nächsten ersten um 10% von a minus 5,83€ auf B.Mit freundlichen Grüßen
Mieter -
Das letzte Beispiel dieser Person aus Niedersachsen würde im übertragenen Sinn nichts anderes bedeuten, dass man als Mitmieter 24 Std. das Treppenhauslicht brennen lässt, wenn z.B. der Parterremieter mit dem Hausstrom sein Hobby (Aquarienanlage) betreibt. Dadurch wird dann der Anteil an den Kosten des Hausstroms aktiv reduziert. Dümmer gehts wohl nicht, oder?
Wenn man Zynismus, Sarkasmus und Ironie nicht versteht, dann nein. Wenn man aber den Unterschied zwischen absolut und relativ kennt, versteht man auch in Hessen, dass die Aussage absolut korrekt ist.
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Das stimmt!
Die Eigentümerversammlung entscheidet über Angelegenheiten des Gemeinschaftseigentums und in Einzelfällen auch über Sondereigentum
Haustiere gehören keinesfalls dazu.
Entscheidungen, welche allein das Sonderdeigentum betreffen, sind den Eigentümern(Vermietern) vorbehalten.
Diese Entscheidung würde vor Gericht ins Bodenlose fallen.
Allein ein generelles Haustierverbot ist schon dem Grunde nach unzulässig. Bleiben Sie getrost.Eine WEG darf sehr wohl beschließen, dass Neuanschaffungen verboten sind.
In sofern ist das Problem der TE auch keins, Sie hat ja einen Hund, der bleiben darf.
Erst wenn der Tot ist und sie einen neuen möchte, geht das nicht mehr. -
Wird die Wohnung renoviert oder unrenoviert übergeben?
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Hallo BKA,
in Bonames gilt die Bremse, das wäre theoretisch nicht ok, aber es gibt Möglichkeiten, dass es doch erlaubt war.Am einfachsten rufst du mal da an und vereinbarst einen Termin:
Mietrechtliche Beratung
Amt für Wohnungswesen
Adickesallee 67-69
60322 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0)69 212 40046 Terminvereinbarung -
Ich kenne keine Schraubenzieher.
Die Suchmaschine deines Vertrauens hilft dir bestimmt.. -
Und die Steckdose mit einem Schraubenzieher wieder festschrauben?
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Steht denn vor dem Weg ein Schild: Privatweg? Wenn ja, würde ich auch davon ausgehen, dass er das wohl darf.
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Erleichterte Kuendigung duerfte aber nicht gehen, bei einer Doppelhaushaelfte.
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Eigentlich gibt es nur eine sinnvolle Lösung: Kündigen und umziehen. Mit der Tante werdet ihr nicht froh.
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Als Mieter kannst du nur ein Kaufangebot abgeben.
Die Entziehung der Wohnung gibt es in der Bananenrepublik Deutschland in § 18 WEG tatsächlich, aber das hat mit deinem Fall nichts zu tun und ist hier nicht anwendbar. https://www.haufe.de/immobilien/ver…258_331660.html
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Aha, das macht es für den Moment doch einfach. Das JC überweißt die Kaution an VM. Das Geld gehört damit erstmal dem JC. Eine Pfändung des Geldes durch das JC zu Beginn waere komplett sinnlos, da es selbst verpflichtet waere die Kaution wieder aufzufüllen. Und wenn du da mal ausziehst ist viel Wasser den Main runter. Vielleicht hat sich mit dem JC ja bis dahin alles geklärt.
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Hattest du die Möglichkeit Einfluss auf § 24 zu nehmen, oder hat der Vermieter den so vorgegeben?
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Halte ich für gültig, da 1. keine Fristenpläne vorgeschrieben wurden und 2. die Art der Renovierung genau beschrieben wurde.
Genau die Decken und Wände sind zu weißen ist sehr konkret.
Nur mir zu konkret, da man meinen könnte, man darf nur die Nichtfarbe Weiß verwenden.
Satz 2 ist eine Endrenovierungsklausel.=> die Klausel dürfte nicht gültig sein. Ich würde den VM bei der Vorbesichtigung daraufhinweisen, dass geplant ist nur besenrein zu übergeben.
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Du solltest anfangen nach "Endrenovierungsklausel" zu suchen
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Wenn du ihm die Kaution bar gibst, und er die auf seinen Namen anlegt, könnte theoretisch ein Gläubiger von dir eine Drittschuldnererklärung von Ihm verlangen. Dafür muss dein Gläubiger aber erstmal wissen wer dein VM ist.
Und solange das Mietverhältnis besteht, geht das Vermieterpfandrecht vor. Die ganze Sache ist für deinen Gläubiger weitestgehend aussichtslos.
Ausser dem Finanzamt und dem Hauptzollamt tut ein normaler Gläubiger das nicht. -
Ohropax könnte helfen oder spazieren gehen.
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Steht denn zum Zustand der Wohnung nix im Vertrag? Dielen Abschleifen gehört nicht zu den Schöheitsreparaturen. Aber wegen dem fehlnden Übergabeprotokoll und geschilderten Mängeln würde ich mir mal lieber einen Eimer Weiße Farbe kaufen und anfangen zu streichen.
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