Renovieren bei Auszug

  • Hallo,

    ich ziehe demnächst aus meiner Wohnung und bin nun verunsichert, ob ich diese vorher noch renovieren muss.

    Ein paar Hintergrunddaten: ich bewohne die Wohnung seit knapp 3 Jahren. Ich habe die Wohnung damals in einem nicht so tollen Zustand übernommen. Die Wände sahen relativ frisch gestrichen aus. Im Bad schimmerte allerdings noch die türkise Farbe die vorher wohl an der Wand war durch. Auch einige Kacheln haben noch Reste von der türkisen Farbe. Dies habe ich alles so gelassen, auch habe ich die Wohnung nicht gestrichen.
    In der gesamten Wohnung liegt Dielenboden. Dieser war total verdreckt (so, dass man es nicht mehr abbekommen hat) und die Farbe ist an vielen Stellen abgesplittert. Ich habe einmal versucht den Boden zu reinigen und da das nicht klappe dann einfach Teppichboden und PVC drüber gelegt.
    Ein Übernahmaprotokoll habe ich bei meinem Einzug leider nicht gemacht. Ich hatte es versucht, die Vermieterin hatte aber offenbar keine Lust und dann habe ich es aufgegeben. Das das nicht so schlau war weiß ich selber...

    Nun weiß ich also nicht ob ich hier irgendetwas machen muss. Klar, der Teppichboden kommt raus. Und die Dielen bleiben so wie sie sind!? Die habe ich immerhin so übernommen, da sehe ich eigentlich gar nicht ein, dass ich die jetzt abschleifen und streichen muss. Unsicher bin ich bei den Wänden. Wie gesagt, die waren so weit in Ordnung als ich einzog. Generell sehen die Wände auch noch gut aus, nur hier und da sind sie etwas verschmutzt. Das kriege ich aber wahrscheinlich mit einem "Zauberschwamm" auch wieder weg.
    Das Waschbecken im Badezimmer hat an einer Stelle einen großen Riss. Das Ding ist aber auch schon sehr alt und ich habe diesen Riss auch nicht irgendwie selbst verschuldet. Daher muss ich das ja wohl nicht reparieren!?

    In meinem Mietvertrag steht, dass der Mieter verpflichtet sei Schönheitsreparaturen vorzunehmen und zwar im Allgemeinen nach 3 Jahren in Bad und Küche und nach 5 Jahren in Wohnräumen. Nun unterschreite ich diese 3 Jahre knapp und die 5 Jahre locker. Muss ich beim Auszug trotzdem streichen? Außerdem dachte ich, dass eine solche Klausel mittlerweile unzulässig wäre.

    Weiß jemand Rat?

    LG, Cat

    2 Mal editiert, zuletzt von cat89 (3. Mai 2016 um 11:22)

  • Hallo,

    Zitat

    Die habe ich immerhin so übernommen, da sehe ich eigentlich gar nicht ein, dass ich die jetzt abschleifen und streichen muss.

    Das Problem ist, dass Du nicht nachweisen kannst, dass Du die Wohnung so übernommen hast. Hier wäre ein Übergabeprotokoll sinnvoll gewesen.

    Zitat

    Das Waschbecken im Badezimmer hat an einer Stelle einen großen Riss.

    Sofern Du den nicht verschuldet hast, musst Du das auch nicht beseitigen. Handelt es sich um einen Haarriss? Ansonsten wäre es hier wichtig gewesen, den Vermieter über diesen Mangel zu informieren.

    Zitat

    Außerdem dachte ich, dass eine solche Klausel mittlerweile unzulässig wäre.

    Nicht zwingend. Wenn es im Vertrag Quotenregelungen gibt, dann wäre diese Klausel unzulässig.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Steht denn zum Zustand der Wohnung nix im Vertrag? Dielen Abschleifen gehört nicht zu den Schöheitsreparaturen. Aber wegen dem fehlnden Übergabeprotokoll und geschilderten Mängeln würde ich mir mal lieber einen Eimer Weiße Farbe kaufen und anfangen zu streichen.

  • Sollten die Wände hier und da verschmutzt sein, mußt du dafür sorgen, dass diese Verschmutzungen beseitig werden. Ob dies mit einen "Zauberschwamm" möglich ist, bezweifle ich.
    Und Verschmutzungen nur so mal weiß drüberstreichen geht wohl auch schlecht, denn keine weiße Farbe ist im Ton gleich und die Wände sehen dann aus wie getupft.
    Ob der VM das so hinnehmmen muss/wird, ist fraglich. Er könnte die Wohnung durch einen Fachmann renovieren lassen auf Deine Kosten.

    Man sollte diese Möglichkeit immer mal mit bedenken. Streich lieber!

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