was n quatsch. Der Garten ist gemietet. Der einzige der entscheidet, wann der rasen gemäht werden muss ist, der Mieter.
Beiträge von Akkarin
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Hallo pbrause,
bei einem neu abzuschliessenden MV (und darum handelt es sich hier) ist die Miethöhe frei verhandelbar.
Mietpreisbremse beachten und reinschreiben, dass wohnung unrenoviert übergeben wurde

Im Übrigen hat Berny recht.
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Zum einen hat ihr das Recht den MV am 15.sten nach erfolgloser Übergabe fristlos zu kündigen. ( Ja tatsächlich liegt hier ausnahmsweise ein Grund vor)
zum anderen macht sich euere neue VM schadenseratzpflichtig. Wenn die VM so gierig ist, und für die Wohnung 2x kassieren will, wird sie einem von euch (altem oder neuen Mieter) Hotel , Umzug etc bezahlen dürfen. -
ich bin da ehr beim Mainschwimmer. Es besteht eine Haftpflicht. Als Mieter sollte man ab Meldung nichts mehr unternehmen und auch keine Aussagen mehr zum Thema gegenüber dem VM treffen. Der VM soll das mit der Versicherung regeln. Punkt.
Hintergrund ist einfach: alles wofür du dich schützen willst, kann deine Versicherung viel besser in dem Fall weil es deren Job ist, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Hier könnte man über übliche Abnutzung nachdenken, Alt für neu, Gutachten ob das muss etc.. aber das kann der Versicherer am besten.
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Was ist denn daran anmaßend?
eigentlich alles.
Wenn ich die Aussage höre, dass eine 8 Jahre alte Küche oder eine ebenso alte Dusche nicht mehr sauber zu kriegen sei, dann stimmt da doch einiges nicht.Hier nochmal: wenn jemand eine Wohnung dreckig übergibt, darf er hinterher nicht rumjammern, wenn es Ärger gibt.
Gruß
H HFalsch: Richtig ist wer im MV akzeptiert hat, die Wohnung in sauberem (gereinigtem) Zustand zurückzugeben, darf nicht jammern, wenn er es nicht tut, da er sich nicht an den Vertrag hält.
Umgekehrt schreiben ganz viele Vermieter aber in den Vertrag die Rückgabe solll in besenreinem Zustand erfolgen und behalten dann Teile der Kaution ein für die Reinigung der Dusche und der Küche.
Beides kann man aber nicht mit einem Besen reiningen.Folglich liebe TE : guck mal in deinen Vertrag, was du denn für einen Zustand schuldest?
sauber gereiningt? besenrein oder nix? -
Danke Berny,
einen Umzug können wir uns nicht leisten, sonst wären wir schon lange weg. Entschuldigung, dass mein Text zu lang war.
Viele GrüßeKein Problem, Berny schreibt immer diesen Romanstandartdisclaimer, wenn der Text mehr als 3 Sätze hat. Einfach nicht dran stören.
Eure Probleme fangen doch damit an, dass euch jemand auf der Nase rumtanzt.
1. Macht die Tür zum Keller regelmäßig zu. und die Fenster im Treppenhaus auch.
2. Judokurs/ Selbstverteidigungskurs belegen und sich da selbstvertrauen abholen.
3. Wenn die was wollen, sagt einfach: das muss so sein! -
Dies ist keine gesetzlich zulässige Kündgung! Weil:
1. Der Mietvertrag von 1983 immer noch gültig ist. Daran ändert auch nichts, dass der Vermieter verstorben ist.
2. Diese Klausel:"Gem. Mietvertrag "kann von jedem Teil jeweils auf den Schluss eines Kalendersvierteljahres gekündigt werden unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten" dürfte wohl zu keinem Zeitpunkt Gültigkeit gehabt haben, denn auch schon 1983 gab es für den Mieter einen Schutz, der mit diesem Satz ausgehebelt wurde.Deine Jetztvermieterin (mit Kind?) will die Wohnung verkaufen und erhofft sich einen höheren Preis, wenn die leer ist. Das ist der Punkt an dem ihr ansetzen solltet. Lasst euch den Auszug mit Geld versüßen. Umzugskosten, Makler für die neue Wohnung und Handgeld sollte mindestens drin sein.
Ich schließe Mich Mainschwimmer in allen Punkten an.
oh mein Gott -
Unfug. Die Kosten sind keine Modernisierung und auch nicht umlegbar. Bei der Farbecht ist er hingegen genauso frei/ unfrei wie der Mieter bei Rueckgabe. Alle hellen neutralen Farben sind okay, dunkle hingegen eine Beschädigung.
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längere Fassung hier: http://www.vermieter-forum.com/threads/bei-ka…rderlich.19677/
falls jemand den Volltext aus Hannover hat, bitte gerne posten
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Du willst nicht, das dein VM das macht. NEONROSA I ist echt ätzend.
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Der VM kann dir die Wohnung gerne am 30.09. übergeben.
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.Am besten kompetentes Forum suchen, in dem die User sich nicht permanent beschweren, dass jemand fragen stellt.
Kurzfassung : Die Quotenklausel ist unwirksam.
Die LG Hannover Entscheidung am besten in der Pfeifen rauchen. Habs jetzt nicht nachgeschaut, aber dass duerfte die Entscheidung gewesen sein, die zur Aufhebung der Quotenklausel führte. Verfahrensgang : AG Hannover Abweisung der Klage, da Rauchen in der
Wohnung erlaubt ist. LG Hannover entscheidet überraschend zu Gunsten der Vermieterin. BGH kassiert das LG Urteil und kippt in dem Verfahren die Quotenklausel. Verweist im übrigen zurück ans LG Hannover zur klaerung der Frage ob unrenoviert übergeben wurde.
Dem Tenor der neuverhandlung rauchen ist boese führt dann wohl wieder zum BGH...Tapete einfach wie vorgeschlagen selber runter machen. Zum putzen der Nikotinfenster Geiger anlauger se 01 verwenden.
Verarbeitungshinweise beachten und die bruehe läuft so runter. -
Nein der Vermieter muss eine schlüssige Begründung liefern, um den Hund zu untersagen. tut er das nicht ist der Hund erlaubt.
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Hallo Sarah,
es gibt vom DMB eine Farbtafel, die man als generelle Orientierung nehmen kann.
http://www.vermieter-forum.com/threads/helle-…14/#post-175629 -
Was für eine Jahresfrist? Bist du Student?
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den anwalt hat der andere bestellt, also soll er ihn auch bezahlen. Wenn du aktiv werden wilslt, solltest du aber auch einen eigenen beuaftragen.
Das mit dem keine gebühr nehmen dürfen führt zu nix. hat er jau auch nicht, er hat ablöse für die möbel verlangt.
folglich kannst du von ihm verlangen: die Lieferung der Möbel ( die die da sind sind ja nicht seine) -
Wie kommst du eigentlich darauf, das sich der Vermieter automatisch quer stellen wird, wenn es um defekte Geräte oder ähnliches geht?
Weil der VM ein oberschlauer Witzbold ist, der extra einen Leihvertrag gegen Entgelt (*kopfschüttel*) aufgesetzt hat, weil er das in einem Axel Fischer Youtube video gesehen hat.
Der seperate Leihvertrag hat keinen anderen Sinn als die Instandhaltungsverpflichtung an einen unbedarften Mieter abzudrücken, in der Hoffnung dass der Mieter es nicht merkt. -
Hallo Andrea,
wie sollen wir das von hier aus feststellen können? Lass' das doch mal von einem Fachmann vor Ort beurteilen.
Hallo Berny,
mit deinem Fachwissen sollst du doch wissen, dass die Vorgabe des Vermieters : nur xy Farbe zu verwenden eine unangemessene Benachteiligung des Mieters ist und damit unwirksam.Der VM hat hier einfach Pech.
gruß
Dein Forenlinksberater
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Der Zwangsverwalter wird den Nachweis nicht erbringen können, ist auch irrelevant.
Habt ihr schon gekündigt und wann wollt ihr ausziehen? Welche Pflichten müsst ihr bei auszug lt. MV erfüllen und welche sind davon gültig?
Termin zur Vorabnhame anbieten um ein gemeinsames Verständnis zu den Restarbeiten finden.
ZV Verwalter sind schlecht bezahlte Verwalter, die machen sich keinen Stress und sind bei der Übergabe recht entspannt.
Übergabe machen und dann die Kaution am besten einfordern, mit der Begründung man wisse ja nicht wie lange er ZV Verwalter bleibt.
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