Protkolier jeden Tag mit foto die Temperatur, mindere die Miete und such dir was neues.
Mühlheim ist schön, aber nicht am HBF.
Protkolier jeden Tag mit foto die Temperatur, mindere die Miete und such dir was neues.
Mühlheim ist schön, aber nicht am HBF.
Hallo Akkarin,
ich versteh deinen Text nichts so ganz, meinst du das sarkastisch ?
Nein, Ernst. Bevor die 6 Monate umsonst, würde ich nichts mehr machen, falls nichts vom VM mehr kommt.
Sobald die um sind , würde ich zuerst ihn selber auffordern innerhalb von 14 Tagen..
Wenn dann noch kein Geld da ist, geht's dann zum Anwalt.
"Habe ich kein Nachbesserungsrecht, falls diese Verschmutzungen wirklich da waren?"
- M.E. nein.
Doch hast du. Und wenn dich keiner aufgefordert hat, das zu tun, ist der rest egal.
s. hier http://kanzlei-lachenmann.de/schadensersatz…auszug-mieters/
oder hier http://www.frag-einen-anwalt.de/Schadensersatz…g--f221500.html
Hat der VM oder die Verwaltung dich aufgefordert, irgendwas zu tun? Z.b. Zu putzen? Wenn nein darf der VM kein Geld einbehalten.
Erst die 6 Monate abwarten, dann höflich fragen.
Ja gibt es. Hat dich irgendjemand aufgefordert, das zu tun, oder hast du anlass gegeben, dass der VM davon ausgehen durfte, dass du endgültig die Leistung verweigert hast? nein? dann kein Anspruch.
Der Anwalt ist von der Dame ordnungsgemäß bevollmächtigt... Keine Sorge.
Gruß Marc
Von wem? und wer hat eigentlich Eigenbedarf? Wenn der Bruder VM ist, dann muss auch der Bruder Eigenbedarf haben..
Auch bin ich mit Sicherheit nicht so blöde, auf´s Geradewohl zum FA zu marschieren, und die Frau dort anzuzeigen - mit der Gefahr eine Anzeige wegen übler Nachrede zu kassieren.
Das FA nimmt Anzeigen auch anonym entgegen. Eine Verfolgung wegen falscher Verdächtigung gibt es daher nur formal, aber nicht praktisch. Das Formular für die Anzeige gibt es hier : https://www.lfst-rlp.de/fileadmin/user…ausfuellbar.pdf
Ich würde warten. Ohne was vom Vermieter schriftlich zu haben, würde ich mich nicht an die Haftpflicht wenden. Womit auch?
Sobald was schriftlich kommt, würde ich das aber sofort dem Versicherer übergeben und diesen die Forderung im Zweifel abwehren lassen. Das ist deren Tagesgeschäft und falls der Vermieter mit Anwalt droht, hat der Versicherer für sowas eine ganze Rechtsabteilung.
Umgekehrt werdet ihr aber einen Anwalt brauchen, um die Kaution zurückzubekommen, wenn hier das Exemplar Gutsherr Vermieter ist.
Preisangabenverordnung (PAngV)
§ 1 Grundvorschriften
(1) Wer Verbrauchern gemäß § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Gesamtpreise).
Genau: Regelungen im Mietvertrag haben mit Mietrecht nichts zu tun!
Die Gerichte durften sich auch damit schon eingehend beschäftigen.
Wichtig für dich vor allem der Wille, es selbst zu wollen:
Hätte der Mieter die Arbeiten in Eigenleistung oder durch Verwandte oder Bekannte ausführen lassen, braucht er nur die Kosten für das notwendige Material und denjenigen Betrag zu entrichten, den er für deren Arbeitsleistung hätte aufwenden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 20. 10. 2004 – VIII ZR 378/03). Von einer Durchführung der Schönheitsreparaturen in Eigenleistung kann grds. dann, aber auch nur dann ausgegangen werden, wenn der Mieter für den Fall, dass die Sanierung bzw. der Umbau nicht stattgefunden hätte, bereit gewesen wäre, dieSchönheitsreparaturen durchzuführen.
Aber lies am besten selbst : http://www.mietrecht.org/schoenheitsrep…rotz-sanierung/
HV mal fragen: Der MV besteht zwischen euch und HV? Die HV ist eine Firma und Ihr Verbraucher? Dann ist der Preis 300 inkl. Ust, da die gewerbliche HV in ihren Verträgen euch als Verbraucher gegenüber keine netto preise nennen darf.
Hallo Misskitty,
es gab letztes Jahr keine Gesetzesänderung. Nur eine Änderung in der Rechtsprechung des BGHs.
Ist denn belegbar/ Besteht mit dem Vermieter konsens, dass du vor 38 unrenoviert übernommen hast?
Genau fragt (belästigt) Berny..
ich stimme BHShuber 110% zu.
Kann er nicht verlangen, sondern nur, dass konkrete Beschädigungen behoben werden.
daran hapert es ja wohl
Bei dieser Aussage stehen mir die Haare zu Berge. "Eine 8 Jahre alte Küche und Dusche sind nicht mehr sauber zu kriegen". Unglaublich! Einen weiteren Kommentar spare ich mir...
Natürlich kriegt man die sauber. Wir durften letztens eine 25 Jahre alte Küche nach genausovielen Jahren darin rauchen säubern.
War mit einem Reiniger auf Basis Trinatriumphosphat und Natriumperoxoborat und anschließendem Einsatz eines Kärchers Dampfreinigers kein wirkliches Problem, aber als Mieter würde ich das als unverhältnismäßig ansehen.
Ich trinke gerade mein erstes Bier fuer heute.
Genau, dem Vermieter, der nicht mal zur Übergabe kommen kann, weil er mit Geld zaehlen beschäftigt ist, die Bude am besten blitzblank zurückgeben, obwohl man evtl. gar keine Leistung schuldet. Was allerdings im vorliegenden Fall unklar ist.
Warum soll irgendwer irgendwas tun, weil der Vertragspartner aerger machen koennte?
Ist wohl ehr asozial vom Vermieter Leistungen zu verlangen, die ihm nicht zustehen.
Nochmal die Frage: Welcher Zustand wird laut vertrag denn geschuldet? Musstest du überhaupt putzen?
Im Grunde bin ich bei Syker. ich kann mich auch erinnern, dass das schonmal so ähnlich vor Gericht war und der Mieter raus musste.
einzig stört mich der gestörte Hausfrieden im DHH, wenn DHH Doppelhaushälfte heißen soll.
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