Hallo Thomas,
Du kannst Dich ganz entspannt zurücklehnen, Ihr habt lediglich die Mietsache spätestens Samstag, 31.12.2016 zw. 18:00 und 20:00 an den Vermieter in vertragsgemässen Zustand zurückzugeben. Die Wünsche Eures VM gehen Euch nichts an. Ihr könnt Euch jedoch ein Entgegenkommen in Bar vergüten lassen. Halte uns bitte über den Fortgang informiert.
Nein hat er nicht. Der Gesetzestext ist absolut eindeutig: § 546 BGB
Rückgabepflicht des Mieters
(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.
Das Mietverhältnis endet am 31.12. um Mitternacht, die Rückgabe der Wohnung wird dann am 02. Januar im Laufe des vormittags (unverzüglich) geschuldet.
Wenn die VM euch ab dem 22.12. raus haben will, darf sie das gerne wollen, sollte aber min. durch Rückzahlung der von 3/10 der Dezembermiete kompensiert werden.