Beiträge von Akkarin

    Hallo Thomas,

    Du kannst Dich ganz entspannt zurücklehnen, Ihr habt lediglich die Mietsache spätestens Samstag, 31.12.2016 zw. 18:00 und 20:00 an den Vermieter in vertragsgemässen Zustand zurückzugeben. Die Wünsche Eures VM gehen Euch nichts an. Ihr könnt Euch jedoch ein Entgegenkommen in Bar vergüten lassen. Halte uns bitte über den Fortgang informiert.

    Nein hat er nicht. Der Gesetzestext ist absolut eindeutig: § 546 BGB
    Rückgabepflicht des Mieters

    (1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.

    Das Mietverhältnis endet am 31.12. um Mitternacht, die Rückgabe der Wohnung wird dann am 02. Januar im Laufe des vormittags (unverzüglich) geschuldet.

    Wenn die VM euch ab dem 22.12. raus haben will, darf sie das gerne wollen, sollte aber min. durch Rückzahlung der von 3/10 der Dezembermiete kompensiert werden.

    Bewirtschaftungskosten ist eine Begriff der im deutschen Recht im Zusammenhang mit Wohnung/Wohnraummiete nicht bekannt ist.

    Sag lieber, der dir und Berny nicht bekannt ist. Google kennt ihn, Wikipedia kennt ihn und min. 2 Deutsche Rechtsverordnungen kennen ihn auch. WertV und BelWertV

    Hallo,

    ich bin mir da gar nicht sicher, denn die Feuerwehr wird in erster Instanz falls eine besteht sich an die Hausverwaltung wenden

    Gruß
    BHShuber

    Ich meinte nicht die Feuerversicherung sondern die Feuerwehr mit den roten Autos, die da waren um den Brand zu löschen.

    Ich bin mir sicher, der VM ist in dem Fall wohl schon von der Feuerwehr über den Einsatz unterrichtet worden.

    Du hast natürlich recht reden hilft und nett sein erst recht. Gerade als privater VM ist man bei sowas wirklich sehr schnell nervlich am anschlag (hatten hier 'son Fall im Frühjahr). Umso wichtiger ist es aber auch für den Mieter sich schlau zu machen, und wenn der Rauch sich verzogen hat auf Augenhöhe zu verhandeln.

    Hallo,

    bei solch einem Anspruchdenken und Anspruchsdrang, kann man dem Vermieter, wenn man sich schon dazu herablässt sich überhaupt bei diesem zu melden, den Vorschlag machen, sich die Wohnung überschreiben zu lassen.

    Das wäre das Mindeste was man vom Vermieter hier verlangen kann, denkst du nicht auch!

    Gruß
    BHShuber

    Hallo Huber,

    was denn heute so grantelig? Du weißt doch ganz genau, dass in den allermeisten Fällen der Vermieter über die Betriebskosten den Mieter die Wohngebäudeversicherung bezahlen lässt.
    Diese übernimmt in solchen Fällen regelmäßig auch den Mietausfall.

    Warum soll es nun Anspruchdenken des Mieters sein, wenn der Mieter Leistungen aus einer Versicherung begehrt, die er ja selber bezahlt?

    Gruß

    Akkarin

    Bernys Frage ist (ausnahmsweise) tatsächlich relevant.

    Hier muss einiges Beachtet werden:
    - wurde eine gleichwertige Heizung eingebaut oder z.b. umgestellt auf Brennwert?
    - wurden beide getauscht wegen defekt?
    - oder wurde z.b. nur getauscht, weil nach EnEV 2014 die Betriebserlaubnis abgelaufen war? ( Standartheizkessel eingebaut vor 1985)
    - wurde der Austausch mit kfw Mittel energetisch sanieren gefördert?
    -wurde bei der zweiten Heizung die Modernisierung angekündigt?

    Bei Vermietung der Wohnung wurde mir mündlich vom Vermieter der Gaszähler gezeigt. Die drei Gaszähler befinden sich außen am Haus in einem kleinen Kasten. Ich habe weder im Mietvertrag noch im Übergabeprotokoll die Zählernummer stehen, aber auch schon mein Vormieter hatte diese Zählernummer bzw. die Zuordnung. Es war somit auch der einzige Zähler, der "frei" war, sprich, die anderen Zähler waren an die bereits dort Wohnenden vergeben, so habe ich mich also beim Grundversorger angemeldet.


    Für mich steht da, dass der Vermieter dem Mieter den Zähler gezeigt hat...
    Versagt hat hier wohl ehr der Vermieter..

    In erster Linie kommt es darauf an, den Eingangspost ganz zu lesen:

    Der Te wohnt in einem Hinterhaus ohne Aufzug. Im Vorderhaus mit Tiefgarage und Aufzug besitzt er lediglich einen Stellplatz.

    Folglich kann er mit dem Aufzug nur den Stellplatz erreichen, nicht aber seine Wohnung.

    Ohne den Stellplatz müsste er sich am Aufzug somit nicht beteiligen.

    Allerdings dürfte der Schlüssel Wohnfläche in dem Szenario kaum hinkommen.

    Hallo Mainsxhwimmer,

    lies mal bitte den von dir selbst verlinkten Artikel ganz
    In Absatz 6 und im Fazit geht es darum, dass lt. BGH ein Mieter nicht zahlen muss, wenn seine Wohnung über den Aufzug nicht erreichbar ist, weil sie in einem anderen Gebäude (-Teil) liegt.

    Der EG Bewohner muss hingegen zahlen, weil er ja mit dem Umzug in den Keller oder die Tiefgarage fahren.

    Jetzt verstanden? :)

    Die frage ist für mich ob du den Aufzug nutzt für den Stellplatz? Wenn ja ist die Kostenbeteiligung ok. Ohne den Stellplatz hättest du hingegen gute Karten die Zahlung zu verweigern.

    Zusammenfassend will ich mal anmerken, das ich es immer wieder erstaunlich finde, das diese Tür bis zur Mieterhöhung keine besonders großes Problem dargestellt hat.:rolleyes: Wenn man so unbedarft anfängt zu lesen, könnte man wirklich denken, es geht umd die Wohungstür.


    hihi wie recht du hast..

    Ihr braucht aktuell ja gar nicht reagieren. Gegen Ende der Widerspruchsfrist teilt ihr dem VM dann einfach mit, dass Ihr sein Anliegen geprüft hat und mangels Nachvollziehbarkeit leider zurückweisen müsst.
    (Aus dem Schreiben geht nicht hervor, wie eure Wohnung im Mietspiegel eingruppiert ist)

    Vorher solltet ihr aber anhand des richtigen Mietspiegels mal prüfen, auf was der VM realistisch denn wirklich darf. ist 540€ neu danach gut oder schlecht?

    Na das ist wohl klar, wenn man rote Wände vom Vermieter (nicht Vormieter) übernommen hat, kann man auch rote zurückgeben. Nur das ist wohl nicht unbedingt der Normalfall.
    Da es kein Protokoll gibt erübrigt sich die Frage, und wenn es eines gäbe, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, das ein Vermieter rote Wände dem Nachmieter übergibt, ohne zu erwähnen das die wieder in neutralen Farben zu streichen sind? Das das so vom Vormieter übernommen wurde und das das so im Protokoll steht, das der Mieter nicht hat, hat er ja im ersten Absatz übrigens erwähnt.
    Die wahrscheinlichste Möglichkeit ist, denke ich, der aktuelle Mieter hat kein Protokoll, der Vermieter hat aber ein Protokoll für die Wohnungsübergabe z.Bsp. mindestens an die Vormieter, wo der Zustand der Wohnung beschrieben ist.
    Am Ende müsste dann wohl der jetzige Mieter irgendwie nachweisen, das die Tapete schon immer dunkel gestrichen war.
    1. Wie soll das gehen?
    2. Will man wegen einem Eimer Farbe wirklich sein Vormieter belästigen?
    Zusammenfassend kann ich nur raten, eine Auseinandersetzung lohnt sich nicht.

    Ein ehrlicher Vermieter wird dich an die roten Wände erinnern- alles andere setzt kriminelle Energie voraus, die wollen wir dem Vermieter doch nicht unterstellen, oder?

    Aber ich geb dir Recht, ich gehe auch davon aus, dass der VM (oder der Hausmeister) ein Übergabeprotokoll haben.
    Das sinnvollste wäre wohl nun den VM zur Vorabnahme zu bitten, um zu besprechen was gemacht werden soll/muss.

    Da kann man dann auch nach dem Protokoll fragen, aber man wird hier mit dem VM reden müssen.

    Falls es keine Mieterhöhung im Sinne des Gesetzes, sondern eine Erhöhung der Nebenkosten ist, bedarf es auch keiner Zustimmung durch den Mieter. Gleiches gilt für eine Mieterhöhung wegen Modernisierung.


    Es bedarf aber einer Abrechnung, die die Anpassung rechtfertigt.


    Sollte es aber eine zustimmungspflichtige Mieterhöhung sein und die erhöhte Miete wird auch nicht ab Beginn des 3. Monats nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens gezahlt, kann der Vermieter die Zustimmung einklagen oder warten bis ein Betrag in Höhe von 2 Monatsmieten offen ist.


    Und was soll das bringen? du kannst nicht kündigen, wegen einer nicht genehmigten Erhöhung

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