Hallo Seifenblase,
wenn das bei euch usus ist, wirst du vorher nicht viel machen können. Im Text hast du aber schon viel richtig gemacht.
Mehr als die 3 KM Kaution darf der Vermieter nicht fordern und wäre nur wirksam, wenn du ihm die Bürgschaft von dir aus aufdrängst.
So formuliert ist aber klar, dass er sie wollte und damit gegen das Gesetz verstößt.
Ich würde mir idealerweise vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen, dass diese zusätzliche Bürgschaft Vorraussetzung ist, damit er den MV mit deinem Sohn abschließt.
Im Text würde ich in dem Satz "Meine Höchstbürgschaft bezieht sich auf einen Betrag von max. 1230 Euro, welche auf einem Sparbuch
angelegt und dem Vermieter als Sicherheit übergeben wird." den letzten Teil streichen. Wenn er drauf besteht, dann max ein Sparkonto über das du trotzdem uneigeschränkt verfügen darfst (aus sicht der Bank)
Nach Abschluss des Mietvertrages (nicht vorher) und idealerweise nach Einzug kannst du den Vermieter auf Rückgabe deines zusätzlichen Geldes verklagen, da er absolut illegal handelt. Besser wäre aber wenn er gar kein Sparbuch hat und du dich nur auf dem Papier verpflichtet hast. Einklagen von dir kann er das Geld nämlich nicht (in der Konstellation). Oder eben zur Not ein Sparkonto eröffnen, einzahlen, übergeben und das Geld wieder runter holen. Widersehen wirst du das beim Auzug sonst nämlich auch nur mit Hilfe eines Richters.
Sollte er so nett sein, und dir schriftlich bestätigen, dass der MV nur mit dieser Zusatzsicherheit zustande kommt, kannst du auch dieses nach em Einzug an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterreichen mit der Bitte um Prüfung, Würdigung und Stellung eines Strafantrages wegen Nötigung.
Sollte allerdings der Vermieter mit im Haus wohnen, würde ich von der Wohnung einfach Abstand nehmen.