Rolladen defekt

  • Hallo, ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
    Eine Woche bevor wir ausgezogen sind, ging unser Elektro-Rolladen kaputt. Das Display und Knöpfe waren außer Betrieb.
    Nun möchte mein ehemaliger Vermieter, dass ich 160€ für die Reperatur bezahle, er beruft sich auf die Klausel : es obliegt dem Mieter - ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden- die Rolläden instand zu halten.
    Kann mir jemand sagen ob die Klausel gültig ist?
    Von Kosten in welcher Höhe ich Schönheitsreparaturen bezahlen muss , steht nichts im Vertrag.

    Ich bin um jeden tip dankbar.

    Lg J.F

  • Eine Woche bevor wir ausgezogen sind, ging unser Elektro-Rolladen kaputt. Das Display und Knöpfe waren außer Betrieb.
    Nun möchte mein ehemaliger Vermieter, dass ich 160€ für die Reperatur bezahle, er beruft sich auf die Klausel : es obliegt dem Mieter - ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden- die Rolläden instand zu halten.
    Kann mir jemand sagen ob die Klausel gültig ist?


    Isse nicht, denn sie widerspricht § 535 BGB. Es sei denn, Dir ist ein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen.

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