Damit wuerde ich aber mich nicht vor Gericht trauen.
Beiträge von Akkarin
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Das wird ihm das FA kaum verraten.
Liegt denn hier Neubau vor? Ansonsten macht die Aussage gar keinen Sinn.
Allerdings ist das insgesamt unglaubwürdig. Ohne Einheitswert kein GrundsteuerBescheid. Ohne Steuerbescheid keine Steuerzahlung.
Keine Zahlung durch den VM , keine Umlage moeglich. -
Welche verkürzte Kündigungsfrist?
Wegen der Kündigungsfrist mußt Du gar nichts vermitteln. Die ist gesetzlich festgelegt.
Tu das.
Im Gesetz ist nur festgelegt, das für den Mieter keine längere Frist vereinbart werden kann. Eine verkürzung der Frist unter 3 Monate zuGunsten des Mieters ist ausdrücklich nicht verboten. Diese Verkürzung kann der Vermieter gewähren im Tausch gegen was anderes.
z.B. keine Mätzchen machen bei der Eigenbedarfskündigung.
Sollte man halt nicht zu offensichtlich schriftlich fixieren.
Rechtlich ist es nun mal so: der Käufer hat das Recht wegen Eigenbedarf zu kündigen, der Mieter hat das Recht die Rechtmäßigkeit der Kündigung durch AG und LG prüfen zu lassen. Das dauert halt, obwohl beide nur Ihre Rechte wahr nehmen.
Zeit =Geld und wenn sie nicht gestorben sind ...
einigen sie sich aussergerichtlich auf etwas mit dem beide leben können. z.b. eine verkürzte Kündigungsfrist. -
naja erstens wird die RSV das übernehmen und mit Berufung und Vollstreckungsschutzantrag vergehen hier schnell 24 Monate + .
Im Grunde musst du dich schriftlich mit dem VM einigen, dass du dich verpflichtet bis zum Termin x eine neue Wohnung zu beziehen. Sollte das nicht möglich sein, gewährt eine Zusatzziehfrist von y. Im gegenzug entlässt er dich jederzeit bis zum Termin mit einer verkürzten Kündigugnsfrist von (2)4 Wochen aus dem Vertrag. Die Rückgabe erfolgt besenrein. fertig.
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der vermieter hat zuviel youtube geguckt.
die antwort auf deine frage findest du im wesentlichen hier
http://www.frag-einen-anwalt.de/Immobilienverm…e--f264010.htmlden entscheidenen Tipp findest du aber wohl dann zum schluß
hier
"Wenn sie als Eigentümer das Risiko defekter Elektrogeräte umgehen möchten, ist die Leihe eine Alternative. Sie sollten jedoch darauf achten, einen schriftlichen Leihvertrag getrennt vom Wohnraummietvertrag abzuschließen, so können sie die Leihe im Streitfall auch beweisen. Denn wenn sie die Leihe nicht nachweisen können, gehören die überlassenen Gegenstände zur Wohnung und sind damit mitvermietet und sie sind im Reparaturfall für die Kosten zuständig." -
Vor der SchuldrechtReform 2001 fand sich die Vorschrift in 558 BGB. Seit September 2001 firmiert der Paragraf unter der 548.
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Ich würde das Anwaltschreiben nicht ignorieren, sondern drauf antworten.
Sinngemäß solltest du einfach bei deinem ersten schreiben bleiben.Der VM versucht einfach durch den Anwalt druck zum machen, vielleicht klappts ja und du knickst ein.
Also nicht beirren lassen
wenn am 01.03. kein Geld da ist, selber einen Anwalt beauftragen und das mahnverfahren samt anschließender Rückforderung
durchziehen.Im übrigen hat der Anwalt durchaus recht mit dem 87er Urteil, das wäre hier anwendbar, wenn die beiden Forderungen sich irgendwann mal unverjährt getroffen hätten. Haben Sie deiner Darstellung nach aber nicht.
Dein Anwalt ab 01.03. wird das aber wissen.
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Hallo MarieK,
unabhaengig davon, ob der Vermieter nach der EnEV nun tauschen muss oder nicht, ins Rollen gebracht habt Ihr den Stein.
Der wäre aber auch von ganz alleine losgerollt. Wenn der Schorni die Auflage macht, die Anlage zu tauschen, scheint er für die Anlage zuständig zu sein. Und dann wäre er in absehbarer Zeit sowieso zur Feuerstättenschau gekommen und hätte die Anlage entsprechend moniert.
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Der muss gar nicht dumm sein, es reicht ihm halt im Besitz alternativer Fakten zu sein.
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Naja aber eine Wohnung, in der man kein Bücherregal aufstellen kann, ist schlicht untauglich.
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In den meisten Wohngebäudeversicherungen ist vorgesehen, dass bei solchen Schäden, die Versicherung auch den schaden Mietminderung nimmt. Einfach sachlich mit der Vm reden, guck mal, du kansnt das doch bestimmt einfach deiner WGV weiterreichen, Wo issen das Problem?
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... das gilt aber eben NUR, wenn die Immobilie WÄHREND der Mietdauer des Mieters in eine Eigentumswohnung umgwandelt wurde.
Soweit mein unverbindlicher Kenntnisstand;)
Deshalb soll der Mieter die Kündigung ja auch nicht klaglos akzeptieren, sondern erstmal rausfinden, wann die Umwandlung im Grundbuch erfolgte und ob seit der Umwandlung bereits Eigentumswechsel stattfanden.
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Höre niemals auf den Quatsch den ein Makler erzählt (sorry BHSHuber, du bist damit nicht gemeint

In Köln gilt eine erweiterte Sperrfrist von 8 Jahren
(Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit verlängerter Kündigungssperrfrist bei der Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen für das Land Nordrhein Westfalen)Die richtige Antwort lautet, MV nehmen zum Grundbuchamt gehen und sagen, ich will wissen, wann die Umwandlung in ETWs passierte und wieviele Eigentümerwechsel seitdem passierten.
Dann weiterüberlegen.
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Mir fallen div. Gründe warum das nicht geht.
Ich würde der VM schriftlich mit Zustellungsnachweis eine Frist 14 Tage setzen, das Guthaben auszuzahlen.
Weiter wuerde ich ihr mitteilen, dass ich der Verrechnung wiederspreche.
Ausweislich des WohnungsübergabeProtokoll ist ein solcher Schaden nicht vermerkt, folglich gibt es keinen Schaden.Vorsorglich drauf hinweisen, dass eine Arbeitsplatte , auf der kein Gemüse geschnitten werden darf, gebrauchsuntauglich ist.
Im übrigen weißt du darauf hin, dass die Forderung gem 548 BGB seit 01.10.2016 sowieso verjährt ist.
Einer Aufrechnung widersprichst du prophylaktisch, da die unverjaehrten Forderungen nicht gleichartig waren.Sollte in 14 Tagen kein Geld da sein, wird der Vorgang einem Anwalt übergeben, der weitere Kosten fuer die VM verursacht, und das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
So nun überlegen, will man einfach mal feuern und gucken was passiert?
Das konsequent durchziehrn?
Ich sag das deshalb, weil man sich im klaren sein muss, ob man im Zweifel bereit ist, vor Gericht zu ziehen. -
das kann man so nicht beantworten.
Was steht denn im Rückgabeprotokoll?
Wann war die Wohnungsrückgabe?
Was hat die Vermieterin in dem Zusammenhang schriftlich von dir gefordert? und wann?
Hat Sie dir schriftlich eine Frist gesetzt, den Schaden zu beseitigen?
Hat sie denn nun einen Kostenvoranschlag vorgelegt?
(UST darf sie übrigens berechnen zum jetzigen Zeitpeunkt)
Wie alt war die Arbeitsplatte? -
Glückwunsch Herbert
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Hallo,
in deinem Fall macht wohl der Summierungseffekt zusätzlich bumm.
hier findest mehr oder weniger alles was du für deine Argumentation brauchsthttp://www.mietrecht.org/schoenheitsrep…usel-zulaessig/
gruß
AK -
Hallo,
danke mir gings nur darum, ob das ein eigenes Blatt unabhängig vom MV ist. Eindeutig nein das ist Teil des Vertrages und vorgedruckt. Damit ist das keine Indiviulabrede sondern AGB. => Bumm
Gruß
AK -
Und was steht im Vertrag zur Rückgabe der Wohnung?
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Ist der VM eine Firma, oder Privatmann?
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