Wäre, wie in diesem Fallbeispiel die begründete fristlose Kündigung mit kulanter fristsetzung auf Grund „Unzumutbarkeit“ sowie „Vertragsverletzungen“ möglich?
• Befristeter Untermietvetrag, unmöbiliertes Zimmer,, Dauer 1Jahr
Untermieterin ...
- beschuldigt Vermieter des Diebstahls, Nachweis auch via Chat-Verlauf möglich (Vermieter mahnte Untermieterin mehrfach an, dies Anschuldigungen zu Unterlassen)
darauf hin wechselt Untermieterin Zimmerschloss (rechtmäßig) aus, jedoch entstand eine Sachbeschädigung, sichtbar, durch Bohrungen an dieser
- gab an, diesen Schaden ohne Probleme mit Hilfe anderen Türschlosses vertuschen zu können
- beschuldigte nahestehende Person des Vermieters des Diebstahls (schriftlich, via Community-Plattform)
- lüftet/ent-und belüftet nicht ordnungsgemäß (Mehrfache Aufforderungen führten keine Änderung herbei); Stockfleckenbildung im Zimmer der Untermieterin sowie im Bad
Beseitigung Ihrerseits nur in Ihrem Zimmer; Vermieter beseitigte auf eigene Kosten die „Schäden“ im Bad ohne Mithilfe/Kostenbeteiligung der Untermieterin
- drohte mit Mietkürzung wegen der Stockfleckenbildung
- unterstellte dem Vermieter das Nichtnachkommen sich um Stockfleckenbildung seitens Wohnungsverwaltung zu kümmern, Hausverwaltung war auch nach Ihrem Wissen im Hause; Feststellung auf Grund falschen Lüftungsverhalten-Raum/Wandmesswerte nach Norm
- unterstellte dem Vermieter, sich nicht um Reperatur/Neuanschaffung des leicht defekten, aber nutzbaren Herdes mit Kochfeld zu kümmern (Nachweislich wie o.g. war Hausverwalter da)
- reinigt sehr sehr selten Räume wie Bad und oder Küche, auch nach mehrfacher „Aufforderung“, sowie Abfallbeseitigung
- möchte ausziehen, sucht schon nachweislich seit geraumer Zeit neues Zimmer
- jedoch keine Einigung auf Aufhebungsvertrag trotz Vorschlages Ihrerseits sowie Wunsch nach Ausfertigung durch Vermieter, der diesen Aufhebungsvertrag bereitstellte und Untermieterin diesen in der gesetzten Frist nicht unterzeichnete
- erklärte sich damit einverstanden, das potentielle Nachmieter "Ihr" Zimmer anschauen
Vielen Dank für die Hilfe/Antworten.