Beiträge von anonym2

    Hallo Rey82,

    da glaubst du richtig;)

    Die obigen Ausführungen eines Users aus einem anderen Forums wären korrekt, WENN Du nachweisen kannst, dass du den Vermieter informiert und eine Frist zur Reparatur gesetzt hast.

    Die Reihenfolge deines Tuns ist hier von entscheidender Bedeutung.

    Gruß,
    anonym2

    Ich habe mir extra einen Anwalt am Gerichtsort geholt der meinte das wenn der Vergleich wegen Feilscherei scheitern würde ich das größere Problem hätte.

    Vielleicht, weil er dann weniger Geld erhält?

    Ich würde - gerade wegen der Höhe der Vergleichsumme eher den Weg vor Gericht gehen!

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung!

    ...und meinem Vermieter das Geld für eine fällige Reparatur sogar noch ausgelegt. Jetzt will ich mein Geld zurück und bekomme die Kündigung dafür?

    Du kannst mir nicht ohne mein Wissen einen Ferrari kaufen und anschließend das Geld von mir zurück verlangen...

    Denk´doch bitte mal nach! Du hast einen absoluten Gedankenfehler!!!!!

    Dann lass dir auf jeden Fall mal eine Kopie geben und den Namen der Person, die den Brief abgeschickt hat.
    Würde diese Person das Abschicken vor Gericht bezeugen?

    Ist zwar immer noch kein Beweis für den Erhalt des Briefes , aber schon mal vor Gericht ein Indiz dafür, dass deine Aussage stimmen könnte.

    Ich würde mich also eher um die Reduzierung der Höhe der Vergleichssumme kümmern - das ist der Punkt, wo du möglichweise etwas ausrichten kannst.

    Wichtig ist das Wort "nachweisbar".

    Wem soll der Richter glauben, wenn Aussage gegen Aussage steht?

    Hättest du nicht auch gerne, dass dein "Gegner" seine -in deinen Augen- falschen Aussagen auch beweist???

    FAZIT: Es hilft bei allem, was man tut, sich zu fragen, wie man SELBST anstelle des Anderen reagieren würde...

    Und was MICH stutzig macht ist, dass du nicht erkennsts, dass du etwas falsch gemacht hast.

    Du kannst doch nicht (ohne nachweisbare Anmahnung mit Fristsetzung an den Vermieter) etwas in Auftrag geben und denken, jemand anderes bezahlt es. So funktioniert das nicht. Stell dir vor, das gleiche macht jemand mit dir...was würdest du tun?

    Hallo Rey82,

    mal abgesehen davon, dass Du leider so ziemlich alles falsch gemacht hsta, möchte ich doch bezüglich der Vergleichssumme einen kleinen Lichtblick anmerken:

    Meiner Meinung nach kann man nicht einfach die restliche "Laufzeit " des Kündigungsverzichts als Vergleichsumme heranziehen. Der Vermieter ist nach deinem Auszug zur Schadensminderung verpflichtet. Er muss also versuchen, zeitnah einen neuen Mieter zu finden. Dies kann natürlich einige Monate dauern - aber sicher keine 1-1,5 Jahre (ich habe jetz nicht genau im Kopf, wie lange deine Restlaufzeit wäre).

    Daher wäre ich mit der jetzigen Vergleichshöhe nicht einverstanden.

    Was ich aber keinesfalls verstehe -und daher für unglaubwürdig halte ist, dass du 1 Jahr lang "keine Heizung" hattest! Nach dem Schreiben des Mieterbundes hätte ich nach 3-4 Tagen mal beim Vermieter angerufen und nachgehakt. Nach einigen Tagen dann nochmals und nochmals und nochmals...

    Ehrlich gesagt, glaube ich nicht, dass sich die Geschichte so zugetragen hat, wie von dir beschrieben....

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

    Hallo zusammen,

    kann es sein, dass es sich hier um ein Fachwerkhaus handelt - welches "von Natur aus" niedrigere Deckenhöhen hat?

    Hier müsste man eroieren, ob es für Fachwerkhäuser "Sonderlösungen" bezüglich der Deckenhöhe und Wohnflächenberechnungen gibt.

    Vielleicht kenn sich jemand aus?

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hallo Marcel G.

    Nachdem wir unseren Wunsch nach einer Kündigung geäußert haben wurde uns angeboten ,dass wir eine ordentliche Kündigung einreichen können und dann jederzeit(wichtiges Wort) einen Mietaufhebungsvertrag unterschreiben könnten.

    Habt ihr denn bereits offiziell und schriftlich gekündigt - so, wie vom Vermieter gewünscht? Immerhn hat er dies ja zur Bedingung für den (möglichen) Aufhebungsvertrag gemacht - was sein gutes Recht ist.

    Mietaufhebungsverträge sind eine freiwillige Angelegenheit.

    Außerdem sollte der Aufhebungsvertrag doch eher zusammen "entworfen" werden. Ihr jedoch habt offensichtlich dem Vermieter einfach ein eigenes Schreiben vorgelegt, welches er dann unterzeichnen soll. Vielleicht ist er damit ncht ganz einverstanden....

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis. nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

    Hallo benman999,

    du siehst da etwas völlig falsch:

    Als erstes musst du klären, wo DU im Recht bist und wo der VERMIETER im Recht ist.

    Für alles, wo der Vermieter im Unrecht ist, kannst du selbstverständlich (!) dein Recht einfordern - aber eben auf dem legalen, notfalls gerichtlichen (Klage-)Weg. So z.B. bei dem -nach deinen Schilderungen offenbar ungültigen - "befristeten MV". Du könntest also durchaus in der Wohnung verbleiben, bis du fristgerecht gekündigt hast. Wenn alles so korrekt ist, wie von dir beschrieben, würde dir das Gericht in diesem Fall Recht geben.

    Andererseits kannst DU nicht einfach die Mietzahlung einstellen oder eben den Dachboden (unentgeltlich) nutzen, wenn der Vermieter ab sofort nicht mehr die Kulanz der Vergangeheit gelten lässt.

    Zahlt dir der Vermieter später die Kaution tatsächlich (unberechtigterweise) nicht aus, kannst du auch diese z.B. über einen Mahnbescheid einfordern.

    Es gibt für alles den richtigen Weg.

    Du musst nur wirklich jeden einzelnen Fakt für sich sehen und bewerten und dann entsprechend (rechtssicher) handeln.

    Wie gesagt: Unrecht mit Unrecht zu begegnen ist nicht zielführend...

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

    Das versteht man ja auch. Aber warum soll ich lt. deinen Vorschlag auf freiwillger Basis etwas zusätzlich vorrauszahlen? Man bezahlt ja schon reichlich HK VZ.

    Damit hast du eigentlich alles gesagt und richtig erkannt:

    Der Mieter zahlt monatlich einen Betrag für Heizoksten voraus.
    Der Vermieter "sammelt" dies einige Monate und kann dann davon die nächste Tankfüllung bezahlen.

    So könnte man es nämlich auch sehen, gell?

    Gruß,
    anonym2

    Hallo Andy09,

    ich weiß gar nicht, wo dein Problem liegt:

    Sag´dem Vermieter doch einfach immer kurz Bescheid, wenn z.B. nur noch 10% Füllstand angezeigt werden. Dann muss der Vermieter dafür sorgen, dass schnellstmöglich wieder aufgefüllt wird.

    Und gut ist es.

    Mach keine Probleme, wo eigentlich doch gar keine sind... die Welt ist anderweitig schon genug aus den Fugen...

    Gruß,
    anonym2

    Hallo benman99:


    Ich rief also meinen Vermieter vor zwei Tagen an und wollte ihm vorschlagen, dass ich Ende April ausziehe- in Gegenleistung aber ein paar Möbel auf dem Dachboden oder in einem anderen Raum bis Ende August zu lagern/stehen zu lassen + 400€ für meinen Extra-Umzug.
    Leider kam das Telefonat gar nicht erst soweit, der Vermieter regte sich tierisch auf, dass ich die Kaution abwohnen würde und legte, nach dem ich nochmal seine ungülltigen Verträge und Mieterhöhung erwähnte, einfach auf.

    Warum sollte der Vermieter dir auch noch etwas zahlen? Du musst das mal ganz pragmatisch und streng nach Gesetzesauslegung sehen - und zwar unabhängig von jedweder fehlenden Sozialkompetenz deines Vermieters:

    1.: Wenn du einen (gültigen) befristeten Mietvertrag hättest, ergäbe die Zahlung des Vermieters keinen Sinn für ihn - dein Vertrag endet ja einfach zu dem festgelegten Termin.
    oder:
    2.: Wenn dein befristeter Vertrag nicht gültig ist und somit wie ein normaler (unbefristeter) Mietvertrag läuft: Auch hier ergäbe eine Zahlung seitens des Vermieters für ihn keinen Sinn. Du wärest ja so lange zu Mietzahlungen verpflichtet, bis das Mietverhältnis durch (deine) Kündigung beendet wird. Warum sollte also der Vermieter DIR noch etwas bezahlen?

    Ganz im Gegenteil: Er könnte möglicherweise von dir ein Entgelt dafür verlangen, dass du deine Sachen auf dem Dachboden zwischenlagern darfst.

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung -keine Rechtsberatung

    Hallo Benman99,

    ich lese nur: Zitat: "Ich fing auch an meine Kaution abzuwohnen."

    ich kann nichts lesen darüber, dass du den Vermieter aufgefordert hast, einen Nachweis über die korrekte Aufbewahrung der Kaution zu geben - und das mit Fristsetzungund Androhung, ansonsten die künftigen Mietzahlungen als rechtlich erlaubtes Druckmittel einzubehalten.

    Hab ich das überlesen?

    Gruß,
    anonym2

    Hallo, Benman99,

    um es kurz zu machen:

    Kaution abwohnen ist nicht gesetzeskonform. Du bist also mit mind. 2 Monatsmieten in Verzug und der Vermieter könnte dir nun fristlos kündigen. Dies kannst du nur abwehren, in dem du die ausstehenden Mietzahlungen umgehend tätigst. Wenn der Vermieter dir hilfsweise "normal, also fristgerecht" kündigt, heilt die Nachzahlung der Miete jedoch diese Kündigung nicht.

    Dies alles mal völlig unabhängigdavon, ob dein Mietvertrag befristet oder unbefristet ist....

    Man sollte nie Unrecht mit Unrecht begegnen.

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

    Hallo,

    wohnst du in einer separat abschließbaren Wohnung? Wenn ja und du hast der Vermieterin nicht erlaubt, deine Wohnung betreten zu dürfen, dann hat sie Hausfriedensbruch begangen. (Anzeige möglich => Pluspunkt für dich, kannst du ja ihr gegenüber schon mal erwähnen)

    Nebenkostenabrechnung (inkl. Heizkosten) erfolgt ja noch. Möglich, dass du hier eine Nachzahlung leisten musst - oder eben nicht.

    Welche Regelung wurde zum Verbrauch der Holzscheite getroffen? Sie muss dann entsprechend belegen, wie viel Holz du tatsächlich verbraucht hast, es sei denn, ihr habt eine andere Individualvereinbarung getroffen.

    Du hast ja noch den Wohnungsschlüssel, oder? Dann hole deine Möbel einfach ab.

    In meinen Augen ist es doch so: Die Wohnung ist ja nun bei Auszug einer Grundreiniung unterzogen worden (dass dies die Vermieterin netterweise kostenfrei für dich erledigt hat (...O-Ton...;) ), ist ja wunderbar für dich. Du hattest bis zur Wohnungsübergabe völlig frei entscheiden können, wann du -oder irgend jemand anderes eben für dich- putzt. Hauptsache, zur Wohnungsübergabe ist es erledigt. Und dies ist hier der Fall.

    Alle in allem sieht die Sache -nach deinen Schilderungen- eher positiv für dich aus. Die Reinigungskosten musst du nicht bezahlen. Denn: Selbst wenn bei der Wohnungsübergabe ein Mangel bestanden hätte (z.B. fehlende, vereinbarte Endreinung), dann muss der Vermieter dem Mieter eine Frist gewähren, um diesen Mangel selbst beheben zu können. Dies ist hier nicht erfolgt => also kein Anspruch auf Erstattung.

    Inwieweit eine Vereinbarung zur Endreinung überhaupt gesetzeskonform ist, kann ich nicht genau sagen. Hierzu fehlen mir die entsprechenden Fachkenntnisse.

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtberatung.

    Hallo Kamilaroi,

    Die Vermieter meinten daraufhin in etwa "ja, kein problem... macht auch nichts wenn die Wohnung einen Monat leersteht blabla." Es fiel kein Wort über die Kündigungsfrist.

    Zu den gesetzlichen Bestimmungen wurde ja schon alles gesagt.

    Hinzufügen möchte ich noch folgendes:
    Dein Vermieter hat doch nichts falsches gesagt. Ihr könnte doch tatsächlich jederzeit ausziehen - aber Kündigungsfristen und damit einhergehende Verbindlichkeiten müssen natürlich bis zum Schluss eingehalten werden.

    Der Vermieter hat ja augenscheinlich nicht gesagt, dass er euch aus dem Mietvertrag entlässt, Kündigungsfrist nicht eingahlten werden muss und die Mietzahlungen entfallen, sobald ihr etwas gefunden habt..

    Man hört/liest/interpretiert immer gerne nur das, was man hören/sehen möchte.

    Liebe Grüße,
    anonym2

    ....und egal was im Mievertrag steht, benötigt es grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters.

    Das ist nicht korrekt.

    Steht nichts drin - ist Hundehaltung erlaubt.
    Steht drin "bedarf Erlaubnis des Vermieters" und Mieter hat diese nicht => vertragswidriges Verhalten => Kündigung möglich
    Steht drin "Tiehaltung ist nicht erlaubt" wäre die Klausel unwirksam und Hundehaltung somit erlaubt.

    Also noch einmal: Was genau steht im Wortlaut des Mietvertages zur Tierhaltung?

    Im Übrigen finde ich es vom Fragsteller absolut unmöglich und dem Hund gegenüber absolut unverantwortlich, nicht VORHER abzuklären, dass der Hund auch bleiben darf. Der arme Hund muss es dann ausbaden und schlimmstenfalls ins Tierheim, nur weil sein Herrchen/Frauchen sich nicht verantwortungsvoll verhalten hat.

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!