Hallo,
wohnst du in einer separat abschließbaren Wohnung? Wenn ja und du hast der Vermieterin nicht erlaubt, deine Wohnung betreten zu dürfen, dann hat sie Hausfriedensbruch begangen. (Anzeige möglich => Pluspunkt für dich, kannst du ja ihr gegenüber schon mal erwähnen)
Nebenkostenabrechnung (inkl. Heizkosten) erfolgt ja noch. Möglich, dass du hier eine Nachzahlung leisten musst - oder eben nicht.
Welche Regelung wurde zum Verbrauch der Holzscheite getroffen? Sie muss dann entsprechend belegen, wie viel Holz du tatsächlich verbraucht hast, es sei denn, ihr habt eine andere Individualvereinbarung getroffen.
Du hast ja noch den Wohnungsschlüssel, oder? Dann hole deine Möbel einfach ab.
In meinen Augen ist es doch so: Die Wohnung ist ja nun bei Auszug einer Grundreiniung unterzogen worden (dass dies die Vermieterin netterweise kostenfrei für dich erledigt hat (...O-Ton...;) ), ist ja wunderbar für dich. Du hattest bis zur Wohnungsübergabe völlig frei entscheiden können, wann du -oder irgend jemand anderes eben für dich- putzt. Hauptsache, zur Wohnungsübergabe ist es erledigt. Und dies ist hier der Fall.
Alle in allem sieht die Sache -nach deinen Schilderungen- eher positiv für dich aus. Die Reinigungskosten musst du nicht bezahlen. Denn: Selbst wenn bei der Wohnungsübergabe ein Mangel bestanden hätte (z.B. fehlende, vereinbarte Endreinung), dann muss der Vermieter dem Mieter eine Frist gewähren, um diesen Mangel selbst beheben zu können. Dies ist hier nicht erfolgt => also kein Anspruch auf Erstattung.
Inwieweit eine Vereinbarung zur Endreinung überhaupt gesetzeskonform ist, kann ich nicht genau sagen. Hierzu fehlen mir die entsprechenden Fachkenntnisse.
Gruß,
anonym2
Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtberatung.