Hallo, Banane,
Im "Notfall" dürfte der VM evtl. die Wohnungstüre öffnen/öffnen lassen bzw. eintreten, z.B. bei Feuer, Wasser etc. sofern er keinen "Notfallschlüssel" besitzt.
Kann er ja machen - im Notfall. Ich denke, die Versicherung wird den Schaden an der Tür begleichen (müsste man mal nachfragen).
Auf jeden Fall ist dieser "Notfall" kein Grund, dem Vemieter einen Schlüssel geben zu müssen.....es genügt, was ich in Tread #3 geschrieben habe. Dem Vermieter kann man z.B. auch eine Telefonnummer von demjenigen geben, der die Schlüssel hat. Falls der Notfall also "etwas Zeit hat"
, könnte man erst schnell versuchen, diese Person zu kontaktieren. Ansonsten....meiner Meinung nach Versicherungsfall (z.B. Brand usw.)
Gruß,
anonym2
Hinweis: keine Rechtsberatung - nur meine unverbindliche Meinung.