Beiträge von RockyRock

    Erst einmal vielen Dank für die Antworten.

    So wie ich das alles gelesen habe, hat der Vermieter 6 Monate Zeit die Kaution zurückzuhalten, aber nur falls ein Sicherungsbedürfnis besteht. Dieses hat er ja eigentlich nicht, da wie gesagt keine Mieten oder sonstigen Zahlungen ausstehen und die Wohnung laut Protokoll in einem "einwandfreien" Zustand übergeben worden ist.

    Ich denke ich werde nochmal ein klärendes Gespräch suchen und falls das nicht hilft, muss wohl ein Anwalt ran.

    Guten Tag zusammen,

    ich habe leider aktuell einige Problemchen mit meinem ehemaligen Vermieter.
    Meine alte Wohnung habe ich zum 30.09.2015 fristgerecht gekündigt. Eine Übergabe der Wohnung wurde am 21.09.2015 durchgeführt. Im Übergabeprotokoll wurde festgehalten, dass die Wohnung Mängelfrei übergeben worden ist. Hab auch eine zusätzliche Zeugin dazu.
    Soweit alles gut.
    Der Vermieter sicherte mir per Email zu, dass die Abrechnung im November 2015 stattfinden wird.
    Leider gab es im nachhinein eine kleine Unstimmigkeit und nun warte ich immer noch auf meine Kautionsabrechnung.

    Auf meine Anrufe reagiert der Vermieter leider nicht mehr, so dass ich am 15.12.2015 ein Einwurf Einschreiben losgeschickt habe. In dem Schreiben setze ich dem Vermieter eine Frist von 14 Tagen um die Abrechnung vorzunehmen. Diese ist zum 31.12.2015 verstrichen und ich habe leider noch nichts vom Vermieter gehört.

    In meinem vorherigen Jahresabrechnungen habe ich immer eine Rückzahlung bekommen, von daher verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum der Vermieter so auf stur stellt.

    Welche Handhabe habe ich denn noch? Oder muss ich eventuell einfach noch länger warten? Ist der Vermieter eventuell sogar im Recht?

    Viele Grüße

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