Es geht nicht darum, dass hier der VM in die Pfanne gehauen werden soll. Es wird in diesem Fall für die nächste Woche ein Termin ausgemacht, um die Belege einzusehen. Danach werden die entsprechenden "Ablichtungen" (wie auch immer diese sich gestalten) einem Anwalt vorgelegt. Empfinden das Richter tatsächlich so, als hätte M die Frist verstreichen lassen? Mal unabhängig davon, ob die NKA korrekt ist oder nicht - überweisen würde ich das Geld eh erst im nächsten Jahr (innerhalb der Frist bis 15.1.16). Ich glaube dagegen spricht nichts oder?
Beiträge von schnuppserli
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So, vorher nicht geschafft...die Abrechnung liegt bei....
Frage:
VM lässt sich nicht auf Kopien ein. Ist weiteres folgendes Vorgehen "ratsam"?
Termin vereinbaren, bei Termin eigenständig entweder Kopien anfertigen oder alle relevanten Dokumente mit dem Handy bspw. fotografieren, um diese dann einem Anwalt zukommen zu lassen? Kann VM etwas vorwerfen, falls der Anwalt erst in 2016 antwortet? VM lässt M Zeit bis 15.1.16 den ausstehenden Betrag zu zu zahlen.Danke liebe alle!
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Also die Abrechnung kann ich heute Abend gerne mal einstellen - allerdings sieht sie tatsächlich nicht viel anders aus.
Was mach ich denn nu? Wenn VM die Belege und so abgibt habe ich ja dennoch Zeit erstmal zu prüfen oder brauche ich das gar nicht mehr machen bei einer NKA die formell unwirksam ist (obwohl ich dann evt. die Belege habe?) -
Wenn ich mich nicht recht täusche, müssen auch NKA einem formalen Anspruch genügen (unter anderem Aufführung der Verteilerschlüssels, da es sich um 2 Mietwohnungen in dem Haus handelt, die beide dem VM gehören).
Der M hat die Kopien angefordert und angeboten pauschal 5 € für die Kosten zu tragen. Ein einsehen der Unterlagen wäre nur in den "Geschäftsräumen des Likörgeschäftes" möglich - Aussage VM.
Für den M erschließen sich zum einen nicht die Kosten - es ist auch nicht klar, welche Positionen unter zB. Versicherung zu finden sind (böse Zungen "behaupten" es gäbe VM die tatsächlich ihre Rechtschutzversicherung von den Mietern zahlen lassen). Es ist auch nicht klar, ob die Kosten die gesamten für das Haus oder der Anteil für M ist.
Es geht hier auch nicht darum sich Zeit zu lassen, sondern das Ganze ordentlich zu prüfen (über einen Anwalt eventuell, da dieser eh schon einige Male tätig werden musste). Außerdem mag ich nichts unterstellen, aber ich glaube so kurz vor Weihnachten - uns somit Ferienzeit - kann es schwierig werden einen Termin zu bekommen. M will ja die Kosten, die er verursacht hat auch tragen. -
Hallo liebe alle,
ich erhoffe mir Hilfe zur Klärung einer Nebenkostenabrechnung.
Die NKA kam am 04.12. bei an. Sie wurde vom Vermieter eingeworfen.
Nun sieht die Abrechnung wie folgt aus:
Abrechnungszeitraum: 01.01.2014 - 31.12.2014
Wasser xxx €
Abwasser xxx €
Versicherung xxx €
Kabel TV xxx €
Grundssteuer xxx €
Müllgebühr xxx €Gesamt: xxx €
von Ihnen bereits gezahlt: xxx€Bitte zahlen Sie bis zum 15.1.2016....
Nun zum Sachverhalt: Es handelt sich um eine Wohnung in einem 2 Parteien-Haus. Es gibt ein "Hinterhaus" - weiß nicht ob man das so nennt - mit gleicher Hausnummer nur mit Zusatz "a".
Der Vermieter hat zu Beginn des Mietverhältnisses (Erstbezug nach Neubau) erklärt, dass die Mülltonnen nach Grundstück bestellt wurden (also für beide Häuser) und nicht nach Personen.Nun zur Frage: Ist es so, dass die gesamte NKA formal unwirksam ist und somit vom Mieter nicht gezahlt werden muss? Dieser hat 2 Tage nach Erhalt der NKA um Kopien und den Verteilerschlüssel gebeten.
Gibt es Fristen? Wenn ja, welche und was muss beachtet werden?Liebe Grüße und Danke

Ich hoffe ich hab mich an alle Regeln gehalten

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