Beiträge von Wanto

    Wenn eine Kleinstreparaturklausel im Mietvertrag angegeben wäre, hätte der Vermieter in den zwei Monaten schon bescheid geben können, dass es nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fällt.

    Die Personen im Büro können nicht handeln, da keine Freigabe für die Reperatur vom Hausbesitzer besteht.

    Kommt es beim Einschreiben drauf an welche Person dieses annimt, oder ist es egal wer für den Empfang quittiert?
    Wäre eine Frist von einer Woche ausreichend und müsste man mit Problemen rechnen, wenn man nach verstreichen der Frist eine Firma mit der Reperatur beauftragen würde und diese Unkosten von der Miete abzieht?

    MfG

    Hallo,

    angenommen die Toilettenspülung eines Mieters ist schon seit zwei Monaten Defekt. Das Wasser läuft leicht aber kontinuierlich nach und man muss jedesmal den Haupthahn zudrehen, damit nicht unnötig Wasser verschwendet wird. Natürlich muss man den Haupthahn auch immer wieder auf und zu drehen, wenn man sich die Hände waschen oder duschen will. Der Vermieter wrde schon fünf mal Informiert. Beim letzten Telefonat hat man die Antwort bekommen, dass die Meldung noch im System ist, man aber keinen Hausmeister rausschicken darf da es vom Hauseigentümer nicht freigegeben ist.

    Wie könnte man in diesem Fall reagieren?

    MfG

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