Wenn eine Kleinstreparaturklausel im Mietvertrag angegeben wäre, hätte der Vermieter in den zwei Monaten schon bescheid geben können, dass es nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fällt.
Die Personen im Büro können nicht handeln, da keine Freigabe für die Reperatur vom Hausbesitzer besteht.
Kommt es beim Einschreiben drauf an welche Person dieses annimt, oder ist es egal wer für den Empfang quittiert?
Wäre eine Frist von einer Woche ausreichend und müsste man mit Problemen rechnen, wenn man nach verstreichen der Frist eine Firma mit der Reperatur beauftragen würde und diese Unkosten von der Miete abzieht?
MfG