Beiträge von Tombadur

    Folgender Sachverhalt:

    Unser Vermieter (eine große Gesellschaft) verlangt ab 2016, dass die Miete am 1. bezahlt werden muss.

    Bisher hat die Gesellschaft immer zum 15. per Lastschrift die Miete eingezogen. Und das seit nunmehr über 20
    Jahre. Zum 1. schaffen wir das nicht, da unsere Gehälter erst später auf unseren Konten sind.

    Originalton des Vermieters (einer zuständigen Sachbearbeiterin):

    "dann sparen sie halt die Miete an. Wenn sie nicht pünktlich zahlen und die Lastschrift kündigen, wird die
    Gesellschaft ihnen fristlos kündigen".

    Genz zu schweigen von der unverschämten Art der Sachbearbeiterin, würde uns nun interessieren, wir hier der rechtliche Hintergrund ist.

    Für Hilfe sind wir sehr dankbar.

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