Beiträge von Axel1

    Ihr seid ja richtig fix, danke für die vielen Antworten.
    Was ihr bereits kennt ist dieses hier.

    Das BGH erlaubt die Umlegung der Kosten wenn, derartige Dienste der Sicherheit der Mieter/innen dienen und hierzu auch erforderlich sind. Sowie eine eindeutige ausdrückliche Umlageregelung im Mietvertrag vorhanden ist.

    Solange ich keinen neuen Mietvertrag mit solch einer Position unterschreibe gilt der alte und dort steht nichts dergleichen, da aus dem vorigen Jahrtausend.
    Die Begründung des Vermieters, dass ein Bedürfniss für die Mieter besteht, reicht also nicht aus diese Kosten umzulegen.
    Vor Gericht haben sie damit auch keine Chance?

    Schöne Grüße

    Hallo zusammen

    Wie verhält es sich mit dem Posten Sicherheitsdienst, wenn er ca 40 % der Miet-Nebenkosten ausmacht?
    Für die ersten 3 Jahre in denen der Dienst tätig war, wurden keine Kosten umgelegt.

    In einem Werbeprospekt des Vermieters wurden die nun in den Abend und Nachtstunden tätige Sicherheitsfirma beworben.
    Das bewachte Gebiet umfasst mehrere Straßen in 3 Wohngebieten.
    Erwähnt werden in dem Prospekt auch die Kosten, die aber nur bei 2 Wohnblöcken (ehemalige Brennpunkte) umgelegt werden sollen, für alle anderen Mieter entstehen keine Mehrkosten, so war es zu lesen.
    Es gab eine Vorankündigung für diese Kosten.

    Was meinen die Fachleute dazu?

    Schöne Grüße aus Sachsen

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