Also meint ihr, in etwa kommt das schon alles hin?
Beiträge von Bernd3
-
-
Wahrscheinlich ist das einfach die Höhe der Vorauszahlungen des Vormieters? Und so falsch liegt das mit den 130€ ja auch nicht. Worum geht es dir eigentlich.
130 euro muss ich voraus zahlen. Laut meiner Berechnung hatte der Vormieter ca 160 Euro an voraus Zahlungen.
-
Wahrscheinlich ist das einfach die Höhe der Vorauszahlungen des Vormieters? Und so falsch liegt das mit den 130€ ja auch nicht. Worum geht es dir eigentlich.
Also ich habe die Sorge , dass ich achzahlen muss,Weil mir die " entschuldige anitari" fixen Nebenkosten zu niedrig erscheinen. Meine Frage War, ob der Vermieter sie fixenkosten niedriger ansetzen darf und sie dann erhöhen kann.
-
Also das was die gezahlt haben. Gut da weiß ich immer noch nicht was ich voraus zahle und wie der vm auf 130 Euro kommt.
-
Nach meiner Ansicht ist das lediglich die Kostenaufstellung des Vermieters bzw. für den Vermieter. Darum stehen auch keine Vorauszahlungen drin.
Weiterhin vermute ich mal das die Wohnung eine ETW (Eigentumswohnung) ist. Denn nur da ist der Begriff Ausgaben üblich.
Übrigens sind es nicht 16 Personen, sondern 16 Wohneinheiten.
Ja genau. Ist privat und läuft über eine Hausverwaltung.
Also kann man gar nix sagen.? -
Danke, war sinnvoll. Somit konnte ich auch "Umlageausfallwagnis" lesen. Dies möchte uns der TE mal erläutern.
die Wohnungen wurden vor meiner zeit mit Öffentlichen Mittelm gefördert. Deswegen Umlageausfallwagnis. Habe ich zumindest so verstanden. Das wird ja bei der nächsten Abrechnung weg bleiben.
-
Damit sich keiner den Hals verrenken muß habe ich das Bild mal um 90° gedreht.
Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Wie unschwer zu erkennen sind dort Heizkosten und die übrigen Nebenkosten zusammen abgerechnet bzw. aufgelistet.
Danke

Ja sorry ging nicht zu drehen. Hat er so hochgeladen.
Ich allerdings habe Schwierigkeiten zu erkennen, was jetzt Vorauszahlung ist und was gezahlt wurde und ob ich mit meinen -12 Euro richtig liege. ggf höher wegen steigende Kosten.
-
Das ist die Abrechnung
Sorry konnte das irgendwie nicht drehen. -
darf ich die Abrechnung mal hochladen? Dann kann man da vielleicht mehr zu sagen.
-
Ich mache Dir eine kurze Aufstellung so einer NK-Abrechnung:
Gesamtsumme der umlegbaren Kosten: € 1.500,00
z.B. Versicherungen, Grundsteuer o.ä.Dieser Betrag gilt für das ganze Haus, sprich
für alle Wohnungen/qm, z.B. insges. 300 qmdann wird ausgerechnet welche Summe 1 qm ist.
Hier: € 1.500 : 300 = € 5,00Davon Dein Anteil lt MV z.B..qm 55
€ 5,00 x 55 qm = € 275,00 also für NK in 12 Monaten hast Du € 275,00 zu bezahlen
( ohne Heizkosten und Warmwasser) Diese Kosten werden
i.d.R. durch eine Abrechnungsfirma erstellt../. Deiner Vorauszahlung
mtl. € 80,00, ergibt in 12 Monaten
12 x € 80,00 = € 960,00Gesamtsumme NK: € 275,00
abzügl.Vorauszahlungen € 960,00ergibt nach Adam Riese: € 685,00 für Dich als Rückzahlung.
Hättest Du nur als Vorauszahlung € 50,00 geleistet wäre die Rückzahlung entsprechend niedriger. Und wenn Du überhaupt keine Vorauszahlung geleistet hättest müßtest Du € 275,00 an den Vermieter bezahlen, lt.Abrechnung
Eine Rückzahlung wird Dir Dein VM nicht geben bevor nicht auch die Heizkosten vorliegen. Erst dann kan endgültig abgerechnet werden.
Es ist gelegentlich tatsächlich so, dass die NK-Abrechnung von 1.1. - 31.12. erstellt wird, und die HK-Abrechnung einen anderen Abrechnungszeitraum betrifft, z.B. vom 1.10 - 30.9. des Folgejahres.
Alle €-Beträge sind fiktiv.
Was heisst das jetzt konkret für mich? Das ich nachzahlen muss? DEFINITIV?
-
Was ich auch gesehen habe ist, dass vieles nach Wohnfläche Abgerechnet wurde. Ausser Müll und Mietewasserzähler.
Die Sorge ist, dass ich mich hier sehr wohl fühle und nicht ausziehen möchte wenn die Miete jetzt nach oben schiesst. :-((
-
was ich noch vergessen habe zu erwähnen. ich weiß nicht, ob das vielleicht noch relevant ist. Aber bei dieser Abrechnung waren die Wohnungen hier noch mit Öffentlichen Mitteln gefördert. Seit Zwei Jahren sind sie wohl frei.
-
So rechnet man zwar nicht, aber ja, wenn du weniger Heizung verbrauchst als du vorausbezahlst, kann das natürlich gegen eine evtl. Nachzahlung bei den sonstigen Kosten verrrechnet werden. Dann sollten aber deine ganzen Vorauszahlungen im Folgejahr so angepasst werden, das es halbwegs passt.
genau so dachte ich mir das AJ1900
denn hier steht in den Gesamtkosten der Vorauszahlung ein Betrag von 1.875 Euro. Und die haben 1846,08 Euro verbraucht.
Dann müsste das doch in Etwa hin kommen. natürlich mit der Einplanung das die kosten erhöhen. -
Du mußt nur das an Heiz- und Wasser bezahlen was Du verbrauchts hast lt.Zähler. Deine Vorauszahlungen haben mit dem Verbrauch in diesem Sinne gar nichts zu tun. Wenn Du zuwenig vorausgezahlt hast mußt Du nachzahlen und umgekehrt. Du kannst ja alle Daten/Rechnungen in Augenschein nehmen, die Zähler auch selbst ablesen etc.
Ich habe 85,00 Euro Heizkosten. Verbrauche aber nur ZB 40,00 Euro ins gesamt.
Dann kann man doch die restlichen 40 Euro auf die Nebenkosten fix packen. Dann sind die 12,00 Euro die ich weniger zahle doch gedeckt. -
Was gibt es da zu rechnen? Vorauszahlungen sollten auch in deinem Interesse ausreichend sein, wenn du keine Überraschungen erleben willst. Denn auch in den fixen Betriebskosten können Beträge enthalten sein, die keinesfalls so starr sind.
Ich sage doch nicht das sie nicht in meinem Interesse ist. Habe eben halt die Sorge, dass ich nachzahlen muss
-
Noch einmal, Bernd!
Da du Beiträge nicht liest oder nicht vertehst (Beitrag # 14). Der Vermieter ist frei in der Gestaltung der Betriebskostenvorauszahlung, er darf auch 0,00 Euro Vorauszahlung erheben, aber keine zu hohe. Das hat der BGH in einem Urteil festgestellt und gilt deshalb auch für dich. Wenn die Vorauszahlung zu gering ist, musst du nachzahlen und gleichzeitig damit rechnen, dass der VM die Vorauszahlungen anpasst. Diese Anpassung gilt natürlich auch im umgekehrten Fall und deine Vorauszahlung wird verringert.
Hallo ebenfalls noch einmal Mainschwimmer,
das ist schon längst geklärt. Wir sind gerade dabei zu rechnen. Ich verstehe schon.!!!
-
also hier steht als Endsumme: -1846,00 Euro Angegeben
806,86 Fixe Nebenkosten
und 1003,42 Euro Heizung und Wasser.Ich habe die Müllabfuhr durch 2 Personen geteilt und Mietewasserzähler durch 16 Personen und bin dann auf den Betrag von 716,00 Euro gekommen.
Die 1003,42 Euro durch 12 Monate und kam dabei auf 82,03 Euro
Diese Abrechnung ist Grundbestandteil des Mietvertrages. So stehts zumindest im MV.
LG Bernd
-
Lieber Bernd3,
du redest von 12€ in Monat? Um es kurz zu machen, klar kann sich was ändern, übrigens in beider Richtungen. Aus Vermietersicht würde ich mir aber z.Bsp. schon mal überlegen, warum man den Winterdienst mit 0 ansetzt, macht das der Vermieter vieleicht selbst, oder die Hausgemeinschaft, oder wer?
Zusammengefasst hört sich erst mal alles recht realistisch an.
Aber wenn es natürlich zu eine Nachzahlung kommen würde, ist logisch das die Vorauszahlung dann evtl. angepasst werden können, in beiderseitigem Interesse eigentlich.Wir haben einen Winterdienst. Also der Vermieter selbst macht das nicht. Es läuft über eine Hausverwaltung.
-
Lieber Bernd3,
du redest von 12€ in Monat? Um es kurz zu machen, klar kann sich was ändern, übrigens in beider Richtungen. Aus Vermietersicht würde ich mir aber z.Bsp. schon mal überlegen, warum man den Winterdienst mit 0 ansetzt, macht das der Vermieter vieleicht selbst, oder die Hausgemeinschaft, oder wer?
Zusammengefasst hört sich erst mal alles recht realistisch an.
Aber wenn es natürlich zu eine Nachzahlung kommen würde, ist logisch das die Vorauszahlung dann evtl. angepasst werden können, in beiderseitigem Interesse eigentlich.auch nachzahlen, wenn ich wesentlich weniger Heize und Wasser verbrauche?
Grüße Bernd
-
PS:
im MV steht auch, dass die Abrechnung Grundbestandteil des Mietvertrages sei.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!