Beiträge von Bernd3

    Wahrscheinlich ist das einfach die Höhe der Vorauszahlungen des Vormieters? Und so falsch liegt das mit den 130€ ja auch nicht. Worum geht es dir eigentlich.

    Also ich habe die Sorge , dass ich achzahlen muss,Weil mir die " entschuldige anitari" fixen Nebenkosten zu niedrig erscheinen. Meine Frage War, ob der Vermieter sie fixenkosten niedriger ansetzen darf und sie dann erhöhen kann.

    Nach meiner Ansicht ist das lediglich die Kostenaufstellung des Vermieters bzw. für den Vermieter. Darum stehen auch keine Vorauszahlungen drin.

    Weiterhin vermute ich mal das die Wohnung eine ETW (Eigentumswohnung) ist. Denn nur da ist der Begriff Ausgaben üblich.

    Übrigens sind es nicht 16 Personen, sondern 16 Wohneinheiten.

    Ja genau. Ist privat und läuft über eine Hausverwaltung.
    Also kann man gar nix sagen.?

    Damit sich keiner den Hals verrenken muß habe ich das Bild mal um 90° gedreht.

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    Wie unschwer zu erkennen sind dort Heizkosten und die übrigen Nebenkosten zusammen abgerechnet bzw. aufgelistet.

    Danke :)

    Ja sorry ging nicht zu drehen. Hat er so hochgeladen.

    Ich allerdings habe Schwierigkeiten zu erkennen, was jetzt Vorauszahlung ist und was gezahlt wurde und ob ich mit meinen -12 Euro richtig liege. ggf höher wegen steigende Kosten.

    Ich mache Dir eine kurze Aufstellung so einer NK-Abrechnung:

    Gesamtsumme der umlegbaren Kosten: € 1.500,00
    z.B. Versicherungen, Grundsteuer o.ä.

    Dieser Betrag gilt für das ganze Haus, sprich
    für alle Wohnungen/qm, z.B. insges. 300 qm

    dann wird ausgerechnet welche Summe 1 qm ist.
    Hier: € 1.500 : 300 = € 5,00

    Davon Dein Anteil lt MV z.B..qm 55
    € 5,00 x 55 qm = € 275,00 also für NK in 12 Monaten hast Du € 275,00 zu bezahlen
    ( ohne Heizkosten und Warmwasser) Diese Kosten werden
    i.d.R. durch eine Abrechnungsfirma erstellt.

    ./. Deiner Vorauszahlung
    mtl. € 80,00, ergibt in 12 Monaten
    12 x € 80,00 = € 960,00

    Gesamtsumme NK: € 275,00
    abzügl.Vorauszahlungen € 960,00

    ergibt nach Adam Riese: € 685,00 für Dich als Rückzahlung.

    Hättest Du nur als Vorauszahlung € 50,00 geleistet wäre die Rückzahlung entsprechend niedriger. Und wenn Du überhaupt keine Vorauszahlung geleistet hättest müßtest Du € 275,00 an den Vermieter bezahlen, lt.Abrechnung

    Eine Rückzahlung wird Dir Dein VM nicht geben bevor nicht auch die Heizkosten vorliegen. Erst dann kan endgültig abgerechnet werden.

    Es ist gelegentlich tatsächlich so, dass die NK-Abrechnung von 1.1. - 31.12. erstellt wird, und die HK-Abrechnung einen anderen Abrechnungszeitraum betrifft, z.B. vom 1.10 - 30.9. des Folgejahres.

    Alle €-Beträge sind fiktiv.

    Was heisst das jetzt konkret für mich? Das ich nachzahlen muss? DEFINITIV?

    So rechnet man zwar nicht, aber ja, wenn du weniger Heizung verbrauchst als du vorausbezahlst, kann das natürlich gegen eine evtl. Nachzahlung bei den sonstigen Kosten verrrechnet werden. Dann sollten aber deine ganzen Vorauszahlungen im Folgejahr so angepasst werden, das es halbwegs passt.

    genau so dachte ich mir das AJ1900

    denn hier steht in den Gesamtkosten der Vorauszahlung ein Betrag von 1.875 Euro. Und die haben 1846,08 Euro verbraucht.
    Dann müsste das doch in Etwa hin kommen. natürlich mit der Einplanung das die kosten erhöhen.

    Du mußt nur das an Heiz- und Wasser bezahlen was Du verbrauchts hast lt.Zähler. Deine Vorauszahlungen haben mit dem Verbrauch in diesem Sinne gar nichts zu tun. Wenn Du zuwenig vorausgezahlt hast mußt Du nachzahlen und umgekehrt. Du kannst ja alle Daten/Rechnungen in Augenschein nehmen, die Zähler auch selbst ablesen etc.

    Ich habe 85,00 Euro Heizkosten. Verbrauche aber nur ZB 40,00 Euro ins gesamt.
    Dann kann man doch die restlichen 40 Euro auf die Nebenkosten fix packen. Dann sind die 12,00 Euro die ich weniger zahle doch gedeckt.

    Was gibt es da zu rechnen? Vorauszahlungen sollten auch in deinem Interesse ausreichend sein, wenn du keine Überraschungen erleben willst. Denn auch in den fixen Betriebskosten können Beträge enthalten sein, die keinesfalls so starr sind.

    Ich sage doch nicht das sie nicht in meinem Interesse ist. Habe eben halt die Sorge, dass ich nachzahlen muss

    Noch einmal, Bernd!

    Da du Beiträge nicht liest oder nicht vertehst (Beitrag # 14). Der Vermieter ist frei in der Gestaltung der Betriebskostenvorauszahlung, er darf auch 0,00 Euro Vorauszahlung erheben, aber keine zu hohe. Das hat der BGH in einem Urteil festgestellt und gilt deshalb auch für dich. Wenn die Vorauszahlung zu gering ist, musst du nachzahlen und gleichzeitig damit rechnen, dass der VM die Vorauszahlungen anpasst. Diese Anpassung gilt natürlich auch im umgekehrten Fall und deine Vorauszahlung wird verringert.


    Hallo ebenfalls noch einmal Mainschwimmer,

    das ist schon längst geklärt. Wir sind gerade dabei zu rechnen. Ich verstehe schon.!!!

    also hier steht als Endsumme: -1846,00 Euro Angegeben

    806,86 Fixe Nebenkosten
    und 1003,42 Euro Heizung und Wasser.


    Ich habe die Müllabfuhr durch 2 Personen geteilt und Mietewasserzähler durch 16 Personen und bin dann auf den Betrag von 716,00 Euro gekommen.


    Die 1003,42 Euro durch 12 Monate und kam dabei auf 82,03 Euro

    Diese Abrechnung ist Grundbestandteil des Mietvertrages. So stehts zumindest im MV.

    LG Bernd

    Lieber Bernd3,
    du redest von 12€ in Monat? Um es kurz zu machen, klar kann sich was ändern, übrigens in beider Richtungen. Aus Vermietersicht würde ich mir aber z.Bsp. schon mal überlegen, warum man den Winterdienst mit 0 ansetzt, macht das der Vermieter vieleicht selbst, oder die Hausgemeinschaft, oder wer?
    Zusammengefasst hört sich erst mal alles recht realistisch an.
    Aber wenn es natürlich zu eine Nachzahlung kommen würde, ist logisch das die Vorauszahlung dann evtl. angepasst werden können, in beiderseitigem Interesse eigentlich.


    Wir haben einen Winterdienst. Also der Vermieter selbst macht das nicht. Es läuft über eine Hausverwaltung.

    Lieber Bernd3,
    du redest von 12€ in Monat? Um es kurz zu machen, klar kann sich was ändern, übrigens in beider Richtungen. Aus Vermietersicht würde ich mir aber z.Bsp. schon mal überlegen, warum man den Winterdienst mit 0 ansetzt, macht das der Vermieter vieleicht selbst, oder die Hausgemeinschaft, oder wer?
    Zusammengefasst hört sich erst mal alles recht realistisch an.
    Aber wenn es natürlich zu eine Nachzahlung kommen würde, ist logisch das die Vorauszahlung dann evtl. angepasst werden können, in beiderseitigem Interesse eigentlich.


    auch nachzahlen, wenn ich wesentlich weniger Heize und Wasser verbrauche?

    Grüße Bernd

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