Kann der Vermieter fixen Nebenkosten erhöhen?

  • Lieber Bernd3,
    du redest von 12€ in Monat? Um es kurz zu machen, klar kann sich was ändern, übrigens in beider Richtungen. Aus Vermietersicht würde ich mir aber z.Bsp. schon mal überlegen, warum man den Winterdienst mit 0 ansetzt, macht das der Vermieter vieleicht selbst, oder die Hausgemeinschaft, oder wer?
    Zusammengefasst hört sich erst mal alles recht realistisch an.
    Aber wenn es natürlich zu eine Nachzahlung kommen würde, ist logisch das die Vorauszahlung dann evtl. angepasst werden können, in beiderseitigem Interesse eigentlich.


    auch nachzahlen, wenn ich wesentlich weniger Heize und Wasser verbrauche?

    Grüße Bernd

  • Lieber Bernd3,
    du redest von 12€ in Monat? Um es kurz zu machen, klar kann sich was ändern, übrigens in beider Richtungen. Aus Vermietersicht würde ich mir aber z.Bsp. schon mal überlegen, warum man den Winterdienst mit 0 ansetzt, macht das der Vermieter vieleicht selbst, oder die Hausgemeinschaft, oder wer?
    Zusammengefasst hört sich erst mal alles recht realistisch an.
    Aber wenn es natürlich zu eine Nachzahlung kommen würde, ist logisch das die Vorauszahlung dann evtl. angepasst werden können, in beiderseitigem Interesse eigentlich.


    Wir haben einen Winterdienst. Also der Vermieter selbst macht das nicht. Es läuft über eine Hausverwaltung.

  • Zitat

    Aber ich meine jetzt ob der Vermieter das einfach so kann, ohne das sich was erhöht.

    Jein

    Er kann die Vorauszahlungen, nach der Abrechnung, erhöhen wenn die Vorauszahlungen nicht ausgereicht haben.

    Angenommen Gesamtkosten der Wohnung in 12 Monaten sind mit etwa 2.000 € genau so hoch wie im Vorjahr, der Mieter hat aber insgesamt nur 1.500 € Vorauszahlungen geleistet, dann kann der Vermieter die Vorauszahlungen um 1/12 der Nachzahlung erhöhen.

    Umlageausfallwagnis

    Ob das in Deinem Fall umgelegt werden darf entzieht sich meiner Kenntnis.

    Angesichts der, vor allem rot markierten, Kostenarten wage ich zu bezweifeln das da 45 € monatlich reichen. Wenn ich bedenke das die Müllentsorgung in machen Regionen schon 15 - 20 € monatlich bei einer Person kosten kann ...

    Ist die Umlage nach Personen von Müllkosten, Allgemeinstrom und Miete Wasserzähler vertraglich vereinbart?

  • also hier steht als Endsumme: -1846,00 Euro Angegeben

    806,86 Fixe Nebenkosten
    und 1003,42 Euro Heizung und Wasser.


    Ich habe die Müllabfuhr durch 2 Personen geteilt und Mietewasserzähler durch 16 Personen und bin dann auf den Betrag von 716,00 Euro gekommen.


    Die 1003,42 Euro durch 12 Monate und kam dabei auf 82,03 Euro

    Diese Abrechnung ist Grundbestandteil des Mietvertrages. So stehts zumindest im MV.

    LG Bernd

    Einmal editiert, zuletzt von Bernd3 (29. September 2016 um 12:09)

  • Noch einmal, Bernd!

    Da du Beiträge nicht liest oder nicht vertehst (Beitrag # 14). Der Vermieter ist frei in der Gestaltung der Betriebskostenvorauszahlung, er darf auch 0,00 Euro Vorauszahlung erheben, aber keine zu hohe. Das hat der BGH in einem Urteil festgestellt und gilt deshalb auch für dich. Wenn die Vorauszahlung zu gering ist, musst du nachzahlen und gleichzeitig damit rechnen, dass der VM die Vorauszahlungen anpasst. Diese Anpassung gilt natürlich auch im umgekehrten Fall und deine Vorauszahlung wird verringert.

  • Noch einmal, Bernd!

    Da du Beiträge nicht liest oder nicht vertehst (Beitrag # 14). Der Vermieter ist frei in der Gestaltung der Betriebskostenvorauszahlung, er darf auch 0,00 Euro Vorauszahlung erheben, aber keine zu hohe. Das hat der BGH in einem Urteil festgestellt und gilt deshalb auch für dich. Wenn die Vorauszahlung zu gering ist, musst du nachzahlen und gleichzeitig damit rechnen, dass der VM die Vorauszahlungen anpasst. Diese Anpassung gilt natürlich auch im umgekehrten Fall und deine Vorauszahlung wird verringert.


    Hallo ebenfalls noch einmal Mainschwimmer,

    das ist schon längst geklärt. Wir sind gerade dabei zu rechnen. Ich verstehe schon.!!!


  • das ist schon längst geklärt. Wir sind gerade dabei zu rechnen. Ich verstehe schon.!!!


    Was gibt es da zu rechnen? Vorauszahlungen sollten auch in deinem Interesse ausreichend sein, wenn du keine Überraschungen erleben willst. Denn auch in den fixen Betriebskosten können Beträge enthalten sein, die keinesfalls so starr sind.

  • auch nachzahlen, wenn ich wesentlich weniger Heize und Wasser verbrauche?

    Grüße Bernd

    Du mußt nur das an Heiz- und Wasser bezahlen was Du verbrauchts hast lt.Zähler. Deine Vorauszahlungen haben mit dem Verbrauch in diesem Sinne gar nichts zu tun. Wenn Du zuwenig vorausgezahlt hast mußt Du nachzahlen und umgekehrt. Du kannst ja alle Daten/Rechnungen in Augenschein nehmen, die Zähler auch selbst ablesen etc.

  • Ich habe die Müllabfuhr durch 2 Personen geteilt und Mietewasserzähler durch 16 Personen

    Und wenn im Laufe des Abrechnungszeitraumes Bewohner ausziehen sind es nur noch 15, 14 oder weniger.


    Zitat

    Wir leben in einer Kleinstadt. Also hier ist das schon recht günstig

    Kosten wie Müllentsorgung, Wasser und Grundsteuer haben mit Klein- oder Großstadt herzlich wenig zu tun. Zudem hat der Vermieter keinerlei Einfluß darauf.

    Ich wohne in einem 400-Seelen-Nest, zahle 5 € für den m³ Wasser und knapp 1,90 €/m² Grundsteuer im Jahr.

    In einer Stadt mit etwa 30.00 Einwohner in Thüringen z. B. sind es nur etwa 90 Cent, in einer Kleinstadt bei München können es aber locker 4 € sein.

    Worauf willst Du eigentlich hinaus?

    Den Vermieter auf die "fixen" Kosten festnageln oder was?

  • Was gibt es da zu rechnen? Vorauszahlungen sollten auch in deinem Interesse ausreichend sein, wenn du keine Überraschungen erleben willst. Denn auch in den fixen Betriebskosten können Beträge enthalten sein, die keinesfalls so starr sind.

    Ich sage doch nicht das sie nicht in meinem Interesse ist. Habe eben halt die Sorge, dass ich nachzahlen muss

  • Du mußt nur das an Heiz- und Wasser bezahlen was Du verbrauchts hast lt.Zähler. Deine Vorauszahlungen haben mit dem Verbrauch in diesem Sinne gar nichts zu tun. Wenn Du zuwenig vorausgezahlt hast mußt Du nachzahlen und umgekehrt. Du kannst ja alle Daten/Rechnungen in Augenschein nehmen, die Zähler auch selbst ablesen etc.

    Ich habe 85,00 Euro Heizkosten. Verbrauche aber nur ZB 40,00 Euro ins gesamt.
    Dann kann man doch die restlichen 40 Euro auf die Nebenkosten fix packen. Dann sind die 12,00 Euro die ich weniger zahle doch gedeckt.

  • Wir haben einen Winterdienst. Also der Vermieter selbst macht das nicht. Es läuft über eine Hausverwaltung.


    Dann würde ich vieleicht erst mal nicht groß dran rühren, wenn das mir 0 abgerechnet wird, und auch der Rest halbwegs stimmig ist? Nicht das du noch andere Leute auf Ideen bringst?

  • Ich habe 85,00 Euro Heizkosten. Verbrauche aber nur ZB 40,00 Euro ins gesamt.
    Dann kann man doch die restlichen 40 Euro auf die Nebenkosten fix packen. Dann sind die 12,00 Euro die ich weniger zahle doch gedeckt.

    So rechnet man zwar nicht, aber ja, wenn du weniger Heizung verbrauchst als du vorausbezahlst, kann das natürlich gegen eine evtl. Nachzahlung bei den sonstigen Kosten verrrechnet werden. Dann sollten aber deine ganzen Vorauszahlungen im Folgejahr so angepasst werden, das es halbwegs passt.

  • So rechnet man zwar nicht, aber ja, wenn du weniger Heizung verbrauchst als du vorausbezahlst, kann das natürlich gegen eine evtl. Nachzahlung bei den sonstigen Kosten verrrechnet werden. Dann sollten aber deine ganzen Vorauszahlungen im Folgejahr so angepasst werden, das es halbwegs passt.

    genau so dachte ich mir das AJ1900

    denn hier steht in den Gesamtkosten der Vorauszahlung ein Betrag von 1.875 Euro. Und die haben 1846,08 Euro verbraucht.
    Dann müsste das doch in Etwa hin kommen. natürlich mit der Einplanung das die kosten erhöhen.

  • was ich noch vergessen habe zu erwähnen. ich weiß nicht, ob das vielleicht noch relevant ist. Aber bei dieser Abrechnung waren die Wohnungen hier noch mit Öffentlichen Mitteln gefördert. Seit Zwei Jahren sind sie wohl frei.

  • Was ich auch gesehen habe ist, dass vieles nach Wohnfläche Abgerechnet wurde. Ausser Müll und Mietewasserzähler.

    Die Sorge ist, dass ich mich hier sehr wohl fühle und nicht ausziehen möchte wenn die Miete jetzt nach oben schiesst. :-((

  • Ich habe 85,00 Euro Heizkosten. Verbrauche aber nur ZB 40,00 Euro ins gesamt.
    Dann kann man doch die restlichen 40 Euro auf die Nebenkosten fix packen. Dann sind die 12,00 Euro die ich weniger zahle doch gedeckt.

    Ich mache Dir eine kurze Aufstellung so einer NK-Abrechnung:

    Gesamtsumme der umlegbaren Kosten: € 1.500,00
    z.B. Versicherungen, Grundsteuer o.ä.

    Dieser Betrag gilt für das ganze Haus, sprich
    für alle Wohnungen/qm, z.B. insges. 300 qm

    dann wird ausgerechnet welche Summe 1 qm ist.
    Hier: € 1.500 : 300 = € 5,00

    Davon Dein Anteil lt MV z.B..qm 55
    € 5,00 x 55 qm = € 275,00 also für NK in 12 Monaten hast Du € 275,00 zu bezahlen
    ( ohne Heizkosten und Warmwasser) Diese Kosten werden
    i.d.R. durch eine Abrechnungsfirma erstellt.

    ./. Deiner Vorauszahlung
    mtl. € 80,00, ergibt in 12 Monaten
    12 x € 80,00 = € 960,00

    Gesamtsumme NK: € 275,00
    abzügl.Vorauszahlungen € 960,00

    ergibt nach Adam Riese: € 685,00 für Dich als Rückzahlung.

    Hättest Du nur als Vorauszahlung € 50,00 geleistet wäre die Rückzahlung entsprechend niedriger. Und wenn Du überhaupt keine Vorauszahlung geleistet hättest müßtest Du € 275,00 an den Vermieter bezahlen, lt.Abrechnung

    Eine Rückzahlung wird Dir Dein VM nicht geben bevor nicht auch die Heizkosten vorliegen. Erst dann kan endgültig abgerechnet werden.

    Es ist gelegentlich tatsächlich so, dass die NK-Abrechnung von 1.1. - 31.12. erstellt wird, und die HK-Abrechnung einen anderen Abrechnungszeitraum betrifft, z.B. vom 1.10 - 30.9. des Folgejahres.

    Alle €-Beträge sind fiktiv.

  • Was ich auch gesehen habe ist, dass vieles nach Wohnfläche Abgerechnet wurde. Ausser Müll und Mietewasserzähler.

    Die Sorge ist, dass ich mich hier sehr wohl fühle und nicht ausziehen möchte wenn die Miete jetzt nach oben schiesst. :-((

    Betriebskosten und Heizkosten usw. sind keine Miete, das sind Kosten die der Vermieter nur an dich durchreicht, weil du Sie verursachst. Der Vermieter kann die Kosten zum guten Teil gar nicht real beeinflussen, und der streicht Sie auch nicht ein und fährt damit in Urlaub, was zugegeben schade ist.:o
    Kurz gesagt der Vermieter ist dein kostenlose Dienstleister, für Dinge, um die du dich zum Großteil selber kümmern müsstest, wenn du im Eigentum wohnen würdest.

  • Ich mache Dir eine kurze Aufstellung so einer NK-Abrechnung:

    Gesamtsumme der umlegbaren Kosten: € 1.500,00
    z.B. Versicherungen, Grundsteuer o.ä.

    Dieser Betrag gilt für das ganze Haus, sprich
    für alle Wohnungen/qm, z.B. insges. 300 qm

    dann wird ausgerechnet welche Summe 1 qm ist.
    Hier: € 1.500 : 300 = € 5,00

    Davon Dein Anteil lt MV z.B..qm 55
    € 5,00 x 55 qm = € 275,00 also für NK in 12 Monaten hast Du € 275,00 zu bezahlen
    ( ohne Heizkosten und Warmwasser) Diese Kosten werden
    i.d.R. durch eine Abrechnungsfirma erstellt.

    ./. Deiner Vorauszahlung
    mtl. € 80,00, ergibt in 12 Monaten
    12 x € 80,00 = € 960,00

    Gesamtsumme NK: € 275,00
    abzügl.Vorauszahlungen € 960,00

    ergibt nach Adam Riese: € 685,00 für Dich als Rückzahlung.

    Hättest Du nur als Vorauszahlung € 50,00 geleistet wäre die Rückzahlung entsprechend niedriger. Und wenn Du überhaupt keine Vorauszahlung geleistet hättest müßtest Du € 275,00 an den Vermieter bezahlen, lt.Abrechnung

    Eine Rückzahlung wird Dir Dein VM nicht geben bevor nicht auch die Heizkosten vorliegen. Erst dann kan endgültig abgerechnet werden.

    Es ist gelegentlich tatsächlich so, dass die NK-Abrechnung von 1.1. - 31.12. erstellt wird, und die HK-Abrechnung einen anderen Abrechnungszeitraum betrifft, z.B. vom 1.10 - 30.9. des Folgejahres.

    Alle €-Beträge sind fiktiv.

    Was heisst das jetzt konkret für mich? Das ich nachzahlen muss? DEFINITIV?

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