Laut Mietvertrag hat der Mieter die Wohnung bis zum 30.11.2015 gemietet. Nun ist er vorzeitig ausgezogen und möchte auch vor Ablauf des 30.11. die Wohnungsabnahme mit Schlüsselübergabe stattfinden lassen.
Soll der Vermieter sich darauf einlassen? Der Mietvertrag besteht ja offiziell noch bis zum 30.11.2015 und der Vermieter wäre dann bereits dazu verpflichtet, eventuelle Vorkommnisse, die eintreten könnten, wie evtl. Wasserschäden usw. zu überwachen. Damit hätte sich doch der der Mieter aus allen Pflichten des Mietvertrages verabschiedet.
Beiträge von Berhil
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