Beiträge von Berhil

    Laut Mietvertrag hat der Mieter die Wohnung bis zum 30.11.2015 gemietet. Nun ist er vorzeitig ausgezogen und möchte auch vor Ablauf des 30.11. die Wohnungsabnahme mit Schlüsselübergabe stattfinden lassen.
    Soll der Vermieter sich darauf einlassen? Der Mietvertrag besteht ja offiziell noch bis zum 30.11.2015 und der Vermieter wäre dann bereits dazu verpflichtet, eventuelle Vorkommnisse, die eintreten könnten, wie evtl. Wasserschäden usw. zu überwachen. Damit hätte sich doch der der Mieter aus allen Pflichten des Mietvertrages verabschiedet.

    Laut bestehendem Mietvertrag hat der Mieter die Wohnung bis zum 30.11.2015 gemietet. Er hat die Wohnung noch nicht vollständig geräumt, wohnt dort jedoch nicht mehr. Endabnahme und Schlüsselübergabe fanden noch nicht statt. Der Mieter hat über die Wohnung noch volle Verfügung.
    Nun ist der Mieter der Meinung, dass er an den privaten Vermieter nur noch die Kaltmiete zahlen müsse, da er dort nicht mehr wohne. Da es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, muss der Vermieter jedoch die monatlich festgelegten Vorauszahlungen für die Nebenkosten an den Verwalter der Eigentümergemeinschaft abführen.
    Ist es nicht so, dass der Mieter den Mietvertrag erfüllen muss und erst mit der Endabrechnung der Nebenkosten nach Ablauf des Jahres die nicht verbrauchten Energiekosten erstattet bekommt?

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