Guten Morgen,
Ich bin gerade leicht am verzweifeln. Wir haben gestern unsere Jahresverbrauchs/Nebenkostenabrechnung erhalten und sollen über 300€ nach zahlen. Alleine Wegen Warmwasser.
In unserem Haus befinden sich gesamt 2 Mietwohnungen. Die Wasserleitung wird über eine Leitung in beide Wohnungen verteilt. Im Keller direkt hinter dem Ölbrenner befindet sich unsere Warmwasser Uhr. In unserer Waschküche befindet sich die Leitung nach oben in die andere Wohnung und auch deren Zähler.
Der Komplette Warmwasserverbrauch der Abrechnung vom letzten Jahr lag bei 40m³ Warmwasser für das komplette Haus.
Dieser Verbrauch war auch ziemlich gleich auf beide Wohnungen verteilt. 20/20
Dieses Jahr sieht es aber komplett anders aus.
Unsere Nachbarn haben nur 9m³ Warmwasser verbraucht mit 3 Personen. Wir laut Abrechnung 59m³!
An unserem Verbrauch des Warmwassers hat sich jedoch im Vergleich zum letzten Jahr nichts verändert. Sicher, dass der Verbrauch von Jahr zu Jahr schwankt. Aber nicht in der Größe.
Dazu kommt, dass wir sowie auch unsere Nachbarn in der Kaltwasserleitung immer wieder Warmes Wasser haben.
Den Vermieter habe ich bereits vor einem Jahr darüber informiert. Laut eines Gas/Wasser Installateurs würde sowas an einer defekten Mischbatterie liegen. Wir haben darauf jedoch ALLE Armaturen auf unsere Kosten getauscht. Trotzdem läuft ohne das ein Verbraucher geöffnet ist unsere Warmwasseruhr, zwar langsam aber sie läuft und immer wieder haben wir Warmes Wasser aus der Kaltwasser Leitung. Dazu kommt es, dass fast alle Zähler 8-9 Jahre alt sind.
Mein Vermieter meint nun "Die Zähler stimmen, also müssen Sie den Betrag zahlen" und dass der Austausch der Mischbatterien Sache des Mieters wären.
Weiterhin sagte er mir, wenn der Hohe Verbrauch von Warmwasser von einer defekten Mischbatterie kommen sollte, welche sich in unserer Wohnung befindet, wir dafür auch verantwortlich wären. Sprich die Kosten zu tragen haben.
Mich würde daher interessieren, ob es stimmt was mein Vermieter sagt und wir wirklich für über 800€ Warmwasser aufkommen müssen und die Nachzahlung begleichen müssen, oder ob wir uns gegen diese Forderung währen können und sollten?
Mfg
Ota